Wer an Informationen will, muss den Nebel des Amtsgeheimnisses durchtauchen. Das ist in Österreich schwieriger als in vielen anderen Ländern.

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Die Parteien dürfen sich in diesem Jahr über satte Zuschüsse freuen.

Grafik: Der Standard

Wien - Es war der Wurf des Jahres 2012: Als die Regierung vergangenes Jahr das Transparenzpaket präsentierte, wurde sie nicht müde diesen Fortschritt zu loben.

Tatsächlich wurden mit dem Paket viele Versäumnisse der vergangenen Jahre wettgemacht. Die Parteienförderung wurde geregelt - sehr zur Zufriedenheit der Parteien übrigens, die sich im heurigen Jahr über satte Zuschüsse freuen dürfen (siehe Grafik).

Die Offenlegung der Parteispenden ab 3500 Euro wurde beschlossen, die Wahlkampfkosten mit sieben Millionen pro Partei begrenzt, Nebenbeschäftigungen der Abgeordneten müssen veröffentlicht werden.

Initiative will Amtsgeheimnis beseitigen

Doch manchen geht das Paket nicht weit genug. "Ein umfassendes Recht auf Information für Bürger ist nur mit einem Transparenzgesetz möglich", sagt Josef Barth.

"Das größte Problem ist dabei das Amtsgeheimnis", sagt er. "Österreich ist das letzte Land der alten EU-15, in dem das Amtsgeheimnis noch in der Verfassung steht." Der ehemalige Journalist hat mit dem Politologen und Antikorruptionsexperten Hubert Sickinger die Bürgerinitiative transparenzgesetz.at gestartet.

Derzeit wird im Internet Unterschriften gesammelt: Aktuell hält die Initiative bei 2585 Unterstützungserklärungen. Das Ziel: Korruption erschweren, Steuerverschwendung vorbeugen, Misstrauen abbauen und Vertrauen in Politik und Verwaltung stärken.

Zwist um Transparenzgesetz in Hamburg

"Transparenz ist unerlässlich bei der Bekämpfung von Korruption", sagt Martin Kreutner, Leiter der International Anti Corruption Academy in Laxenburg. Die gute Nachricht: Es gebe einen internationalen Trend zu Informationsfreiheitsgesetzen.

Tatsächlich hat erst vergangenes Jahr Hamburg für Aufsehen gesorgt: Als erstes Bundesland in Deutschland beschloss es die Einführung eines umfassenden Transparenzgesetzes. Mittlerweile sorgt das jedoch für Aufregung: Zwischen Initiatoren und der Hamburger Stadtverwaltung ist ein Streit ausgebrochen, erstere befürchten, dass der Anwendungsbereich nachträglich eingeschränkt werden könnte.

"Ein entsprechendes Gesetz muss möglichst detailliert ausformuliert sein", sagt der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. "Sonst spießt es sich an einzelnen Punkten."

Denkmal Amtsgeheimnis

Die Grünen wollen in der kommenden Nationalratssitzung Ende Februar einen dementsprechenden Antrag einbringen.

Der Staat soll verpflichtet sein, Bürgern Auskunft über gesammelte Daten zu geben, verlangt Steinhauser: "Ein Politiker, der weiß, dass er sich nicht hinter dem Amtsgeheimnis verschanzen kann, wird präventiv sein Verhalten danach ausrichten."

Kurzfristig sieht er wenig Erfolgschancen, mittelfristig aber schon. "Das Amtsgeheimnis steht in Österreich unter Denkmalschutz", sagt er. Dennoch werde es über kurz oder lang zum "Dammbruch kommen. Der Druck wird immer größer werden."

Das Parlament müsste die Abschaffung beschließen, ein Ministerium oder das Bundeskanzleramt das entsprechende Gesetz vorbereiten. In Planung ist so etwas derzeit nicht. (Saskia Jungnikl/Rainer Schüller, DER STANDARD, 8.2.2013)