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Abt Ambros musste sich vor einem irdischen Richter für vermeintlich leere Versprechen gegenüber Missbrauchsopfern verantworten.

Foto: APA/RUBRA

Linz - Zum ersten Mal trafen am Montag Missbrauchsopfer und der Abt des Stiftes Kremsmünster vor Gericht aufeinander.

Zwei ehemalige Klosterschüler haben Zivilklage eingebracht, Richter Michael Lichtenegger bat daher jetzt beide Streitparteien ins Landesgericht Steyr. Konkret werfen die beiden Opfer Abt Ambros Ebhart vor, Zusagen hinsichtlich der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in dem Benediktinerstift nicht eingehalten zu haben.

Hintergrund ist ein Treffen mit Opfern, zu dem die Stiftsleitung am 14. Jänner 2012 lud. Gemeinsam mit zwei Mediatoren sollten die nächsten Aufarbeitungsschritte erörtert werden. Bei dieser Veranstaltung soll der Abt laut den beiden Klägern zugestimmt haben, unter anderem im Stift ein Mahnmal für die Opfer zu errichten, sich im Namen des Stiftes öffentlich zu entschuldigen und vor allem ein "Bekenntnis zur Mitwisserschaft" abzulegen: quasi das Eingeständnis, dass das Kloster von den Missbrauchsfällen gewusst und nichts dagegen unternommen habe. "Doch bislang gab es nur Lippenbekenntnisse - wir Opfer werden keine Ruhe finden, solange das Stift nicht sagt: 'Ja, wir haben es gewusst'", so ein Kläger.

Zeugen kommen zu Wort

Richter Lichtenegger versucht zunächst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Doch nach gut einer Stunde ist klar, dass es ohne Prozess nicht gehen wird. Abt Ambros Ebhart will die Mitwisserschaft lediglich für zwei Fälle aus den Jahren 1970 und 2005, in denen die Täter laut Kloster aus ihren Arbeitsfeldern abgezogen wurden, eingestehen. Nicht aber im Fall des Hauptbeschuldigten Pater A., gegen den demnächst Anklage erhoben werden dürfte.

Was der Gegenseite zu wenig ist. Im Prozessverlauf kommen dann zahlreiche Zeugen zu Wort. Alle waren Teilnehmer des besagten Krisentreffens im Jänner des Vorjahres. Doch so richtig klar wird auch durch diese Einvernahmen nicht, wer was wem ganz fix versprochen hat. Er sei "einfach davon ausgegangen, dass es so ist - weil der Abt nix dagegen gesagt hat", führt etwa ein Zeuge aus. Dieser stellt im Standard-Gespräch klar: "Wir haben sehr viel für die Aufarbeitung getan. Ich schließe auch weitere Schritte wie etwa ein Mahnmal nicht aus. Wir lassen uns aber sicher nichts diktieren. Wir warten das Ergebnis der wissenschaftlichen Aufarbeitung ab." Der Prozess wurde schließlich auf 19. März vertagt. (Markus Rohrhofer, DER STANDARD, 12.3.2013)