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Am Freitag tritt das neue Familienrechtspaket in Kraft. Wer sich dann scheiden lassen möchte, muss zuerst ein verpflichtendes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dabei sollen die Eltern darüber informiert werden, wie sich die Scheidung auf ihre Kinder auswirken kann.
Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch begrüßte zwar die Neuerung im Ö1-"Morgenjournal", kritisierte aber die "unprofessionelle Vorbereitung". Die Beratungsstellen hätten zu spät konkrete Informationen darüber erhalten. Außerdem gebe es "keine einheitlichen verbindlichen Standards für das gesamte Bundesgebiet, wie diese verpflichtende Beratung der Eltern über Scheidungsfolgen für ihre Kinder abzulaufen hat". Diese Standards sollen laut Rauch erst Ende März bei einer Fachtagung ausgearbeitet werden.
Rauch kritisierte den Gesetzgeber: "Sie haben gewusst, was im Gesetzesvorschlag steht. Sie haben auch gewusst, wann dieser in Kraft tritt." Nun müsse man bis spätestens Mai die Qualitätsstandards definieren und allen Richterinnen und Richtern Informationen zur Verfügung stellen, wer das machen könne. "In der Zwischenzeit muss man sich mit Übergangslösungen behelfen", so Rauch. (red, derStandard.at, 29.1.2013)
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Eigentlich sollte die Elternberatung nur in Form von VORTRÄGEN durch Organisationen wie zB Rainbows durchgeführt werden.
Je nach Gericht und Richter wird aber auch andere Beratung akzeptiert, beispielsweise durch Beratungsstellen am BG oder eigene geförderte Familienberatungsstellen
Lg
Ulrich
Verstehe die Aufregeung JETZT nicht - es war doch immer schon klar dass das Gesetz am 1.2.2013 in Kraft treten MUSS und dass sich das in der kurze Zeit seit Abschluß der Gesetzwerdung nie im Leben ausgehen kann. Jetzt groß die Klappe aufreissen ist ziemlich billig.
aber die Umsetzung ist wieder einmal typisch österreichisch: "Tun wir so als würden wir etwas machen und interessieren uns für die Zukunft und unsere Kinder".
Was bringt eine Reform ohne konkreten Standard und Qualitätsrichtlinien?
Wirklich aktuelle Informationen über die einvernehmliche Scheidung sind auf HELP.gv.at, dem zentralen Internetportal der Republik Österreich für Bürgerinnen und Bürger: https://www.help.gv.at/Portal.No... 00010.html
So ganz ohne Rechtsberatung geht auch eine einvernehmliche Scheidung nicht.
Zumindest der Hinweis, dass eine qualifizierte Beratung über die zivilrechtlichen und auch die sozialrechtlichen Folgen vor langwierigen Problemen bewahren kann, ist seit 2010 Pflicht.
Manche BG´s legen das als Beratungspflicht aus, andere nehmen´s eher lockerer.
Beratung kostet aber nichts und wird in Beratungsstellen beim BG unmittelbar am Amtstag angeboten.
die idee einer beratung macht sinn, denn die scheidung greift massiv in die rechte dritter ein, nämlich der kinder! manche eltern wissen gar nicht, welche probleme auf die kinder und damit auf sie selbst zukommen. einen eingriff in die elternrechte sehe ich nicht, denn die ehe war freiwillig, die kinder auch; also soll man jetzt auch dafür sorgen, dass die scheidung so wenig schaden wie möglich anrichtet.
aber ein gesetz allein macht noch keinen sommer! man hat einfach verabsäumt die nötigen begleitmaßnehmen zu setzen. jetzt muss man zwar zur beratung, aber niemand weiß wohin und wie die aussehen soll.
ziemlich patschert, oder?
denn die Ehe war freiwillig..
Als ob deshalb die Situation für die Erwachsenen weniger zerreissend wäre!
Niemand kann und will die eigenen Kinder unnötig belasten - und doch ist auch die Situation der Erwachsenen eine unabdingbar zu lösende Situation. In diesem Land scheint man zu sehr Symptome zu verschieben als Tatsachen schaffen zu wollen
Ich bin mir sicher, die allermeisten verheirateten Eltern, die sich scheiden lassen wollen, würden sich einfach nur trennen und dann in verschiedenen Wohnungen wohnen und sonst alles so lassen, wie es ist.
Aber diese Möglichkeit gibt man ihnen nicht.
Wieso, wer hindert sie daran? Das kann doch jeder machen, der will. Oder meinst Du wegen des Zwangs zur Alimentezahlung? Das läßt sich aber auch umgehen, indem z.B. die Alimente für die Ausbildung des Kindes angespart werden, oder die Mutter dem Vater das Geld informell zurückgibt, wenn sie nicht darauf angewiesen ist.
Ein VERPFLICHTENDES Scheidungsgespräch.
Ich finde es ja gut, wenn es BeratungsANGEBOTE gibt, aber von Beratungspflichten halte ich eigentlich wenig, wenn, wie schon ein Vorposter weiter unten bemerkte, wäre es VOR der Ehe wohl am gescheitesten.
Früher hat uns die Kirche bevormundet und jetzt tritt anscheinend der Staat diese Rolle an.
Und ich kann dafür nicht nur die Regierungsparteien verantwortlich machen, kenne ich doch auch von der Opposition dazu keine Bedenken!
Eigenverantwortung scheint immer mehr ein Fremdwort zu werden.
In Ö ein Recht von Interessensvertreter für Interessensvertreter gemacht um das Volk, im eigene Interesse, dominieren zu können.
Die Lebensläufe der Gesetzesmacher sind auch Online verfügbar. www.parlament.gv.at
Tatsächlich steht doch über allen Rechten das Menschenrecht. In den Menschengrundrechten finden wir als zentrales Element die Freiheit der Menschen. Eine Freiheit, welche natürlich die volle Verfügungsgewalt über das eigene Leben beinhaltet und damit verbunden auch eine ordentliche Portion Eigenverantwortung. Der Staat darf nur soweit reingreifen, soweit es zur Aufrechterhaltung der der Staatlichkeit notwendig ist.
Weite Teile des Zivilrechts, des Steuerrechts, des Pensionsrechts, stehen voll neben den Grundrechten!
Gott? Sie? Ihre ideologie? Wer definiert, was ein geltendes menschenrecht ist, wenn nicht das volk selbst oder via volksvertretung? Eine emrk gilt in ö nur, weil sie durch unsere vertreter ratifiziert wurde.
Seit mehr als einem Jahr sind diese auch ein Bestandteil der Verpflichtungen, welche Österreich gegenüber der EU eingegangen ist. Meiner Meinung nach das einzige Wertvolle von der EU und leider völlig in Vergessenheit geraten.
Eine herrliche Formulierung, welche kaum Fehlinterpretation zulassen würde und als Basis für die notwendigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Korrekturen dienen könnte.
Schauen Sie mal rein und versuchen Sie zu verstehen.
http://www.europarl.europa.eu/charter/p... ext_de.pdf
Es braucht keinen Gott und es braucht auch nicht mich. Es braucht nur eine normale Menschlichkeit und ein Respekt vor den wesentlichen Grundlagen.
Beamte und Politiker haben diesen Respekt vor den Mitmenschen schon lange verloren!
Dieser Vertrag ist damit keine "gottgegebene" Gebotstafel sondern Teil der österreichischen Rechtsordnung, nicht mehr, nicht weniger. Diese Grundrechtscharta steht NICHT ÜBER dem Gesetz, sie ist Teil von ihm (Verfassungsrang). Die enthaltenen Rechte wurden von Menschen definiert und decken sich außerdem großteils - soweit ich das beurtielen kann - mit der sowieso bereits ratifizierten EMRK.
Wenn es tatsächlich nur normale (was ist normal?) Menschlichkeit und Respekt vor den wesentlichen Grundlagen bedürfen würde, bräuchte man gar keine Gesetze.
Wenn Sie derartig verallgemeindernde Aussagen über IHRE Mitmenschen (Beamte, Politiker) von sich geben, scheinen Ihnen dieer Respekt zu fehlen.
Gegenüber Politikern und Beamten kann es keinen Respekt mehr geben. Die haben jeden Kredit verspielt und, bei korrekter Beurteilung, nur noch Verachtung verdient.
Diese Typen sind ganz nach unten gestiegen. Affen haben ein gesünderes Sozialverhalten als diese Gruppen.
Die Symbole sind auch gut erkennbar. Der Neugebauer, als Wächter seiner Gesetzgebung, repräsentiert den öD. Der korrupte Inseratenkanzler die Politiker, etc. etc. Die sind doch alle nur noch zum Kotzen!
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