Wien - Drei Müllmänner, die zu viel Abfall mitgenommen und die zusätzlichen Container nicht ihrem Oberaufseher gemeldet hatten, sind wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Schuldsprüche als Bestimmungstäter setzte es auch für die beiden Gärntner, die die Bediensteten der MA 48 um die Mitnahme des Mülls gebeten hatten.

Bei der Strafbemessung machte der Schöffensenat jedoch deutlich, dass es sich um keine besonders gravierenden Verfehlungen gehandelt hatte. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren machte das Gericht vom außerordentlichen Strafmilderungsrecht Gebrauch: Die Müllmänner erhielten je drei Monate bedingt, die Gärtner sechs bzw. vier Wochen auf Bewährung.

Schaden von 1.751 Euro

Ein Schöffenverfahren im Wiener Straflandesgericht hat am Dienstag den Eindruck bekräftigt, dass Anklagebehörden mitunter mit Kanonen auf Spatzen schießen. Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA), die regelmäßig über Arbeitsüberlastung klagt und in zahlreichen Großverfahren teilweise seit Jahren ermittelt, hatte drei Müllmänner von der MA 48 wegen Amtsmissbrauchs zur Anklage gebracht. Ihr Vergehen: Sie hatten zu viel Abfall mitgenommen und sollen dadurch der Gemeinde Wien einen Schaden von 1.751 Euro verursacht haben.

Dieser Betrag wäre laut Anklage fällig geworden, hätten die Männer im Alter zwischen 52 und 61 Jahren die zusätzlichen Container, die sie vor Gasthäusern und Gärtnereien in Wien-Floridsdorf einfach mitnahmen, ihrem Oberaufseher gemeldet und damit ihre nachträgliche Inrechnungstellung ermöglicht. Man habe "aus reiner Gefälligkeit" den gesamten Müll aufgeladen, betonte einer der Angeklagten. Außerdem habe man sich den Zeitaufwand sparen wollen, die Extra-Container zu melden. "Ich glaube, dass der Großteil der Kollegen so arbeitet", gab einer der Müllmänner zu bedenken.

Anonyme Anzeige

Gegen das Drei-Mann-Team, das auf der sogenannten 018-Tour für den Abtransport von Restmüll zuständig war, ging eines Tages allerdings eine anonyme Anzeige ein. Darin wurde behauptet, die Männer würden sich gegen Trinkgeld und Essenseinladungen auch um den Inhalt von Biomüll-Behältern kümmern, die vor bestimmten Gewerbebetrieben abgestellt waren.

Die Interne Revision der MA 48 rückte aus. Zwischen 1. Dezember 2010 und 24. Jänner 2011 wurde das unter Verdacht geratene Team in professioneller Manier überwacht und heimlich mit einer Kamera gefilmt. Auffälligkeiten wurden penibel schriftlich dokumentiert. Die "Müll-Spione" stellten fest, dass in einer Gärtnerei Kartonagen und Verpackungsmaterial mitgenommen und zum Restmüll geschmissen wurden, wobei die "Spitzel" sich allerdings auf "Müllentsorgungsgeräusche" beriefen, da sie den Abtransport infolge eines geschlossenen Tores nicht mit eigenen Augen verfolgen konnten.

Kontrolleure entnahmen Geruchsproben

Dafür bekamen sie mit, dass der Gärtner die Müllmänner auf einen Kaffee eingeladen hatte, weshalb sich dieser nun wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch ebenfalls vor dem Kadi zu verantworten hatte.

Auch ein zweiter Floridsdorfer Gärtner fand sich als angeblicher Bestimmungstäter vor dem Kadi wieder. Er hatte die Männer von der MA 48 ersucht, während seines Urlaubs zwei zusätzliche Container mitzunehmen. Der von der WKStA in diesem Fall errechnete Schaden: 15,96 Euro.

Die Kontrolleure von der MA 48 hatten auch nachträgliche Geruchsproben an einigen entleerten Containern vorgenommen und so ihrer Darstellung zufolge festgestellt, dass sich in diesen Restmüll befunden haben musste, weil Altpapier "anders" rieche. Die drei "Übeltäter" sind seit Februar 2011 vom Dienst suspendiert, einer der Müllmänner befindet sich mittlerweile in Pension.

Sowohl die Müllmänner als auch die zwei Gärtner akzeptierten die Urteile. Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna gab vorerst keine Erklärung ab, die Strafen sind daher nicht rechtskräftig. (APA, 5.3.2013)