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Vatikanstadt - Die römisch-katholische Kirche ist eine der ältesten Institutionen der Welt, Regeln für einen nahtlosen Wechsel an ihrer Spitze hat sie bisher aber noch nicht zustande gebracht. Dies ist auf die überragende Stellung des Papstes im Kirchengefüge zurückzuführen. Weil es immer nur einen Stellvertreter Petri auf Erden geben kann, dauert seine Amtszeit bis zum Tod. Lediglich Papst Cölestin V. verzichtete im Jahr 1294 auf sein Amt und starb wenig später in einer entlegenen Burg.
Alle anderen Päpste - auch Paul VI., der einen Rücktritt erwogen hatte - erfüllten ihre Aufgabe "bis zum bitteren Ende". Denn eine Demission wirft mehr Probleme auf, als es den Anschein hat. Da der einmal gewählte Papst immer Papst bleibt, könnte sich sein Nachfolger kaum von dessen Meinung distanzieren. Folglich birgt eine Zeit mit zwei Päpsten auch große Spaltungstendenzen für die Kirche in sich. Nicht im Kirchenrecht vorgesehen ist außerdem, schon zu Lebzeiten einen Nachfolger für den Papst zu wählen.
Zwischen zwei Pontifikaten liegt daher immer eine zumindest mehrwöchige Zeit der "Sedisvakanz", in der der Heilige Stuhl verwaist ist. Während dieser Zeit übernehmen die Kardinäle das Regiment im Vatikan und in der Weltkirche. Beim Konklave sind alle Kardinäle wahlberechtigt, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - derzeit sind das 118 Personen.
Die Länge der Sedisvakanz hängt davon ab, wie schwierig sich die Suche nach einem neuen Papst gestaltet. Selten dauerte es zwei Jahre und neun Monate wie 1268 bis 1271 in Viterbo, als die Kardinäle Gregor X. zum Papst wählten. Fünfmonatige Konklaven wie im Jahr 1740 sind dagegen keine Seltenheit.
Die Macht der Kardinäle wird allerdings durch das Kirchenrecht stark eingeschränkt. Sie dürfen während der Sedisvakanz nämlich nur Entscheidungen treffen, die keinen Aufschub dulden. Außerdem dürfen von den Päpsten erlassene Gesetze während der Vakanz in keiner Weise korrigiert oder abgeändert werden.
Mit der Führung der ordentlichen Angelegenheiten der Kirche ist eine Sonderkongregation betraut, der nicht alle Kardinäle angehören. Sie wird vom Kardinal-Camerlengo geleitet, der als Generalvikar der Diözese Rom eine herausragende Stellung während der Sedisvakanz einnimmt. Camerlengo ist gegenwärtig Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone. Ihm zur Seite stehen drei durch Los bestimmte Kardinal-Assistenten, die nach jeweils drei Tagen ausgewechselt werden. (APA, 11.2.2013)
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