Bild nicht mehr verfügbar.

Der Anlassfall dürfte der Ausnahmefall sein.

Foto: APA

Zwei eineiige Zwillinge haben Sex mit derselben Frau, diese wird schwanger und bekommt ein Kind. Wer ist der Vater? Biologisch kann die Vaterschaft nicht geklärt werden, da eineiige Zwillinge das exakt gleiche Genmaterial aufweisen. Auch wenn der Fall extrem selten sein dürfte - aus juristischer Perspektive gibt es dafür jetzt einen Präzedenzfall in Österreich. Demnach ist der Erstbeklagte der Vater und damit unterhaltspflichtig. Das hat das Oberste Gerichtshof (OGH) soeben anhand eines konkreten Falles entschieden.

Der Anlassfall

"Bei gleicher Vaterschaftswahrscheinlichkeit ist der beklagte Mann als Vater festzustellen und zur Unterhaltszahlung zu verpflichten", heißt es in einer Aussendung des OGH. Ist der Beklagte nicht einverstanden, müsse er nachweisen, dass er nicht der Vater ist. Der Anlassfall: Ein 1997 geborener Kläger begehrte auf Feststellung der Vaterschaft des vermuteten Vaters sowie auf Unterhalt.

Vorinstanzen hatten Klage abgewiesen

Ein DNA-Gutachten ergab, dass der beklagte Mann mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9999 Prozent der Vater ist. Der Mann bestritt aber die Vaterschaft und berief sich darauf, dass nicht er, sondern sein eineiiger Zwilling der Vater sei. Für diesen wurde eine gleich hohe genetische Vaterschaftswahrscheinlichkeit festgestellt. Der OGH entschied nun, dass bei gleicher Wahrscheinlichkeit der beklagte Mann als Vater festzustellen und zur Unterhaltszahlung zu verpflichten ist. Sämtliche Vorinstanzen hatten zuvor die Klage des Mannes abgewiesen. (APA/red, derStandard.at, 7.2.2013)