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Wolfgang Kulterer und Gert Xander in Klagenfurt.

Foto: APA/Eggenberger

Klagenfurt - Kärntens verunfallter Landeshauptmann Jörg Haider wollte für Kärnten eine eigene Fluglinie haben, vergatterte seine "Hausbank", die Hypo-Alpe-Adria, der maroden Styrian Spirit einen Blanko-Kredit über zwei Millionen Euro zu geben. Die Styrian Spirit ging kurz darauf pleite, das Geld war in zwei Tagen aufgebraucht. Eine Gruppe steirischer Investoren um den damaligen Magna-Chef Siegfried Wolf und dessen HGI-Gruppe, die zuvor in die Styrian Spirit investiert hatten, waren dank Haider finanziell aus dem Schneider. Der Schaden blieb bei der Bank.

Waren beim ersten Prozess die verantwortlichen Hypo-Manager Wolfgang Kulterer, Gert Xander und Albin Ruhdorfer noch freigesprochen worden, setzte es bei der zweiten Prozessauflage harte Schuldsprüche wegen Untreue. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl verurteilte die Ex-Hypo-Vorstände Kulterer und Xander am Freitag zu zweieinhalb beziehungsweise zwei Jahren Haft. Zudem wurden die beiden Angeklagten zur Schadenswiedergutmachung in der Höhe des Kredits samt Zinsen und der Prozesskosten verdonnert. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger Kulterers und Xanders kündigten volle Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

Ruhdorfer krankheitsbedingt verhindert

Das Verfahren gegen den Drittangeklagten Albin Ruhdorfer wird gesondert verhandelt. Dessen Anwalt hatte zunächst gesundheitliche Schwierigkeiten seines Mandanten geltend gemacht, Richter Liebhauser wollte Ruhdofer vorführen lassen, schied das Verfahren dann jedoch bis zu einer späteren Verhandlungsfähigkeit Ruhdorfers aus.

Kulterer und Xander sollen ihre Befugnisse "wissentlich missbraucht" haben, um "einen politischen Willen umzusetzen". So lautete im Kern die Urteilsbegründung von Liebhauser-Karl. Staatsanwalt Andreas Höbl und die Privatbeteiligtenvertreter verzichteten auf eine Erklärung.

Eine Verurteilung war von Gerichtskibitzen bereits erwartet worden. Der Oberste Gerichtshof hatte nach einer Empfehlung der Generalprokuratur die Freisprüche des Klagenfurter Richters Norbert Jenny zerpflückt und wegen mangelnder Begründung an die Erstinstanz nach Klagenfurt zurückgewiesen. Unter anderem wurde Jenny vorgeworfen, Zeugen nicht ausreichend gewürdigt zu haben, die eindeutig Wolfgang Kulterer als Ansprechpartner Haiders bezeichneten.

Kredit per Aktenvermerk

Im zweiten Rechtsgang wurde deutlich aufgezeigt, wie der Zwei-Millionen-Kredit letztlich ohne jede Besicherung vergeben wurde. So sagte etwa der Kreditsachbearbeiter Peter Hassler aus, dass der Kredit keineswegs nach den Richtlinien des Kredithandbuchs vergeben worden war. Prokurist Ruhdorfer habe ihn angewiesen, den Kreditantrag per Aktenvermerk zu verfassen. Kulterer, der den Kredit ebenso wie Xander per Unterschrift absegnete, redete sich heraus, dass er als Konzernchef keinerlei Zuständigkeit für Kredite der Österreich-Tochter gehabt habe. Xander wiederum sah ausschließlich Kulterer als Ansprechpartner Jörg Haiders.

Gerichtsgutachter Josef Schima wies darauf hin, dass für die Erteilung des Kontokorrentkredits nicht einmal die Bestätigung eines Ratings für die flügellahme Styrian Spirit abgewartet worden war. Der Kredit wurde vorher bewilligt. Niemand hätte die negative Entwicklung der Fluglinie geprüft. Als Kärnten über die Tourismusholding in die Styrian einstieg, gab es über fünf Mio. Euro Verlust. Mit einer Kredittilgung hätte man 2005 demnach überhaupt nicht rechnen können. Das hätten Hypo-Verantwortlichen wissen müssen. (stein, DER STANDARD, 9.2.2013)