Berlin/Düsseldorf - Deutsche Unternehmen, die sehr viel Strom brauchen (etwa Aluminium- oder Papierhersteller), genießen künftig keine Privilegien beim Strompreis mehr. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch deren Befreiung von den Netzkosten gekippt. Es gebe dafür keine ausreichende Grundlage.

Der Deutsche Bundestag hat 2011 in einer Verordnung beschlossen, dass stromintensive Unternehmen von den Netzentgelten befreit werden können. Die anfallenden Kosten werden auf die übrigen Kunden umgelegt.

Begünstigt wird, wer mindestens 7000 Stunden pro Jahr dauerhaft am Netz hängt und dessen Stromverbrauch zehn Gigawattstunden übersteigt. Seit 2012 hat die Bundesnetzagentur 202 Anträge von Unternehmen auf Befreiung genehmigt. Diese konnten sich im Jahr 2012 440 Millionen Euro ersparen, im Jahr 2013 sollen es 800 Millionen Euro sein.

Die Energiewende und deren Finanzierung war am Mittwoch auch Thema bei einem Treffen von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (VP) und dem deutschen Umweltminister Peter Altmaier (CDU) in Berlin. Beide betonten, dass der Strompreis für Bürger bezahlbar bleiben müsse. Gemeinsam wollen sich Mitterlehner und Altmaier auf EU-Ebene für einen Ausstieg aus der Kernkraft stark machen. Deutschland will sein letztes AKW 2022 abschalten. (bau, DER STANDARD, 7.3.2013)