Wien - Niederlagen auf allen Ebenen für Betriebspensionisten der Siemens AG Österreich. Am Mittwoch war es das Arbeits- und Sozialgericht Wien, das Exführungskräfte des Elektromultis abblitzen ließ. Es geht, wie mehrfach berichtet, um Pensionszahlungen an "Mitarbeiter des Führungskreises", die von der Siemens Pensionskasse (SPK) zu leisten sind.

Siemens gegen Siemens

Das Problem: Die Pensionszahlungen der SPK sind mangels Veranlagungserfolgs deutlich niedriger, als den einstigen Führungskräften der ersten, zweiten und dritten Ebene 1998 bei der Übertragung ihrer Ansprüche an die SPK in Aussicht gestellt worden war. Dieser Logik folgend haben die "G'stopften", wie die Anspruchsberechtigen Siemens-intern zwischenzeitlich bezeichnet wurden, ihren Exarbeitgeber auf Nachschuss in die SPK geklagt. Ihr Begehr wurde vom Richtersenat unter Vorsitz von Richter Walter Schober aber ebenso abgewiesen - wie der Oberste Gerichtshof die Klage von 44 Führungskräften auf Mindestvalorisierung ihrer um bis zu 16,5 Prozent gekürzten Betriebspensionen bereits vor einem Jahr abgeschmettert hat.

Weder muss Siemens nachschießen, damit SPK jährlich eine Valorisierung der Pensionen um mindestens 1,5 Prozent vornehmen kann, noch muss SPK für die Differenz zwischen tatsächlich gezahlten Zusatzpensionen und den seinerzeit in Aussicht gestellten Leistungen auszahlen.

Aussicht ist keine Garantie

Die Begründung: Zwar sei in der damals verteilten Werbebroschüre ab 2004 eine Mindestvalorisierungszusage vorgekommen, eine Garantie auf jährliche Erhöhung um mindestens 1,5 Prozent sei aber nicht gegeben worden. Auch eine "zwingende Garantiezusage" sei - trotz unterschiedlicher Textierung - nicht ableitbar, heißt es in dem Urteil, das dem Standard vorliegt. Entscheidend seien der Gesamtkontext des Informationsmaterials und natürlich die einzelvertraglichen Vereinbarungen.

Außerdem, heißt es sinngemäß in der Klageabweisung, dürfte die Kläger vor 16 Jahren ihre Pension kaum interessiert haben. Zumindest an den von Siemens vor Übertragung und Umwandlung vom leistungs- in ein beitragsorientiertes Pensionssystem abgehaltenen Informationsveranstaltungen hätten sie nicht teilgenommen.

Der Kampf gegen Siemens dürfte nun beim Oberlandesgericht Wien weitergehen. (ung, DER STANDARD, 8.3.2013)