Bangkok - Weißspitzen-Hochseehaie sollen künftig nur noch aus nachhaltigen Beständen in den Handel kommen. Darauf einigten sich die Unterzeichner des Washingtoner Artenschutzabkommens am Montag in Bangkok. Mit 92 zu 42 Stimmen sprachen sich die Unterzeichnerstaaten dafür aus, dass die Art in den Anhang II des Abkommens aufgenommen wird. "Ein Sieg für einige der bedrohtesten Haifischarten der Welt", meinte Hai-Expertin Elizabeth Wilson von der amerikanischen Pew-Stiftung.

Noch weitere vier bedrohte Haiarten fanden eine Schutz-Mehrheit und werden künftig in Anhang II gelistet: Die Initiative Deutschlands für den Heringshai wurde mit 93 zu 39 Stimmen angenommen. Für drei Hammerhai-Arten stimmten 91 Länder, dagegen 39. Die Bahamas hatten es im Vorfeld auf den Punkt gebracht: "Haie sind lebend mehr wert als tot. Unsere Inseln sind direkt abhängig vor marinen Ressourcen und zu uns kommen viele Touristen, um lebende Haie zu beobachten – doch sobald die Haie unsere sicheren Gewässer verlassen, sind sie in großer Gefahr."

Schutz für Mantas

Auch der Riesenmanta und der Riffmanta werden künftig geschützt. Asiatische Heiler pulverisieren das Kiemengewebe als Heilmittel, was die Bestände deutlich dezimiert hat. Nach Angaben von Volker Homes von der Naturschutzorganisation WWF war es das erste Mal, dass die Blockadefront gegen den Schutz von Haien und Mantas bröckelte. Im Konferenzsaal brach bei den Abstimmungen jeweils spontan Applaus aus. Der WWF bezeichnete die Entscheidungen in einer ersten Stellungnahme als "Meilenstein für den weltweiten Hai-Schutz".

Theoretisch neue Abstimmung möglich

Theoretisch kann ein Gegner des Vorschlags zum Ende der Konferenz an diesem Donnerstag allerdings eine neue Abstimmung erzwingen. "Das Ergebnis heute ist großartig. Aber wir müssen damit rechnen, dass die Haianträge im Plenum noch einmal diskutiert werden – zu groß ist der Widerstand aus China und Japan", so Sandra Altherr, die für die Umweltschutzorganisation Pro Wildlife an der Konferenz teilnimmt.

Mit den besseren Schutz-Bestimmungen dürfen die Haie nur noch mit Fanglizenzen gefischt werden. Länder, die Lizenzen ausgeben, müssen nachweisen, dass die erlaubte Fang-Menge das Überleben der Fischart nicht gefährdet. Die Europäische Union stellt 1,2 Millionen Euro bereit, um Staaten bei der Umsetzung der Bestimmungen zu helfen. Die Regeln treten in 18 Monaten in Kraft.

Hintergrund: Hai-Fang und Bestände

Jedes Jahr werden etwa 100 Millionen Haie kommerziell von Fischern aus 26 Nationen gefischt. Die insgesamt fünf Arten, deren Handel mehrere CITES-Unterzeichner nun mit Erfolg regulieren wollen, machen etwa sechs Prozent davon aus. "Haie sind generell sehr anfällig für Überfischung", warnte WWF-Fischereiexperte Axel Hein. Der Grund dafür ist, dass die Tiere sehr langsam wachsen und die Geschlechtsreife teilweise erst im Alter von 30 Jahren erreichen. Dadurch können sie hohe Fangzahlen nicht durch eine schnellere Reproduktionsrate ausgleichen.

Die Bestände der Haie sind in den vergangenen Jahrzehnten in vielen Meeresräumen um bis zu 90 Prozent zurückgegangen - vor allem durch den Appetit der Europäer auf Haisteak. Mit wachsendem Wohlstand in Asien ist nun aber die Nachfrage nach Haifischflossen rasant gestiegen. Es gibt nach Angaben des CITES-Sekretariats mehr als 1.000 Haifischarten. Die Bestände der meisten sind umfangreich. "73 Hai-Arten sind aber bedroht", sagt der Deutschlanddirektor von der Tierschutz-Organisation IFAW, Ralf Sonntag. "Eigentlich müssten sie alle im Anhang II gelistet werden."

Kontra-Stimmen: Listung kommt Handelsverbot gleich

China und Japan hatten alle Vorschläge abgelehnt. "Manchmal macht eine Listung die Arten teurer, was illegale Fischerei nur anheizt", meinte der Delegierte aus Japan. China machte geltend, dass es schwer ist, den Umfang der Populationen festzustellen. Das sei aber eine Voraussetzung, um Fanglizenzen zu erteilen. Die Listung komme einem Handelsverbot gleich. Zudem sei es praktisch unmöglich, die Flossen dieser fünf Haiarten in einer Ladung mit tausenden Flossen verschiedener Arten zu erkennen. (APA/red, derStandard.at, 11.3.2013)