Wien - Seit 1. Februar ist das jüngste Familienrechtspaket nun in Kraft, ein Ansturm bei den Gerichten blieb bisher aber offensichtlich aus: Im Jänner gab es 1.656 Obsorge-Anträge, im Februar mit 1.679 nur eine leichte Steigerung, wie aus Daten des Justizministeriums hervorgeht. Die Zahlen decken sich auch mit den Erfahrungsberichten der Familienrichterschaft, die von einer nur leichten Zunahme spreche, hieß es seitens des Ressorts gegenüber der APA.

In einem größeren Familienrechtspaket, auf das sich ÖVP und SPÖ nach langem Tauziehen im Oktober geeinigt haben, waren auch einige Änderungen bei der Obsorge enthalten. Entsprechend einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes können nun auch ledige Väter die gemeinsame oder alleinige Obsorge (auch gegen den Willen der Mutter) beantragen. Außerdem kann die Obsorge jetzt auch bei strittigen Trennungen beiden Eltern übertragen werden, nach einer sechsmonatigen "Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung". Eine weitere Neuerung war, dass nicht verheiratete Eltern ein gemeinsames Sorgerecht am Standesamt vereinbaren können.

Die genannten Anträge umfassen alles, was mit Obsorgeangelegenheiten zu tun hat. Natürlich könnten die Anträge noch etwas mehr werden, wenn man bedenke, dass im Februar Semesterferien waren, der Monat kürzer ist und man ja auch etwas Zeit brauche, um sich beraten zu lassen und einen Antrag zu stellen, erläuterte man im Justizministerium. Den befürchteten "Ansturm" gab und gebe es aber jedenfalls nicht. (APA, 16.3.2013)