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Mit steigender Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl hilfsbedürftiger und damit unter Sachwalterschaft gestellter Personen.

Foto: dpa/dpa/Tobias Kleinschmidt

Wien - Aufgrund einer Reihe von Fehlentscheidungen des Sachwalters musste eine Mutter zusehen, wie ihr kranker Sohn Wohnung, AMS-Unterstützung und therapeutische Ansprüche verlor. Selbst nach mehreren Jahren Betreuung kannte der Klient seinen Sachwalter nicht persönlich: Der monatliche Mindestkontakt wurde von abwechselnden Personen der Kanzlei des Sachwalters gehalten, der jedoch selbst niemals vorbeikam. Volksanwältin Gertrude Brinek listet ähnliche Beispiele auf, um bei der Klubenquete der ÖVP "Alterswohlfahrt - ein neuer Weg" im Parlament den Reformbedarf der Sachwalterschaft deutlich zu machen.

Auch Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) will die Sachwalterschaft reformieren, schließlich mehren sich mit der steigenden Lebenserwartung auch die Fälle der besachwalteten Personen und damit die Probleme im bestehenden System. Für ältere Menschen ist es oftmals schwierig, mit den technischen Neuerungen Schritt zu halten und etwa Behördengänge elektronisch zu erledigen. "Die Veränderungen vollziehen sich in einem rasanten Tempo, Dienstleistungen und Verwaltung werden automatisiert", erklärt Brinek - man denke nur an E-Government oder E-Banking.

Sachwalter statt Anwälten

In Großstädten komme hinzu, dass Ältere oft keine Angehörigen mehr hätten, erklärt Familienrichterin Doris Täubel-Weinreich. Sachwalter würden von Betroffenen oft als "gute Engel" gesehen, könnten jedoch "keine Wunder bewirken", und "normale Anwälte" würden sich bei Behördenwegen nicht genug auskennen. Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien, fordert neben "zertifizierten Sachwaltern" die Streichung der Grenzen von mindestens fünf bis maximal 25 Klienten pro Sachwalter, diese seien ein "großer Fehler".

Neben der Sachwalterschaft sieht das Gesetz weitere Möglichkeiten zur Unterstützung von Hilfsbedürftigen vor: Die Angehörigenvertretung und die Vorsorgevollmacht. Beide Alternativen sollen ausgebaut werden und die Sachwalterschaft reduzieren.

So wünscht sich Sektionschef Georg Kathrein die Ausdehnung der Angehörigenvertretung auf die Geschwister sowie die Erweiterung des Kreises der Angelegenheiten für die Angehörige vertretungsbefugt sind.

Zusätzlich will Karl das bereits im Oktober 2012 angekündigte Modell der unterstützten Entscheidungsfindung vorantreiben. Dadurch sollen Entscheidungen über finanzielle und rechtliche Angelegenheiten behinderter oder psychisch beeinträchtigter Menschen von diesen gemeinsam mit Angehörigen und Bekannten gefällt werden. Gesetzliche Änderungen der Sachwalterschaft werde es aber erst in der nächsten Legislaturperiode geben, kündigt Karl an. Sie seien zwar ein "wichtiger Puzzlestein", aber nicht die "Lösung aller Probleme".  (Oona Kroisleitner, DER STANDARD, 15.2.2013)