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Wien - Die Pensionszahlungen für den ehemaligen ORF-Informationsdirektor Elmar Oberhauser haben für einiges Aufsehen gesorgt. Wie berichtet hat Oberhauser in zweiter Instanz, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien, 668.007,52 Euro erstritten, der ORF hat sie der Pensionskasse überwiesen. Streitpunkt war, ob die ORF-Pension von Oberhausers "Pauschalgehalt" zu bemessen ist; der ORF hatte das verneint.
Aus der Urteilsbegründung des OLG lässt sich die Karriere des vormaligen Sportchefs nachzeichnen - sowie das Umfeld für seine Remunerationen, Gehaltserhöhungen und Prämien. Oberhauser, der 1971 beim ORF begonnen hat und Ende 2010 seinen Hut als Infodirektor nehmen musste, hatte zuletzt einen Dienstvertrag aus 1999 über ein "Pauschalgehalt" von 176.230 Schilling (heute wären das, ohne Einrechnung der Inflation, knapp 13.000 Euro) brutto, zwölfmal im Jahr. Zweimal jährlich kamen „100 Prozent eines Monatsgehalts" als "Remuneration" dazu.
Eine langjährige Verbindung hatte Oberhauser zu Gerhard Weis, der den ORF von 1998 bis Ende 2001 geführt hat. Was das Pekuniäre und seine ORF-Pension betrifft, hat sich Oberhauser schon 1999 an ihn gewendet, mit dem Ersuchen "um Berücksichtigung seines Pauschalgehalts beim Pensionszuschuss", wie es in der Urteilsbegründung heißt.
Und: "Weis antwortete dem Kläger, dass noch einige Zeit verstreichen solle, beim nächsten Anlass, wenn z. B. eine Prämie fällig werde, könne man darüber reden. (...) Oberhauser solle die ausstehenden Verträge z. B. über die Sportrechte weiterhin so gut abschließen wie bisher." Oberhauser tat, wie ihm geheißen, "er setzte sich überaus ein, wobei auch der Generalintendant (...) sich vom erfolgreichen Engagement Oberhausers überzeugen konnte".
Im Herbst 2001 bahnte sich das Ende von Weis' ORF-Intendanz an, mit einem neuen Rundfunkgesetzes "und damit einer Verkürzung der Vertragszeit von Weis um ein Jahr". Also erinnerte Oberhauser Weis zum einen an sein Versprechen wegen des Pensionszuschusses. "Ja, das bekommst du", teilte Weis dem Vorarlberger damals mit, was er später auch als Zeuge im Verfahren Oberhauser gegen ORF bestätigen sollte.
Zum anderen setzte es für Oberhauser damals noch eine kleine Prämie - in letzter Minute. Weis war damals in Monika Lindner (ÖVP) doch noch eine Gegenkandidatin für die ORF-Wahl am 21. Dezember 2001 erwachsen. Noch am 21. Dezember verfasste Weis also laut Gericht ein Schreiben an den ORF-Sportchef, "darin wurde Oberhauser eine Prämie von 100.000 Schilling (ca. 7300 Euro, Anm.) zuerkannt und dies schriftlich, von beiden Vertragsteilen unterfertigt, festgehalten". Lakonischer Nachsatz im Urteil: "Die am selben Tag stattfindende Wahl verlor ... Weis, weshalb er mit 31. Dezember 2001 ausschied."
Unter Lindner (2002 bis Ende 2006) bekam der streitbare ORF-Mann dann noch eine Gehaltserhöhung. Ab Jänner 2006 kamen zum "Pauschalgehalt" weitere 2044 Euro im Monat dazu. Sie wurden aber nicht in die Pensionsbemessung einbezogen; das war so vereinbart worden.
Wieder ein Jahr später wurde Oberhauser dann Infodirektor. Die freien Mitarbeiter des ORF verdienen heute im Schnitt 1000 Euro brutto im Monat und kämpfen seit einem Jahr um angemessene Bezahlung. (Renate Graber, DER STANDARD, 29.1.2013)
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das wir alle die jahrzehnte um ein vielleicht angemessenes Gehalt arbeiten dürfen, einen Beitrag leisten um wenigen Auserwählten ein Leben zu finanzieren wie es sich früher nur Könige leisten konnten, mit guten Gewissen gehe ich jetzt schlafen wissend diese Sauerei mit Zwang unterstützen zu müssen daher habe ich mir nicht vorzuwerfen das viele in diesem Land vom dem Gehalt das sie VERDIENEN ihr Leben nicht finanziern können - während ich mit meinen Geld Politschmarotzer unterstütze. Da dieses Land von einem Kanzler geführt wird der soziale Gerechtigkeit predigt wie der Papst die Bibel und dieser Zustand trotzdem nicht geändert wird - weiss der Wähler jetzt das er ähnlich der Bibel diesen Kanzler in Hoffnung und Glauben gegenübertreten kann,
Ich arbeite seit 1971 beim ORF. Wichtig waren mir mein Netzwerk und die rasche Anstellung. Von freien Mitarbeitern habe ich nie viel gehalten, die sind immer so negativ. Leider musste ich als Opfer einer Mobbing Aktion das Unternehmen verlassen. Nicht ohne vorher ein paar Absprachen zu machen, welche mir jetzt eine kleine Entschädigung einbrachten (668.007,52 Euro).
Informationsdirektor a.D., 68 Jahre
... scheint leider die einer Minderheit zu sein, sonst hätte die Dreckschleuder, zu der der ORF geworden ist, keine Existenzberechtigung mehr. Wir können noch so sehr die Dinge beim Namen nennen, der Durchschnittsösi liebt seinen Dreck.
kenne eine alleinerziehende mutter mit 1000 euro ams-geld... orf-befreiung ist gescheitert... sie wäre um 17 euro drüber.
ich hab ihr auch gesagt ABMELDEN!!!
im übrigen wußte ich gar nicht, daß pro internetanschluß ebenfalls gbühren zu zahlen sind.
Gerne informieren wir Sie über die Details zur Meldepflicht von Radio- und Fernsehgeräten.
Als Empfangseinrichtung gilt jedes Gerät, das den Empfang von Rundfunk optisch und /oder akustisch wahrnehmbar machen kann.
Auch ein Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte wäre aufgrund des Angebots in der Lage, Radioprogramme und TV-Programme zu empfangen und abzuspielen.
Also wenn Sie einen Computer mit einem Internet-Anschluss haben, ist auf jeden Fall eine Radiomeldung notwendig.
Wenn Sie einen Computer mit TV - Karte oder DVBT-Stick habe, dann ist eine Fernseh- (inkl.Radio- )meldung zu machen.
Also wenn Sie einen Computer mit einem Internet-Anschluss haben, ist auf jeden Fall eine Radiomeldung notwendig. Wenn Sie
Das Gehalt fuer den Info-Direktor in Hoehe von 13.000 brutto (6.949 netto) schreckt mich nicht besonders. Ich wage auch zu bezweifeln, dass die "Freien" beim Standard um viel besser gestellt sind. Dieser neidgenossenschaftliche Verweis am Ende des Artikels ist (nicht nur aber auch) deshalb deplatziert.
im ernst: wer zahlt den schrott eigentlich noch?
kann doch nicht wahr sein, daß da alle vor der obrigkeit buckeln - fernseher abmelden, wenn der gis typ vor der tür steht sagt man ihm, daß er sich hutschen soll - fall erledigt.
hab in meinem leben noch keinen cent gis gebühren gezahlt und werde das auch nie tun.
also ich hab meine dummglotze nie angemeldet, und als eines nächtens der gis mensch vor meiner tür herummlungerte und in befehlston eintritt verlangte, hab ich ihn gefragt ob er noch ganz frisch ist und ihm nahegelegt, daß er sich schnell über die häuser wuchtet bevor ich ihm dabei behilflich bin - der war beleidigt, und hat gesagt, daß er jetzt annehmen muss, daß ich "illegale geräte betreibe" (dachte erst der meint die bong??) - hab nur gesagt: "dann tun sie das", hab ihm die tür vor der nase zugeknallt und nie wieder was von dem verein gehört
Dafür müssen sie dir nachweisen, dass du einen Fernseher hast. Was sie nicht können, wenn du sie nicht in die Wohnung lässt.
Den Zutritt erzwingen können sie nur mit Durchsuchungsbefehl und Polizei im Schlepptau; den Richter, der für eine derartige Lappalie einen Durchsuchungsbefehl unterzeichnet, gibt es allerdings nicht.
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