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Brigitte Ruprecht wurde 2009 zur ÖGB-Frauenchefin gewählt.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien - Die ÖGB-Frauen wollen Verbesserungen bei den verpflichtenden Einkommensberichten der Unternehmen. In einer Befragung von über 500 BetriebsrätInnen habe sich gezeigt, dass die Berichte nur bedingt Aussagekraft haben. Vorsitzende Brigitte Ruprecht pocht vor allem auf die detaillierte Aufgliederung von Zulagen, Überstundenpauschalen oder Jubiläumsgeld. Auch Geldstrafen für Unternehmen, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, sind für sie denkbar.

Die gemeinsame Umfrage der Arbeiterkammer und des ÖGB wurde im Herbst 2012 in Unternehmen mit mehr als 500 MitarbeiterInnen durchgeführt. Es nahmen auch BetriebsrätInnen aus kleineren Firmen teil. Immerhin 40 Prozent der Befragten gaben dabei an, keinerlei Probleme mit dem Bericht gehabt zu haben. Fast ebenso häufig wurde jedoch der mangelnde Informationsgewinn bzw. die fehlende Aussagekraft ohne Zusatzinfos beklagt. 38 Prozent meinten, sie hätten durch den Bericht keine neuen Informationen gewonnen, 23 Prozent berichteten von Unsicherheiten in Bezug auf die Verschwiegenheit. 16 Prozent hielten gesetzliche Vorgaben für Betriebe für "nicht sinnvoll".

Ein Drittel ortet keinerlei positive Effekte

Etwas mehr als die Hälfte der Befragten sah den Bericht insgesamt eher oder sehr aussagekräftig. Gleichzeitig ist aber nahezu die Hälfte skeptisch. Positiv gewertet wurden die zusätzlichen Informationen für BetriebsrätInnen, dass sich das Unternehmen mit der Einkommensschere auseinandersetzt und dass es Bereitschaft für Maßnahmen zeigt. Knapp ein Drittel ortet keinerlei positive Effekte.

Die BetriebsrätInnen regten etwa an, das konkretere Aufsplittungen nach Karenz oder Teilzeitkräften notwendig wären. Für eine detaillierte Aufgliederung ist auch Ruprecht: "Sonst sind die Berichte nicht aussagekräftig." Generell hält sie fest: "Die Einkommensberichte stellen eine gute Grundlage dar, sie sind aber noch nicht der Weisheit letzter Schluss."

Die Frauenvorsitzende kann sich auch eine verpflichtende Evaluierung der Berichte vorstellen, am besten von einer eigenen Stabsstelle etwa im Frauenministerium oder in der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Evaluiert werden sollten auch die aus dem Bericht folgenden Maßnahmen gegen Diskriminierung.

"Es braucht auch spürbare Sanktionen"

Wichtig ist aus Sicht der Gewerkschafterinnen auch, dass nach 2014 nicht Schluss ist bei Unternehmen ab 150 MitarbeiterInnen. "Es muss weitergehen, denn damit wären erst 45 Prozent der Arbeitnehmer erfasst", so Ruprecht. Sie fordert eine Ausweitung auch auf kleinere Unternehmen. "Es braucht auch spürbare Sanktionen bei der Nichterstellung, zum Beispiel auch Geldstrafen", meinte sie weiters.

Betriebe sind seit Inkrafttreten der Gleichbehandlungsgesetzesnovelle 2011 verpflichtet, Einkommensberichte zu erstellen. Zunächst betraf diese Verpflichtung große Unternehmen mit mehr als 1.000 MitarbeiterInnen, im Jahr darauf jene mit 500. Seit heuer betrifft es auch Firmen mit 250 Beschäftigten und ab dem nächsten Jahr jene mit mehr als 150 MitarbeiterInnen.

Ruprecht wurde 2009 zur ÖGB-Frauenchefin gewählt. Ihr soll in dieser Funktion im April ÖGB-Vizepräsidentin Sabine Oberhauser nachfolgen. (APA, 1.3.2013)