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Noch immer sind Migrantinnen in Österreich, die von familiärer Gewalt betroffen sind, schlechter geschützt als Frauen mit österreichischem Pass. Darauf verwiesen Gewaltschutz-Expertinnen einmal mehr beim Symposium "Migrantinnen und strukturelle Gewalt", das vom 11. bis 12. März in Wien stattfand.

Zwar gab es in den letzten zehn Jahren einige Fortschritte im Gewaltschutz, wie Maria Rösslhumer, Koordinatorin der Arbeitsgruppe und Geschäftsführerin des Vereins Autonome Frauenhäuser Österreich (AÖF), betonte. So konnten mit dem neuen Straftatbestand der "fortgesetzten Gewaltausübung" und dem Recht auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung sowie der Wohnung für Opfer von Zwangsverheiratung Maßnahmen im Gewaltschutz gesetzt werden, die auch Migrantinnen zugute kommen. Zudem haben gewaltbetroffene Frauen bei der letzten Novelle des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) das Recht auf ein vom Ehemann unabhängiges Niederlassungsrecht sowie einen Arbeitsmarktzugang ohne Wartezeit erhalten.

Doch die Krux liegt im Detail begraben: denn das Niederlassungsrecht ist für die betroffenen Frauen nur unter der Bedingung der materiellen Mindestsicherung gegeben. Hat eine Frau kein eigenes Einkommen, bekommt sie auch kein eigenständiges Niederlassungsrecht. Zudem sind derzeit Frauen, die von ihrem Ex-Partner gestalkt werden, nicht in dieser Regelung enthalten.

Weitere Forderungen

Die Organisatorinnen fordern das Recht aller Migrantinnen auf einen eigenständigen Aufenthalt ohne Bedingungen. Täter, die gegen sie ausgestellte einstweilige Verfügungen übertreten, sollen Verwaltungsstrafen erhalten. Außerdem fordern sie die Möglichkeit, bei besonders gefährlich einzustufenden Tätern eine Untersuchungshaft verhängen zu können.

Insbesondere für Asylwerberinnen sei der sofortige und freie Zugang zum Arbeitsmarkt nötig wie auch die Möglichkeit für Frauenhäuser, Asylwerberinnen und Migrantinnen ohne Dokumente unbürokratisch bei sich aufnehmen zu können. In der Vergangenheit war es gerade beim letzten Punkt in mehreren Bundesländern zu Problemen gekommen.

Das diesjährige Symposium fand zehn Jahre nach dem ersten Symposium zum selben Thema statt. Ziel der Veranstaltung war es, ein Resümee über die Errungenschaften im Gewaltschutz für Migrantinnen zu ziehen und neue Problemfelder zu diskutieren. (red, dieStandard.at, 12.3.2013)