Um Missverständnissen vorzubeugen, haben die Blogger ein Glossar zusammengestellt.

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Der Diskurs über die österreichischen Hochschulen schwebt gleichsam in einem Nebel von Fachbegriffen und scheint in einem Dschungel von Rechtstexten verloren. Das mag bis zu einem gewissen Grad die streckenweise Orientierungslosigkeit der österreichischen Hochschulpolitik erklären. Mit der heutigen Ausgabe stellt das ULV-Blogteam neben der Quellentextsammlung auch ein Glossar der zentralen Fachbegriffe im hochschulpolitischen Amtsdeutsch zur Verfügung.

Warum in aller Welt sollte man Wörter und Begriffe erklären müssen? Warum erklären sie sich nicht von selbst? Eine Antwort mündet in der Feststellung, dass nicht einmal in der Alltagssprache immer eindeutig klar ist, was mit einem Begriff gemeint ist. Mehr noch: Man kann Begriffe mehrfach interpretieren, ihnen gezielt eine doppelte Bedeutung geben, was ein solches Gewicht erhalten kann, dass die Frage, was denn nun gemein gewesen sei, sogar im Rechtsstreit mündet. Und spätestens dann wird es essentiell, den gegenständlichen Begriffsinhalt aufzuklären. Wobei der kolportierte Unterschied zwischen Studiengebühr und Studienbeitrag dabei relativ unwichtig erscheint, ein obsoletes sprachliches Manöver längst vergangener Hochschulpolitikzeiten.

Also: Ein Glossarium kann durchaus als nützliche Ergänzung zu einem Diskussionsforum verstanden werden, nicht nur um Missverständnissen von vorne herein vorzubeugen, sondern umso mehr, als es sich beim Gegenstand dieses Diskussionsforums ja um einen ganz bestimmten sachlichen Bereich handelt, die Hochschulpolitik. Und die hat, wie eigentlich jeder spezifische Fachbereich, ihr eigenes Vokabular.

Klare Definition

Aber warum sollte es notwendig sein, eine "Fachsprache" mit eigenem Vokabular zu entwickeln und zu verwenden? Nun, der Austausch von Informationen über ein bestimmtes Fachgebiet setzt voraus, dass die Beteiligten vom Inhalt dessen, was da ausgetauscht wird, eine konkrete inhaltliche Vorstellung haben. Also gilt es die Begriffe klar zu definieren. Eine Folge davon kann natürlich sein – und ist es sehr oft – dass für Uneingeweihte nicht mehr verständlich ist, worüber gesprochen und geschrieben wird. So etwas ist zunächst einmal unbeabsichtigt. Der Zweck der "Fachsprache" ist ja die reibungslose Kommunikation zwischen den Fachleuten.

Aber solche gewissermaßen "natürliche" Entwicklungen haben jedenfalls drei Tücken:

Die erste ist: Fachleute unterschiedlicher Gebiete haben Schwierigkeiten mit einander zu kommunizieren, weil sie eben unterschiedliche Fachsprachen mit unterschiedlichen Begriffsinhalten haben. Wenn beispielsweise Juristen und Ökonomen zusammenkommen, um Wirtschafsfragen zu besprechen, kann ziemlich viel Zeit damit vergehen, das Vokabular abzustimmen.

"Fachchinesisch"

Manchmal mag eine wechselseitige Verständigung aber gar nicht erwünscht sein: "Fachchinesisch" bzw. ein für die Außenstehenden vermeintliches Kauderwelsch erlauben es den ExpertInnen, sich abzugrenzen und abzuschotten. Sie signalisieren damit eine Sonderstellung. Solange sie unter sich sind, sollen sie damit glücklich werden.

Das ändert sich aber sehr schnell, wenn die VertreterInnen eines Fachgebietes sich an die Öffentlichkeit wenden, was sie ja jedenfalls dann müssen, wenn sie einen Erklärungsbedarf oder eine Änderungsbedarf für ein Problem erkennen, das nicht mehrt nur sie selbst betrifft.  Und das geht uns ja wohl mit der Medizin jedenfalls so, mit der Juristerei auch, wohl auch mit der Physik, von Technik und Informatik ganz zu schweigen. Und die Hochschulpolitik darf da nicht vergessen werden.

Aufklärung bei Zweifeln

Ein Glossarium bedeutete also: Wenn im Bereich des Hochschulwesens und der Hochschulpolitik von xxx gesprochen wird, dann ist damit yyy gemeint. Also wir übergeben Ihnen hier ein Glossarium in der Hoffnung, dass es bei Zweifeln Aufklärung vermitteln kann.

Doch genauso wie die Welt der Hochschulen von außen (und manchmal auch von innen) gesehen von einem terminologischen Nebel verhangen ist, stellen jene Texte, die mit normativer Kraft das Hin und Her in dieser nebeligen Welt regeln (Gesetze), oder sogar jene, die uns helfen sollten, erste besser zu verstehen (Gesetzeskommentare), oftmals eine Dschungel dar, aus welchem man selbst mit Hilfe von dritten Texten, nämlich jene, die uns erklären, wer wir sind (Analysen) oder wo wir stehen (Evaluationsberichte) nicht herauskommt. Man sieht vor lauter Bäumen den Wald nicht. Das führt dazu, dass man diese Texte ignoriert - und trotzdem weiter fleißig mitdiskutiert. Und in Unkenntnis der grundlegenden Texte mitunter auch mal daneben steht. In dieser Quellentextsammlung sind die wesentlichen Texte gleichsam wie in einer Baumschule aufgestellt.

Weder Glossar (zusammengestellt von Wolfgang Weigel und Christian Cenker) noch Quellentextsammlung (zusammengestellt von Gert Bachmann und Christian Cenker) sind vollständig. Anregungen zum Ausbau der Sammlungen werden gerne entgegen genommen. (Wolfgang Weigel/Friedrich Schipper, derStandard.at, 19.2.2013)