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Wer nach sechs Jahren eingebürgert werden will, muss noch strengere Auflagen erfüllen - die Verpflichtung zum Staatsbürgerschaftstest gilt aber weiterhin für alle

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Wien - Ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz soll am 1. Juni in Kraft treten. Der von den beiden Staatssekretären Sebastian Kurz und Josef Ostermayer ausgearbeitete Gesetzesentwurf ist am Dienstag in Begutachtung gegangen. Nach einer vierwöchigen Begutachtungsfrist bis 6. März ist ein Beschluss im Ministerrat für 19. März geplant. In Kraft treten soll das neue Staatsbürgerschaftsgesetz dann am 1. Juni 2013.

Demnach sollen Menschen nach sechs und nicht erst nach zehn Jahren eingebürgert werden, wenn sie drei Kriterien erfüllen: Sie leben seit sechs Jahren in Österreich, sie sprechen und schreiben Deutsch auf dem Maturaniveau der ersten lebenden Fremdsprache (B2) und waren nicht arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger. Der entsprechende Gesetzesentwurf solle demnächst in Begutachtung gehen, hieß es am Montag.

Wer die schwierigere B2-Deutschprüfung nicht schafft, aber gut genug Deutsch spricht und schreibt, um Mittelschulniveau zu erreichen (B1), soll ebenfalls nach sechs Jahren eingebürgert werden können, wenn er oder sie zwei Zusatzvoraussetzungen erfüllt: mindestens drei Jahre ehrenamtliches Engagement, zum Beispiel bei der Feuerwehr oder beim Roten Kreuz, bei der Elternvertretung oder im Betriebsrat, oder mindestens drei Jahre berufliche Tätigkeit im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich.  

Zehn Jahre warten

Wer Deutsch nur auf B1-Level beherrscht und keine gemeinnützige Tätigkeit nachweisen kann, der hat auch nach dem aktuellen Entwurf erst nach zehn Jahren Chance auf die Staatsbürgerschaft. Er muss aber ebenso unbescholten sein, "Selbsterhaltungsfähigkeit" vorweisen können sowie erfolgreich den Staatsbürgerschaftstest erfüllt haben.

Doch was bedeutet "Selbsterhaltungsfähigkeit"? Darüber stritten die Koalitionspartner bis zuletzt. Dem Vernehmen nach soll das durchschnittliche Mindesteinkommen bei circa 1.000 Euro pro Monat liegen. Hat man Sorgepflichten für Kinder, erhöht sich die Grenze. Auch Fixkosten wie Mietzahlungen und Darlehensrückzahlungen erhöhen das geforderte Mindesteinkommen. Gerechnet werden bei einem Aufenthalt von zehn Jahren die besten drei der letzten fünf Jahre. Karenzzeiten sollen dabei eingerechnet werden. Wer kurzzeitig arbeitslos war, soll laut ÖVP keine Chance auf vorzeitige Einbürgerung haben. Die SPÖ will hingegen ungerechte Härtefälle vermeiden.

Was Eltern mit gemischten Staatsbürgerschaften betrifft, soll es künftig unbedeutend sein, ob Vater oder Mutter aus Österreich sind: Die Kinder werden jedenfalls die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen. Bisher war das nicht der Fall. Ein DNA-Test als Nachweis wird nicht verlangt.

Vorgesehen sind im Entwurf auch Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen oder schweren gesundheitlichen Einschränkungen, die auch ohne Kriterien-Erfüllung Anspruch auf Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren haben sollen. 

Kritik von Opposition

Kritik am Entwurf kam am Dienstag von der Opposition. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky kritisierte in einer Aussendung, dass die Regierung Einbürgerungen deutlich erleichtere. Vilimsky fordert eine dreijährige Staatsbürgerschaft auf Probe. "Wenn sich innerhalb der drei Jahre herausstellt, dass keine ausreichende Identifikation mit der Republik und ihren Werten gegeben ist, muss auch die Möglichkeit einer Aberkennung gegeben sein."

Für die grüne Migrationssprecherin Alev Korun bedeuten die Regierungs-Pläne nur "eine Minimalumsetzung der sowieso zwingend umzusetzenden höchstgerichtlichen Entscheidungen und geringfügige Verbesserungen für Adoptivkinder. Von einer echten Modernisierung und einem Ankommen im 21. Jahrhundert beim Staatsbürgerschaftsrecht sind sie leider weit entfernt." Die neue Sechs-Jahresregelung wird nach Ansicht der Grünen Menschenrechtssprecherin nur eine sehr kleine Gruppe betreffen. Alle anderen würden "aufgrund von sehr restriktiven Regeln weiterhin von gleichen Rechten ausgeschlossen bleiben", kritisierte Korun.

"Auf den ersten Blick prüfenswert" sind die Regierungspläne hingegen für BZÖ-Chef Josef Bucher. Das BZÖ sei für Gespräche über die Details der geplanten Novelle offen, "da ja einige unserer langjährigen Forderungen in den Vorschlägen beinhaltet sind". Bevor eine Verkürzung der Wartefrist bei "ausgezeichneter Integration" für das BZÖ infrage kommt, müsse erst "der genaue Katalog an Voraussetzungen auf Schlupflöcher und Hintertüren überprüft werden", meinte Bucher in einer Aussendung. Kritisch hinterfragt er, warum der sogenannte "Promibonus" bei Einbürgerungen weiterhin bestehen bleibe. (APA/red, derStandard.at, 4.2.2013)