Wien - Bei den Großbäckereien Mann und Ströck werden aus Gewerkschaftssicht nicht nur die Produktionsmitarbeiter nach dem falschen Kollektivvertrag bezahlt, sondern auch die Verkäuferinnen. "Diese sind als Arbeiterinnen (Ladnerinnen) im Gewerbe-KV eingestuft", sagte GPA-Vizechef Karl Proyer. Sie gehörten aber als Angestellte in den Großbäcker-KV. Auch hier sollen "Prüfungen bei den zuständigen Stellen" folgen, kündigte Proyer an. Zuständig ist die Gebietskrankenkasse.

Beschwerde der Gewerkschaft

Die Gewerkschaft hat heute eine Beschwerde beim Wirtschaftsministerium eingebracht, weil Mann und Ströck ihre Mitarbeiter nach dem Gewerbe-KV bezahlen. Aus Sicht der Gewerkschaften müssten sie aber den Großbäcker-Kollektivvertrag bekommen. "Die haben als Gewerbebetriebe begonnen. Inzwischen haben aber beide eine erhebliche Größe erreicht, die den Gewerbe-KV nicht rechtfertigt", so Proyer. Konkurrenten Ankerbrot und Ölz zahlen übrigens den Großbäcker-Kollektivvertrag.

Für die Beschäftigten würde die Umstufung in den Großbäcker-KV eine Reihe von Verbesserungen nicht nur bei der Bezahlung bedeuten. Beispielsweise wird im Großbäcker-KV (Industrie) 38,5 Stunden - nicht wie im Bäcker-KV (Gewerbe) 40 Stunden - pro Woche gearbeitet. Auch Zuschläge und Kündigungsfristen sind unterschiedlich geregelt.

Die Gewerkschaft schätzt, dass etwa die Hälfte der Beschäftigten bei Mann und Ströck im Verkauf arbeiten, die andere Hälfte in der Produktion. (APA, 28.2.2013)