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Noch ist die neue Finanzarchitektur eine Baustelle.

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Nach mehreren Verschiebungen sind laut Ö1-Morgenjournal die Verhandlungen über die neuen Regeln für Bankenpleiten im Endspurt. Die Regierung will demnach den Begutachtungsentwurf für das neue Banken-Insolvenzrecht bald in Begutachtung schicken.

Das Gesetz namens Bankensanierungs- und Restrukturierungsgesetz sieht vor, dass Banken künftig ihr "Testament" in Form von Sanierungs- und Abwicklungsplänen schreiben müsse. Eine Bank entscheidet also selbst, welche Geschäftsbereiche schützenswert sind und welche nicht. SPÖ-Verhandler, Finanzstaatssekretär Andreas Schieder sagt laut Ö1, die Gespräche seien "in der Zielgerade". Der Grundsatz sei, dass Banken für den Fall von Schieflagen einen Plan hätten, wie es wieder besser werde könne.

Genügen diese Sanierungspläne nicht, kann die Finanzmarktaufsicht (FMA) ins Geschäft der Institute eingreifen. Das bedeutet, die Aufsicht kann den Verkauf "bestimmter Vermögenswerte", die Begrenzung von "Risikopositionen" oder den Verzicht auf neue Geschäftsbereiche oder Produkte verordnen. Die FMA kann aber auch vorschreiben, dass die Eigentümer der Bank rechtzeitig Geld zuschießen oder Beteiligungen verkaufen müssen. Finanzministerin Maria Fekter verhandelt für die ÖVP, sie war für das ORF-Radio für keine Stellungnahme erreichbar. (red, derStandard.at, 18.2.2013)