Wien - ORF-Redakteursratsvorsitzender Dieter Bornemann spricht sich für eine Gesetzesänderung rund um die im Paragraf 10 des Mediengesetzes geregelte Nachträgliche Mitteilung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens aus. Die "Zeit im Bild" musste am Donnerstag eine solche Mitteilung um die Einstellung eines Verfahrens gegen Frank Stronach und seinen Klubobmann Robert Lugar verlesen. Der Redakteurssprecher plädierte gegenüber der APA dafür, dass Berichte über eingestellte Verfahren künftig journalistisch und nicht juristisch formuliert werden dürfen.

Laut Bornemann gab es in den vergangenen Wochen insgesamt drei Fälle, in denen die "Zeit im Bild" ursprünglich korrekt berichtet hatte, letztlich aber eine Nachträgliche Mitteilung verlesen musste, weil das entsprechende Verfahren eingestellt wurde. Für den Seher seien diese von Juristen entworfenen Texte aber mitunter unverständlich und dem Image der Sendung auch nicht zuträglich, weil dadurch der Eindruck entstehe, die "ZiB"-Redaktion hätte etwas falsch berichtet. Bornemann spricht sich deshalb für eine journalistische Aufbereitung solcher Nachträglicher Mitteilungen aus - "in einer Form, die für den Zuschauer verständlich ist". Die sei schließlich auch das, was der Gesetzgeber ursprünglich im Sinn hatte. (APA, 8.2.2013)