Wien - Das Geld fürs Essen wird nicht überwiesen, und die Erlagscheine für die Nachmittagsbetreuung stapeln sich unerledigt. In Wien stehen zahlreiche Eltern, deren Kinder eine Ganztagsschule besuchen, bei der Stadt in der Kreide. Und das nicht zu knapp: In Summe betragen die Außenstände derzeit 1,2 Millionen Euro, wie aus einer Anfragebeantwortung hervorgeht. Außerdem mussten bereits 18 Kinder während des laufenden Schuljahres in eine halbtägige Schulform wechseln, weil ihre Eltern nicht zahlen konnten oder wollten.

Die Beiträge sind in Wien sozial gestaffelt: Für die Betreuung werden pro Tag 5,30 Euro eingehoben - den vollen Betrag müssen Eltern bezahlen, die über ein Einkommen von mehr als 2642 Euro verfügen. Beträgt das monatliche Einkommen weniger als 1217,22 pro Monat, ist die Betreuung beitragsfrei. Das Mittagessen kostet 3,40 Euro. Ab einer Bemessungsgrundlage von 973,36 Euro muss nicht bezahlt werden. Knapp die Hälfte der Eltern zahlt in Wien den vollen Beitrag, 21 Prozent haben Freiplätze für ihre Kinder - davon wiederum muss die Hälfte auch keinen Essenbeitrag bezahlen.

"Kinder für Eltern bestraft"

VP-Bildungssprecherin Isabella Leeb kritisiert die "Vollkasko-Mentalität" vieler Eltern: "Es wird trotz sozialer Staffelung offenbar angenommen, dass das schon irgendwer bezahlen wird." Aber noch schlimmer sei es, " dass die Stadt die Kinder für die Uneinsichtigkeit der Eltern bestraft", und diese zwangsweise in eine halbtägige Schulform versetzt. Leeb: " Eigentlich sind es ja gerade diese Kinder, die man vor ihren eigenen Eltern schützen müsste."

Zu einer Versetzung greife man nur im äußersten Fall, betont man im Büro des zuständigen Stadtrats Christian Oxonitsch (SP). Wird der Beitrag nicht bezahlt, werde nach 20 Tagen erstmals automatisch gemahnt. Davor wird seitens der Schule an die Zahlung erinnert. Wird dann noch immer nicht bezahlt, wird die Forderung nach 30 Tagen an den Erhebungsdienst weitergeleitet.

Warum Eltern, die wegen Krankheit oder weil sie arbeitslos geworden sind, nicht einfach einen Freiplatz beantragen? Das falle unter mangelnde Kooperationsbereitschaft, so eine Sprecherin von Oxonitsch. Manche würden eben nicht einmal die entsprechenden Formulare ausfüllen. Wie oft tatsächlich vollstreckt wird, möchte man nicht sagen. Nur so viel: Aus verwaltungsökonomischen Gründen werden gerichtliche Geltendmachung sehr restriktiv gehandhabt.

Zu restriktiv, findet VP-Gemeinderätin Leeb. Wenn nämlich alle Mahnschritte bis zur gerichtlichen Exekution ausgeschöpft würden, "hätte man die 18 Kinder schließlich nicht der Schule verweisen müssen". (Bettina Fernsebner-Kokert, DER STANDARD, 12.3.2013)