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Die als Robin-Hood-Abgabe bekannt gewordene Finanztransaktionssteuer soll die Geldindustrie nicht nur schröpfen, sondern auch Spekulation eindämmen. Elf Länder erkunden den Sherwood Forest.

Foto: ap/mario vedder

Brüssel/Wien - Wenn die EU-Kommission am heutigen Donnerstag ihren angepassten Entwurf für die Einführung der Finanztransaktionssteuer (FTS) vorlegt, ist große Zustimmung garantiert. Die seit vielen Jahren von Wien, Berlin oder Paris forcierte Abgabe auf Börsenumsätze wird von Befürwortern als wichtiger Schritt zur Eindämmung der Spekulation und zudem als notwendige Geldbeschaffungsaktion betrachtet.

Ursprünglich wollte die Kommission die Finanzsteuer in der ganzen Union einführen, was aber wegen des von Großbritannien und Schweden organisierten Widerstands nicht möglich war. Daher will eine Koalition der Willigen bestehend aus elf Ländern vorpreschen. Da bei einer kleineren Teilnehmerzahl die Gefahr der Steuerumgehung steigt, hat Brüssel noch eine technische Adaption des ersten Vorschlags vorgenommen. Es wurde das sogenannte Emissionsprinzip verankert: Jedes Papier, das in der "FTS-Zone" begeben wurde, soll weltweit besteuert werden, also auch außerhalb des direkten Wirkungskreises. Damit übernimmt die Kommission einen Ansatz des Europaparlaments vom Mai des Vorjahres. Der zuständige Steuerkommissar Algirdas Semeta hatte ursprünglich vorgesehen, dass der Sitz des Finanzinstituts für die Besteuerung ausschlaggebend ist.

Aufkommen von bis zu 35 Milliarden Euro

Ein Beispiel: Verkauft ein US-Insitut Voest-Akien an einen chinesischen Investor, wird die Abgabe fällig. Ursprünglich hätte ein aus der Elfer-Gruppe stammender Marktteilnehmer in die Transaktion involviert sein müssen.

Insgesamt erwartet sich Brüssel ein Aufkommen von bis zu 35 Milliarden Euro. Bei der Abgabe wird ein Mindestsatz von 0,1 Prozent auf Anleihen und Aktien sowie von 0,01 auf Derivate festgelegt. Die involvierten Staaten können die Tarife auch erhöhen. Schwierigkeiten dürfte bereiten, dass es nach Umsetzung des Regelwerks keine anderen Umsatzsteuern auf Transaktionen mehr geben darf. Staaten wie Frankreich, die bisher andere Abgaben im Wertpapierhandel einheben, haben somit Handlungsbedarf. Deshalb gilt das Zieldatum für das Inkrafttreten mit Beginn 2014 als äußert ambitioniert. Paris hat bereits kundgetan, erst ein Jahr später mit der Einführung der FTS zu rechnen.

Ausgenommen sind nicht nur konsumentennahe Geschäfte wie Zahlungsdienste, Versicherungen oder Kredite, sondern auch der riesige Bereich der Währungstransaktionen. Auch die Erstausgabe von Aktien oder Anleihen ist ausgeklammert. (as, DER STANDARD, 14.2.2013)