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Kräuter darf nicht mehr behaupten, dass Strache an Untreuehandlungen beteiligt war.

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Wien - FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat beim Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter erwirkt. Es geht dabei um die Anklage gegen den früheren FPÖ-Werber Gernot Rumpold in der Parteienfinanzierungs-Causa Telekom wegen des Verdachts der Untreue und der falschen Beweisaussage. Kräuter darf nicht mehr behaupten, dass Strache an Untreuehandlungen beteiligt gewesen sei.

Kräuter hatte Anfang Jänner in einer Aussendung darauf verwiesen, dass Strache und Rumpold im betreffenden Zeitraum über eine gemeinsame Firma verfügt hätten. Der FPÖ-Chef solle "sein Wissen oder seine Beteiligung" an dem Deal eingestehen. Strache ging daraufhin vor Gericht. "Er verleumdet permanent und gezielt", sagte er in einer Pressekonferenz über Kräuter, den er dabei als "den Tölpel vom Dienst" bezeichnete.

Weil es in der Causa derzeit keinen behördlichen Tatverdacht gegen Strache gebe, sah das Handelsgericht in Kräuters Aussage den Tatbestand der Ehrenbeleidigung und der Kreditschädigung verwirklicht. Gemäß der Verfügung vom Donnerstag darf der SPÖ-Bundesgeschäftsführer daher nicht mehr verbreiten, dass Strache 2004 an einem Geldfluss von 600.000 Euro von der Telekom Austria AG zur FPÖ und an "Malversationen mit mutmaßlicher illegaler Finanzierung des Wiener EU-Wahlkampfes" beteiligt gewesen sei. (APA, 15.2.2013)