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Karl-Heinz Grasser kommt am Montag nicht.

Foto: AP/Zak

Wien - Wenn Karl-Heinz Grasser die Republik klagt, dann ist für Aufmerksamkeit gesorgt. Doch der Prozessauftakt im Wiener Landesgericht verlief am Montag reichlich unspektakulär. Das lag nicht nur daran, dass der Ex-Finanzminister nicht erschienen war, sondern auch an der geringen Konkretisierung seines Begehrs. Grasser will Schadenersatz von der Republik, weil eine bei ihm im Mai 2011 erfolgte Hausdurchsuchung von der Staatsanwaltschaft per Pressemitteilung zeitnah öffentlich gemacht wurde. Dadurch sei der Ruf seines Mandanten in Mitleidenschaft gezogen worden und diesem ein materieller Schaden entstanden, erklärte Rechtsvertreter Michael Rami.

Das bestritt der leitende Finanzprokuraturanwalt Herbert Arzberger. Seine Argumentation: Dass Grasser gefilzt worden sei, wäre ohnehin publik geworden, wie man anhand vieler Causen darlegen könne, bei denen keine Pressemitteilung hinausgegangen ist. Zudem sei die Gegenseite in der gegenständlichen Causa selbst an die Öffentlichkeit gegangen, während vor Gericht mangelnde Vertraulichkeit thematisiert werde. Auch Richterin Romana Wieser äußerste Zweifel am wirtschaftlichen Schaden. " Da müssten Sie etwas mehr sagen. Das reicht nicht", sagte sie zu Rami. Der erklärte, dass man den Schaden noch nicht beziffern könne. Dennoch sei das Feststellungsinteresse Grassers für die Haftung der Republik für Vermögensschäden berechtigt. Es gehe auch um die Verhinderung von Beweisschwierigkeiten. Rami berief sich zudem darauf, dass die Rechtswidrigkeit der Medienaussendung vom Wiener Landesgericht für Strafsachen bereits eindeutig festgestellt wurde.

Der Prozess wurde auf 19. April vertagt. Dann sollen der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, sowie Grasser selbst aussagen. Letztlich dürfte das Verfahren ohnehin beim Obersten Gerichtshof landen. Rami beantragte die Herausgabe der elektronischen Korrespondenz zwischen Vecsey, Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium in Vorbereitung der Presseaussendung. Diese sei für die Verschuldensfrage relevant. Die Richterin will den Akt zwar beantragen, rechnet aber nach eigener Aussage nicht damit, dass dieser beschaffbar sei. (as, DER STANDARD, 12.2.2013)