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Andrew Auernheimer wurde zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt

Foto: ap

Wie der WebStandard am Montag berichtete, musste sich der als "Weev" bekannte Hacker Andrew Auernheimer am Montag vor Gericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, über einen Webserver des US-Mobilfunkers AT&T an die Daten von zigtausenden iPad-Besitzern gekommen zu sein. Gemeinsam mit einem anderen Hacker hat "Weev" die Daten schließlich bei Gawker veröffentlicht. Sein Komplize Daniel Spitler hat sich bereits 2011 schuldig bekannt, ein Urteil steht allerdings noch aus. Ihm drohen zwischen 12 und 18 Monate Gefängnis.

Drei Jahre und fünf Monate

Auernheimer hat seit geraumer Zeit darauf bestanden, nichts Unrechtes getan zu haben. Er habe AT&T sogar auf das Sicherheitsproblem aufmerksam gemacht, wurde eigenen Angaben zufolge aber ignoriert, weshalb er sich dazu entschlossen hat, die Daten zu veröffentlichen. Nun hat ihn ein Gericht zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt, weil er die Daten von 120.000 iPad-Usern publizierte. Angeklagt war er wegen des unrechtmäßigen Zugriffs auf Computer und Identitätsdiebstahls. Bis zuletzt plädierte Auernheimer auf "nicht schuldig". Als eine seiner letzten Aktionen beantwortete er Fragen auf Reddit.

150 Seiten IRC-Chatlogs

AT&T behauptet laut Wired allerdings, von den beiden niemals gehört zu haben. Auf das Problem mit dem Webserver habe sie ein Business-Kunde aufmerksam gemacht. Der Fall kam vor allem deshalb zustande, weil eine anonyme Quelle 150 Seiten an IRC-Chatlogs an die Staatsanwaltschaft übergeben hatte. In den Chatlogs sollen Auernheimer und Spitler darüber geschrieben haben, durch die Sicherheitslücke sich selbst vermarkten und AT&Ts Ruf beschädigen zu wollen.

73.000 US-Dollar

Nach seiner Haftstrafe wird Auernheimer drei Bewährungsjahre unter Auflagen und Supervision bekommen, zusätzlich muss er laut ZDNet fast 73.000 US-Dollar Strafe zahlen. Für Anwaltskosten hat der 26-Jährige bereits über 300.000 US-Dollar ausgegeben. Begründet wurde das Urteil damit, dass Auernheimer völlig klar war, dass er mit dieser Tat das Gesetz brechen würde. Bereits im November wurde Auernheimer verurteilt, ging damals aber gleich in Berufung. (red, derStandard.at, 19.3.2013)