"Wenn die Welt untergeht, dann gehe ich nach Wien. Dort passiert alles zehn Jahre später", soll der österreichische Satiriker Karl Kraus gesagt haben. Hierzulande geht man die Dinge gern gemächlich an, vor allem in der Verwaltung. Vor neugierigem Nachbohren schützt das in Paragrafen gegossene österreichische Wesen namens Amtsgeheimnis. Die Regierung sah noch vor wenigen Monaten keinen Reformbedarf, es brauchte einige Anstrengungen von Bürgern, um etwas Wind in die verstaubten Ablagen der Amtsstuben dieses Landes zu bringen.

Jetzt hat die SPÖ einen Entwurf erarbeitet, die ÖVP will ihn durchgehen. Auf den ersten Blick vielversprechend: Geplant ist die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes.

Doch der Teufel liegt im Detail: Umfangreich - aber nicht detailliert definiert - sind die Geheimhaltungsgründe. Weit ausgelegt werden kann etwa die "Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen und überwiegender berechtigter Interessen eines anderen". Hier besteht die Gefahr, dass eine demokratiepolitisch wichtige Neuerung durch zu schwammige Formulierungen verpatzt wird. Auch der Aufwand, an Informationen zu kommen, bleibt groß. Bei einem negativen Bescheid muss man zum Verwaltungsgerichtshof, Anwalt(skosten) und Papieraufwand inklusive. Dass in Österreich alles verspätet passiert, mag Vorteile ("Weltuntergang") haben. Bei der Transparenz ist es ein Nachteil. (Saskia Jungnikl, DER STANDARD, 6.3.2013)