Aus einem Rechtsstreit mit der deutschen Organisation ULD ging Facebook nun als Sieger hervor. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hat im Dezember 2012 eine Beschwerde gegen Facebook eingebracht, durch die das Netzwerk gezwungen werden sollte, die Klarnamens-Pflicht abzuschaffen.
Echter Name muss angegeben werden
Neue User müssen bei Facebook laut AGB ihren echten Namen angeben. Sollte jemand dagegen verstoßen, nimmt sich Facebook laut ZDNet das Recht heraus, das Profil des Betroffenen einfach zu sperren. Möglich ist es auch, dass Facebook ein erneutes Login nur noch bei der Angabe eines echten Namens erlaubt, das mit Dokumenten belegt werden muss. Laut ULD verstoße das gegen deutsches Recht.
Kein deutsches Recht
Ein Gericht im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein hat nun beschlossen, dass Facebook sehr wohl Klarnamen von Usern verlangen kann. Die Entscheidung basiere auf dem Fakt, dass Facebooks europäisches Unternehmenszentrum in Irland beheimatet ist. Deutsches Recht komme hier nicht zur Anwendung.
Berufung
Die ULD sieht die Gefahr durch das Urteil in der Nachahmung anderer Unternehmen, die von Nutzern nun ähnliches abverlangen könnten, indem Unternehmensableger in anderen Staaten etabliert werden. Die Organisation hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. (red, derStandard.at, 19.2.2013)