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"Weltereignis": Schmidt (li.) und Hollande (re.) bei der Unterzeichnung des Abkommens.

Foto: AP/Philippe Wojazer

Mountain View/Paris - Der Streit zwischen dem US-Internetkonzern Google und französischen Presseverlegern über Nutzungsrechte ist beendet. Google-Chef Eric Schmidt und der französische Präsident François Hollande haben am Freitag in Paris ein Abkommen über die Vergütung der Verleger unterzeichnet. 60 Millionen Euro sollen in einen neuen Fonds für digitale Innovation eingezahlt werden, um "den Übergang der Presse in die digitale Welt" zu erleichtern, heißt es in einer Pressemitteilung des Elysée-Palasts.

Mit dem Abkommen werde eine "geschäftliche Partnerschaft" geschlossen, sagt ein Google-Sprecher. Diese solle den Zeitungsverlagen helfen, ihre Internetaktivitäten weiterzuentwickeln und ihre Online-Einnahmen zu vergrößern. Der neue Fonds solle zudem "vielversprechende Initiativen" für die Entwicklung neuer Online-Inhalte fördern.

Hollande: "Weltereignis"

Präsident Hollande spricht von einem "Weltereignis". Das Abkommen sei "gut für die französische Presse, gut für deren Inhalte und auch gut für Google".

Schmidt: "Historische Einigung"

Schmidt bezeichnet die Übereinkunft als "historische Einigung im Interesse des französischen Volkes. Ein Abkommen zu haben, ist besser als ein Gesetz, das war der richtige Ansatz."

Präsident drohte mit gesetzlicher Regelung

Für die Verlinkung von Texten wird Google im Gegenzug künftig also nicht zur Kasse gebeten. Frankreichs Verleger hatten zuvor eine Abgabe für Suchmaschinen gefordert, die fällig werden sollte, wenn Internetnutzer etwa über die Google-Suchergebnisse auf einen online veröffentlichten Artikel zugreifen. Google erzielt Werbeeinnahmen in Milliardenhöhe, indem es auf Web-Inhalte anderer Seiten verlinkt. Hollande hatte für den Fall, dass sich die Verleger und Google nicht einig werden, eine gesetzliche Regelung in Aussicht gestellt.

Kein Vorbild für Deutschland

Streit zwischen Google und Presseverlegern gibt es in mehreren Ländern. In Deutschland soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt werden. Ähnliche Pläne gibt es auch in Österreich. Für Springer-Manager Christoph Keese ist das französische Abkommen zwar ein Erfolg, aber kein Vorbild für Deutschland. Es sei "nicht Sache von Präsidenten, Unternehmen den Stift zu führen", sagt er gegenüber "Spiegel Online". Die Politik müsse für "einen fairen Rechtsrahmen" sorgen. Geht es nach Keese, ist dies das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. (APA/sb, derStandard.at, 1.2.2013)