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Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER
Wien - Eine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters ist für die Politik derzeit kein Thema. Nicht nur die Opposition, sondern auch die beiden Regierungsparteien waren sich am Montag einig, von der vom Verfassungsgerichtshof eröffneten Möglichkeit, das Pensionsalter der Frauen schon vor 2033 an jenes der Männer mit einfacher gesetzlicher Mehrheit anzugleichen, zumindest vorerst keinen Gebrauch zu machen. ÖVP und FPÖ räumen aber ein, dass diese Frage im Zuge der Harmonisierung der Pensionssystem doch schon im Herbst ein Thema werden könnte.

Rauch-Kallat: "Zuerst andere Ungerechtigkeiten für Frauen stoppen"

Frauenministerin Maria Rauch-Kallat (V) betonte, es sei "derzeit von uns keinerlei Veränderung geplant". Aus ihrer Sicht müsste vor einer Angleichung des Pensionsalters die Ungleichbehandlung von Frauen in anderen Bereichen gestoppt werden. Auch für den stellvertretenden Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Reinhold Mitterlehner, ist diese Frage "nicht aktuell" und "nicht prioritär". Im Vordergrund stehe jetzt die Harmonisierung der verschiedenen Pensionssysteme. Wenn sich im Zuge der Harmonisierung eine Notwendigkeit für eine Anhebung ergeben sollte, könnte man dann aber darüber diskutieren.

FPÖ-Sozialstaatssekretärin Ursula Haubner, meinte ebenfalls, für Frauen, die in den nächsten zehn bis 15 Jahren in Pension gehen, sei die Lage nicht so, dass ihr Pensionsalter mit jenem der Männer gleich gesetzt werden solle. Auch sie räumte aber ein, dass man bei den Beratungen über eine Harmonisierung über diese Frage reden könne.

Oppositionsparteien entschieden dagegen

Ganz entschieden gegen ein Anhebung des Frauenpensionsalters vor 2033 wandten sich die beiden Oppositionsparteien. Die Frauensprecherinnen von SPÖ und Grünen, Barbara Prammer und Brigid Weinzinger verwiesen auf die bestehenden Benachteiligungen von Frauen. Vor einer Anhebung des Pensionsalters müsse die berufliche, familiäre und gesellschaftliche Gleichstellung erfolgen. Nach Ansicht Weinzingers wäre eine vorzeitige Anhebung auch "verfassungsrechtlich fragwürdig", weil der Gleichheitsgrundsatz vorsehe, dass bei unterschiedlicher Ausgangslage verschiedener Bevölkerungsgruppen auch entsprechend unterschiedliche Maßnahmen gesetzt werden müssten.

Stein des Anstoßes

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, hatte am Sonntag darauf hingewiesen, dass das Frauenpensionsalter von 60 Jahren auch ohne Verfassungsgesetz vor dem Jahr 2033 an jenes der Männer von 65 angeglichen werden könnte. Im jüngsten Erkenntnis zur Pensionsreform 2000 hatte der VfGH festgehalten, dass das unterschiedliche Pensionsalter verfassungsrechtlich zulässig, aber nicht zwingend vorgeschrieben sei. Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmung soll das Frauenpensionsalter ab 2024 bis 2033 schrittweise auf 65 Jahre angehoben werden. (APA)