Als erwachsener Mensch besachwaltet zu werden bedeutet mitunter, alltägliche Entscheidungen über den Job, die Partnerschaft, ja sogar über die eigene Sexualität einem fremden Menschen zu übertragen. Das ist ein immenser Eingriff in die Selbstbestimmung, aber in vielen Fällen notwendig und eine Entlastung für Betroffene und Angehörige - und ein Feld für Konflikte.

Tatsächlich signalisieren tausende Beschwerden über nicht erreichbare Sachwalter, miserable und unwürdige Betreuung bis hin zu Delogierungen, weil Mieten nicht überwiesen wurden, ganz deutlich den Reformbedarf - allerdings nicht dorthin, wo die ÖVP offenbar hinmöchte. Schon jetzt wird die ohnehin zu hoch angesetzte Zahl von maximal 25 Klienten pro Sachwalter nicht eingehalten. Beim Verein Vertretungsnetzwerk kommen auf 1300 Mitarbeiter mehr als 6000 Klienten, doch der Großteil der Beschwerden trifft Anwälte und Notare, die für den überforderten Staat einspringen müssen. Für manche Kanzleien ist das kein schlechtes Geschäft, sie erhalten fünf Prozent des Einkommens und zwei Prozent des Klientenvermögens.

Eine Reform kann also nur in die entgegengesetzte Richtung gehen: Die maximale Klientenanzahl muss weiter herabgesetzt und kontrolliert werden, die staatlichen Vereine brauchen dringend personelle und monetäre Aufstockung, und wenn ein Anwalt oder Notar als Sachwalter tätig ist, braucht er eine psychosoziale Zusatzausbildung. (Julia Herrnböck, DER STANDARD, 15.2.2013)