Am Freitag tritt das neue Familienrechtspaket in Kraft. Wer sich dann scheiden lassen möchte, muss zuerst ein verpflichtendes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dabei sollen die Eltern darüber informiert werden, wie sich die Scheidung auf ihre Kinder auswirken kann.

Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch begrüßte zwar die Neuerung im Ö1-"Morgenjournal", kritisierte aber die "unprofessionelle Vorbereitung". Die Beratungsstellen hätten zu spät konkrete Informationen darüber erhalten. Außerdem gebe es "keine einheitlichen verbindlichen Standards für das gesamte Bundesgebiet, wie diese verpflichtende Beratung der Eltern über Scheidungsfolgen für ihre Kinder abzulaufen hat". Diese Standards sollen laut Rauch erst Ende März bei einer Fachtagung ausgearbeitet werden.

Übergangslösungen bis Mai

Rauch kritisierte den Gesetzgeber: "Sie haben gewusst, was im Gesetzesvorschlag steht. Sie haben auch gewusst, wann dieser in Kraft tritt." Nun müsse man bis spätestens Mai die Qualitätsstandards definieren und allen Richterinnen und Richtern Informationen zur Verfügung stellen, wer das machen könne. "In der Zwischenzeit muss man sich mit Übergangslösungen behelfen", so Rauch. (red, derStandard.at, 29.1.2013)