Salzburg - Die Stadt Salzburg hat am Dienstag den Entwurf zu einer neuen Verordnung vorgelegt, die das Betteln an stark frequentierten Orten in der Innenstadt generell untersagt. Das Verbot soll das ganze Jahr über und zeitlich auf 8.00 bis 22.00 Uhr beschränkt gelten. Der Gemeinderat wird voraussichtlich am 20. März über diesen Amtsbericht entscheiden. Findet er eine Mehrheit, dürfte die Regelung bereits Anfang April in Kraft treten.

Die Verordnung nennt namentlich eine Reihe von Gassen und Plätzen auf beiden Seiten der Salzach, an denen Polizei und Amt für Öffentliche Ordnung zuletzt ein vermehrtes Bettleraufkommen verzeichnet haben. Betroffen sind auch Stege und Brücken, Teile der Kai-Promenade, Hausdurchgänge, der Mirabellplatz und die Wochenmärkte Schranne und Grünmarkt. Im Advent gilt das Verbot auch am Christkindlmarkt in der Altstadt.

Absolutes Bettelverbot gekippt

Rechtliche Grundlage für das Verbot jeglichen Bettelns an diesen Orten bildet der Paragraf 29 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes. Dieser trat mit 28. Dezember 2012 in Kraft, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Ende Juni 2012 das absolute Salzburger Bettelverbot gekippt und als verfassungswidrig aufgehoben hatte. Die Neuregelung verbietet nur aufdringliches oder aggressives Betteln (etwa durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen oder das Betteln mit unmündigen Minderjährigen), erlaubt aber das "stille" Betteln mit Schild oder Hut.

Allerdings werden im Paragraf 29 Gemeinden ermächtigt, mit Verordnung an bestimmten Orten das stille Betteln doch zu untersagen, und zwar dann, wenn "zu befürchten ist, dass die Benützung des öffentlichen Ortes durch andere Personen erschwert wird." Genau darauf beruft sich nun die Stadt - und will das grundsätzlich erlaubte "stille" Betteln überall dort verbieten, wo eine hohe Zahl von Fußgängern, Radfahrern, Touristen und Reisegruppen und die "teilweise beengte Raumsituation" offenbar für Störungen sorgen und ein Ausweichen vor den Bettlern unmöglich machen.

Geldstrafe von 500 Euro droht

Ein Verbot in der gesamten Altstadt oder im Nahbereich von Geschäften oder Bankomaten, wo laut Polizei ebenfalls vermehrt Bettler anzutreffen sind, wurde laut Amtsbericht als zu "weitgehend und umfassend" verworfen. "Die Bereiche, die vom Verbot umfasst sein werden, stellen nicht einmal ein Prozent der städtischen Verkehrsfläche dar", heißt es im Bericht. "Es stehen stillen Bettlern in ausreichendem Ausmaß Flächen - selbst im zentralsten Innenstadtbereich - für ihre Zwecke zur Verfügung."

Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von 500 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu einer Woche. Grund für die Verordnung ist laut Amtsbericht die starke Zunahme an Bettlern in der Stadt Salzburg, besonders in der Zeit, nachdem der VfGH das absolute Bettelverbot gekippt hat. "In beinahe allen Bereichen der Innenstadt, an denen eine hohe Personenfrequenz herrscht, sind täglich zu jeder Tageszeit gehäuft stille Bettler zu beobachten. Gelegentlich kann es vorkommen, dass alle paar Meter ein stiller Bettler steht oder kniet", so der Bericht.

Das Amt für öffentliche Ordnung berichtete zuletzt vermehrt von der Errichtung illegaler Bettlerlager in Wäldern, Stadt-Auen und auf den Stadtbergen, oft in Verbindung mit Müll, Verschmutzung und "katastrophalen" hygienischen Zuständen. Auch in Abbruchhäusern seien immer wieder größere Bettlergruppen anzutreffen.

Bürgerliste lehnt Bettelverordnung ab

Die Salzburger Bürgerliste (Die Grünen in der Stadt, Anm.) wird die geplante Bettelverordnung in der Stadt Salzburg "mit Sicherheit" nicht mitragen. "Bettelfreie Zonen, die auch das stille Betteln untersagen, sind verfassungs- und menschenrechtswidrig", so Bürgerliste-Gemeinderätin Ingeborg Haller am Mittwoch zur APA. Die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) stelle klar, dass ein umfassendes Verbot jeglichen Bettelns an öffentlichen Orten gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Recht auf Kommunikationsfreiheit verstoße.

Sie hält den vom ressortzuständigen Vize-Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) ausgearbeiteten Verordnungsentwurf "für eine Hintertüre, um den VfGH zu umgehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das hält."

Preuner verteidigte gegenüber der APA indes den Entwurf: "Das Problem drängt, die Zahl der bettelnden Personen in der Innenstadt wird immer mehr, die Beschwerden haben ein bisher selten gekanntes Ausmaß erreicht."

Auch SPÖ ist skeptisch

Skepsis äußerte am Mittwoch allerdings die SPÖ, deren Stimmen für eine Absegnung der Verordnung im Gemeinderat notwendig wären. "In der Vergangenheit haben sich Bettelverbote nicht wirklich bewährt. Zudem stellt sich die Frage, ob die geplante Verordnung aufgrund der großflächigen Verbotszone überhaupt verfassungskonform wäre", so SPÖ-Klubvorsitzende Christine Homola in einer Aussendung. Man wolle einen eigenen Vorschlag einbringen und das Thema mittelfristig "gesamteuropäisch" lösen.

Der FPÖ geht die geplante Verordnung indes zu wenig weit: Die Freiheitlichen forderten am Mittwoch eine Ausweitung des Bettelverbots auf die gesamte Altstadt. (APA, 13.3.2013)