Peter Hacker: Ausländer nicht auf Straße stehenlassen.

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Wien - Die Unterbringung von Asylwerbern sorgt weiter für Konflikte. Und zwar nicht nur bei den Betroffenen - die protestierenden Flüchtlinge in der Votivkirche fordern höhere Qualitätsstandards sowie Mitsprache -, sondern auch bei jenen Stellen, die die Grundversorgung gemeinsam organisieren und finanzieren.

Kritik an Wien

So war zuletzt in der Presse von Kritik des Bundes und der anderen Länder an Wien zu lesen. In der Bundeshauptstadt würden besonders viele Asylwerber und andere Schutzbedürftige grundversorgt, damit liege Wien den anderen auf der Tasche.

"Das kann man so nicht sehen. Vielmehr geben wir uns in Wien, anders als in manchen Bundesländern und im Innenministerium, nicht der Illusion hin, dass Flüchtlinge nach ablehnenden Asylbescheiden, wenn sie de facto nicht abschiebbar sind, Österreich freiwillig verlassen", reagiert nun Peter Hacker, Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien (FSW), im STANDARD-Gespräch auf die Kritik.

Entzug der Grundversorgung

Andere Bundesländer, erläutert Hacker, würden rechtskräftig negativ beschiedenen Asylwerbern sofort die Grundversorgung entziehen, die Leute stünden dann ohne soziale Absicherung auf der Straße. Wien hingegen behalte diese Menschen im Bezug, "wie etwa in Tirol".

Dies habe naturgemäß höhere Kosten zu Folge, entspreche jedoch den Vorgaben der Grundversorgungsvereinbarung. Tatsächlich ist dort in Artikel 1 zu lesen, dass Grundversorgung nicht nur Asylwerbern, sondern prinzipiell "hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, die im Bundesgebiet sind" zukommt. Aus einem Bundesland, das strenge Kriterien anlegt, ist dazu zu hören, rechtskräftig abgelehnte Asylwerber gehörten rechtlich nicht zu dieser Gruppe, da sie aus dem Bundesgebiet ausgewiesen seien.

Änderung bei Abschlagszahlungen

Ein weiterer Finanzkonflikt konnte mit Jahreswechsel bereinigt werden: Das Innenministerium, das als Bundesvertreter 60 Prozent der Grundversorgungskosten trägt, hatte seine Abschlagszahlungen an die Länder nicht ab Asylantrag, sondern erst ab Grundversorgungsgewährung bezahlt. Das wurde laut Innenministeriumssprecher Karlheinz Grundböck jetzt geändert. (Irene Brickner, DER STANDARD, 4.2.2013)