Die Rechtsanwälte begrüßen "dem Grunde nach" die Initiativen für ein Informationsfreiheitsgesetz. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, findet den Ansatz gut, er warnte aber am Mittwochvor einem "überhudelten" Gesetz ohne Dialog mit der Zivilgesellschaft. Ob dies noch vor der Nationalratswahl im Herbst zu schaffen sei, dazu zeigte er sich skeptisch. Wolff will in ein solches Gesetz nicht nur die allgemeine Verwaltung des Bundes, sondern auch jene der Länder und Gemeinden einbeziehen und auch die Gesetzgebung. Zu Vorsicht rät er jedoch im Bereich der Justiz.

Intime Details durch Amtsgeheimnis schützen

Wolff verwies darauf, dass die Europäische Menschenrechtskonvention das Recht der Bürger auf die Unschuldsvermutung schützt. Wenn gegen einen Bürger ermittelt wird, dürften ohne rechtskräftige Verurteilung keine Details aus dem Ermittlungen bekannt werden. Man müsse hier auf den Grundrechtsschutz Bedacht nehmen, forderte der Rechtsanwälte-Präsident. Das gelte auch bei Zivilrechtsverfahren. So müssten etwa bei Scheidungen intime Details einer Beziehung durch das Amtsgeheimnis geschützt bleiben.

Wolff fordert, dass die Transparenz nicht nur für den Bund, sondern auch für Länder und Gemeinden gelten müsse. So hätten die Bürger in den Gemeinden etwa ein Anrecht darauf zu wissen, warum ein Grundstück von Grün- in Bauland umgewidmet worden ist.

Transparenz für Gesetzwerdung

Transparenz wünscht sich der Rechtsanwälte-Präsident aber nicht nur für die Verwaltung im Allgemeinen, sondern auch für die Gesetzwerdung. Die Bürger sollten seiner Auffassung nach nachvollziehen können, wer ein Gesetz initiiert hat, warum er es getan hat und was die wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Auswirkungen sind.

Dem Einwand des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer, wonach es bereits ein Auskunftspflichtgesetz gibt und die Verwaltung bereits jetzt Auskunft geben müsse, sofern kein Ausnahmefall vorliegt, stimmt Wolff nur bedingt zu. Knackpunkt sei hier die Frage, ob die Auskunft eine Holschuld des Bürgers oder eine Bringschuld der Behörden sei. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer ist der Auffassung, dass eher der Staat dem Bürger Auskunft über sein Handeln schuldet.

Journalistengewerkschaft begrüßt Diskussion

Auch die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp begrüßt die aktuelle Diskussion über die Ausweitung der Informationsfreiheit in Österreich in einer Aussendung am Mittwoch. Ein solches Gesetz sollte Ämter dazu verpflichten, Bürgern - außer in besonderen Fällen, in denen es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder des Schutzes der Privatsphäre gerechtfertigt ist - umfassend Auskunft zu erteilen, so Gewerkschaftsvorsitzender Franz C. Bauer. Er wünscht sich, dass ein solches Informationsgesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt.

Die Initiative Transparenzgesetz.at haben unterdessen bis Mittwochmittag 5.286 Personen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Diese unabhängige Kampagne für Informationsfreiheit in Österreich wurde vom ehemaligen "profil"-Journalisten Josef Barth und dem Anti-Korruptionsexperten Hubert Sickinger gegründet. Sie fordert ein umfassendes Recht auf Information und Einsicht in die Akten der Verwaltung und eine Veröffentlichungspflicht für Behörden. Behörden sollten demnach Verträge, Dokumente und Daten von sich aus in einem zentralen Informationsregister online stellen.

Initiator Barth erklärte, man werde nun darauf achten, "dass es nicht nur bei Ankündigungen bleibt". Die Initiative fordert ein umfassendes Recht der Bürger auf Information und Einsicht in die Akten der Verwaltung, sowie eine Veröffentlichungspflicht für Behörden. (APA, 14.2.2013)