Wien - Die SPÖ hat am Montag ihre Pläne zur Reform des Amtsgeheimnisses vorgelegt. Nach APA-Informationen geplant ist eine Neuregelung der entsprechenden Verfassungsbestimmungen und ein "Informationsfreiheitsgesetz", das neben der Erteilung von Auskünften auch ein Recht auf Akteneinsicht und Aktenkopien enthält. Außerdem soll es ein Informationsregister für Bundesbehörden geben. Die Länder sollen eigene Regelungen für ihren Bereich erlassen.

Den SPÖ-Plänen zufolge soll in der Verfassung künftig "das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen" verankert werden. Das derzeit bestehende Amtsgeheimnis würde gestrichen und durch eine Reihe von Geheimhaltungsgründen ersetzt. Geheimhaltung wäre unter anderem möglich aus "außen- und integrationspolitischen Gründen", im Interesse der nationalen Sicherheit, der Landesverteidigung, zum Schutz von Berufs- oder Geschäftsgeheimnissen, zum Schutz wirtschaftlicher Interessen einer Gebietskörperschaft oder aus Datenschutz-Gründen.

ÖVP will prüfen

Nicht geplant ist offenbar ein "Informationsbeauftragter", der nach Hamburger Vorbild für die Einhaltung von Auskunftspflicht und Datenschutz sorgen müsste. Stattdessen sollen Bürger, deren Auskunftsbegehr von der Behörde abgewiesen wurde, einen Bescheid erhalten, den sie dann bei den Verwaltungsgerichten anfechten können. Außerdem soll es ein "Informationsregister" geben, in dem Informationen über Subventionen, Statistiken, Gutachten, Studien, Erlässe und ähnliches erfasst werden. Geregelt werden soll dies in einem eigenen "Informationspflichtgesetz".

Spindelegger meinte, die ÖVP werde den Vorschlag prüfen und dann mit dem Koalitionspartner besprechen. Fehlen würden aus seiner Sicht derzeit aber noch die Einbindung der Bundesländer sowie der staatsnahen Unternehmen. (APA, 4.3.2013)