Graz - In Graz endete der Prozess gegen einen Polizisten, der einen Tierschützer verletzt haben soll, mit einem Unzuständigkeitsurteil. Die Richterin erklärte, dass der Fall ihrer Meinung nach vor ein Schöffengericht gehöre, da möglicherweise das Delikt des Amtsmissbrauchs vorliege. Damit ist der Prozess vorläufig beendet, die Staatsanwaltschaft kann nun eine neue Anklage einbringen.

Der Beschuldigte soll im Dezember 2011 einen Tierschützer geschlagen und rund 20 Minuten am Boden fixiert haben. Er fühlte sich in keiner Weise schuldig, sein Opfer hätte erst nächsten Montag angehört werden sollen.

Nun liegt es bei der Staatsanwaltschaft, ob ein neuer Strafantrag eingebracht wird. Außerdem könnte Einspruch gegen das Unzuständigkeitsurteil erhoben werden, dann müsste das Oberlandesgericht darüber entscheiden. In jedem Fall wird es in nächster Zeit keinen Prozess geben. (APA, 11.3.2013)