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Wien - Der Prozess um eine Massenschlägerei zwischen Rapid- und Austria-Fans im Mai 2009 am Wiener Westbahnhof geht in die Verlängerung. Der Verfassungsgerichtshof hat einer Beschwerde mehrerer Beschuldigter Folge geleistet, laut der ihre Verteidiger jene Videoaufzeichnungen nicht ausgefolgt bekamen, die von der Anklage als Beleg ihrer Schuld herangezogen wurden.
Statt dessen waren den Anwälten nur Standfotos aus den Videos zur Verfügung gestellt worden - und sie hatten die Aufzeichnungen bloß einsehen dürfen. Laut Höchstgericht zu Unrecht: Mit Fristsetzung bis Ende 2013 strich es den diesbezüglichen Passus aus der Strafprozessordnung.
Doch nicht nur vor Gericht, sondern auch politisch sorgt der Rapid-Fan-Prozess weiter für Aufsehen. Am Mittwoch will Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser im Nationalrat einen Antrag auf Streichung jenes Strafrechtsparagrafen - Paragraf 274 StGB, Landfriedensbruch - einbringen, laut dem 16 Rapid-Anhänger (nicht rechtskräftig) für schuldig erkannt wurden.
Zu den Ausschreitungen war es gekommen, nachdem 165 Mitglieder des Fanclubs Ultras Rapid nach einem Heimspiel gegen Mattersburg zum Westbahnhof marschiert waren. Dort trafen sie auf Austria-Fans, die von einer Auswärtspartie heimkehrten. Polizisten schirmten die Gruppen voneinander ab. Zwei Beamten erlitten Verletzungen, am Bahnhof kam es zu Sachbeschädigungen: laut Staatsanwaltschaft Wien Landfriedensbruch in 85 Fällen.
Das stößt bei Steinhauser auf Kritik. Hier sei ein "missbrauchsanfälliger und brandgefährlicher" Paragraf pauschal gegen eine unliebsame Gruppe verwendet worden. Denn wie auch der gegen kriminelle Organisationen gewandte sogenannte Antimafiaparaf 278a, der im Verfahren gegen Tierschützer eingesetzt wurde und reformiert werden soll, lasse Paragraf 274 "über jedem zivilgesellschaftlichen und subkulturellen Engagement das Damoklesschwert des Strafgesetzbuches schweben", schreibt er in seinem Antrag.
Andreas Stranzinger, Verteidiger im Rapid-Prozess, sieht das ähnlich. Des Landfriedensbruchs könne man sich auch schuldig machen, ohne selbst eine strafbare Handlung gesetzt zu haben, sagte er bei einem Hintergrundgespräch. Es reiche, dass man - so der Gesetzestext - " wissentlich an einer Zusammenrottung" teilgenommen habe, die auf schwere Straftaten "abziele".
"Was kann ein Fan, der sich mitten oder am Ende des Pulks befindet, darüber wissen, was vorne geschieht?", fragt Stranzinger. Und wie könne man sicher sein, dass der Teilnehmer eines Marsches im Vorfeld erkenne, worauf dieser abziele?, fragt sich Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. In Paragraf 274, dessen Vorläuferbestimmungen gegen politische Aufstände eingesetzt worden seien, schwinge das Motiv "mitgefangen, mitgehangen" mit - für modernes Strafrecht ein Problem.
Laut Justizministerium besteht kein Änderungsbedarf bei Paragraf 274. Auch habe es seit 1980 insgesamt 48 rechtskräftige Verurteilungen gegeben, die Bestimmung sei keineswegs antiquiert. (Irene Brickner, DER STANDARD, 29.1.2013)
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Die meisten anwesenden Rapidfans hatten sicher keine Ahnung, dass man die Austriafans in "Empfang" nehmen will. Offiziel war das ja ein Ausflug architekturinteressierter Rapidfans, die vor dem Umbau des Westbahnhofes nochmal die ursprüngliche Architektur bewundern wollten.....
Weils sowas immer wieder gibt, und da kann man ruhig durchgreifen.
Wenn sowas aber generell bei Demos oder Konsorten passiert (große Gruppe, einer demoliert was, die anderen kriegen es zu spüren) dann wird das schon zur Frechheit.
a Ottakringer vom Rabidsponsor, zwa Jägermeister und an Tschik!!
Die dauerangsoffenen Ultras und Rabidfans sind der Grund weshalb keiner im Bekanntenkreis mit seinen Kindern ins Stadion gehen, danke Ihr Mundlproleten!
der sich auch nur um Ansatz für die Fanszene interessiert, WEISS das es bei der Aktion einzig und alleine nur darum ging anderen Menschen Schaden zuzufügen.
Jeder der irgendwas anderes erzählt versucht entweder sich die Situation schön zu reden, oder lebt auf einem anderen Planeten.
Abgesehen davon, soll ja auch schon im Rapid Dorf die Aktion mit den Worten zeigen wirs den Jud*n(!)" koordiniert haben. Wie man sich sowas in irgendeiner Weise schönreden kann, ist mir ein Rätsel...
Und da soll einer sagen, Religionen machen gewalttätig ...
Fazit: Alle Dinge im Leben machen gewalttätig! Das Leben macht gewalttätig.
Oder, ist zwar eine sehr riskante Theorie von mir, aber möglicherweise hat sie doch einen wahren Funken, hat so eine Einstellung nichts mit dem Thema an sich zu tun, sondern mit mangelnder Intoleranz und Akzeptanz Andersdenkender?
...erinnert mich an die Sache mit den Äpfeln und den Birnen
Eine Demonstration wird oft genug nicht einmal zugelassen, wenn Gewaltpotential bevorsteht. Eine öffentliche Veranstaltung, die als Demonstration angemeldet ist, kann also gar nicht pauschal unter die im Artikel erwähnte "wissentliche Teilnahme an einer Zusammenrottung, die auf schwere Straftaten abzielt" fallen.
Ein im kleinen Kreis abgesprochener Gewaltmarsch mit geplantem Aufmischen gegnerischer Fußballfans, bei dem dann aufgrund der Abschirmung duch die Polizei stattdessen die Beamten und zwei Mistkübel aufgemischt wurden ist aber genau das. Und das ist aus meiner Sicht gut so, dass das für alle Beteiligten der Gruppe strafbar ist.
nicht angemeldet, wissentlich zusammengerottet und ein schaden von etlichen 10.000 euro.
wenn das mit dem landfiedensbruch schule macht (und es war laut anwälten und polizisten (unter vorgehaltener hand) ein test, ob man in zukunft so vorgehen kann.
klar, man probiert das mal bei fußballdolmen, die haben keine lobby, da ist die große mehrheit vollkommen zufrieden.
nur wird man diese sache in zukunft öfter für unliebsame gruppen (nicht nur fußballplatz) verwenden. und daher ist es (bei all eurer ablehnung und genugtuung) leider ein probelauf.
Bei der Audi-Max-Geschichte kann man nicht davon ausgehen, dass von vornherein schwere Straftaten das Ziel waren, sondern der Ausdruck von Protest. Bei einem Zusammenrotten von Fußballfans einer für Ausschreitungen berüchtigten Fan-Gruppierung mit dem Ziel andere Fußballfans abzupassen, ist es leider nicht anders anzunehmen und dafür ist der Paragraf zum Landfriedensbruch eben da.
Und das mit dem Probelauf für die Zukunft ist einfach nur falsch. Der Paragraf kam bei Fußball-Ausschreitungen nämlich schon öfter zur Anwendung, teils auch für Angeklagte im Westbahnhof-Prozess, die also wissen mussten, worauf sie sich einlassen.
sie 'nehmen immer nur an'. das problem ist eben, eine wissentliche zusammenrottung nachzuweisen.
'man kann davon ausgehen ...' usw. ist aber kein beweis. wenn nun für diese - für die erfüllung der straftat essentielle voraussetzung - nun kein wirklicher beweis, sondern nur ein 'könnte mir vorstellen, es ist anzunehmen ...' reicht, dann ist das gummi und sonst nix.
Natürlich kann das ein Problem sein, eine wissentliche Zusammenrottung mit dem Ziel schwerer Straftaten nachzuweisen, aber doch bitte nicht in diesem Fall.
Wie Rotzpipn weiter oben schreibt:
"JEDER der sich auch nur um Ansatz für die Fanszene interessiert, WEISS das es bei der Aktion einzig und alleine nur darum ging anderen Menschen Schaden zuzufügen."
Und jeder der sich von Hütteldorf zum Westbahnhof aufgemacht hat, hat garantiert gewusst, was dort passieren soll. Und es ging nicht um "niedersingen".
Dass es seit 1980 nur 48 Verurteilung nach dem Paragrafen gegeben hat sollte doch Beweis genug sein, dass die Gerichte sehr behutsam mit dem Vorwurf umgehen und es nur dann zu einer Verurteilung kommt, wenn die Sachlage eindeutig klar ist.
ich hab schon mal gepostet, dass der prozess nicht fair verlaufen ist und landfriedensbruch zum gummiparagraphen mutiert (wurde).
damals gabs ungefähr 500 rote stricherln.
ich sage nochmals, egal wer der angeklagte sein sollte (der asylant, der rapidler, der politiker,.. egal welches eurer feindbilder..) einen fairen prozess hat sich jeder von ihnen verdient.
somit bitte ich nun die standard.at poster, die sich geirrt haben und sich bei den rapidfans entschuldigen wollen um einen grünen strich.
und die anderen, die weiterhin die todesstrafe fordern und noch immer nicht verstanden haben, dass in einem funktionierenden rechtsstaat jeder mensch einen fairen prozess verdient hat, bitte ich wieder um rot.
vielen dank
Dann ist er aber nicht mehr _wissentlich_ an einer Zusammenrottung beteiligt, die auf schwere Straftaten abziele. Wäre demnach auch nicht zu verurteilen.
Das Problem ist eher, dass es da offensichtlich eine Beweislastumkehr gibt - die Beteiligten müssen nachweisen, dass sie nichts davon gewusst haben.
Und auch wenn einen die Logik sagt, dass sich die Hools sicherlich nicht "zusammengerottet" haben, um keine Straftat zu begehen... das kann man und soll man benennen, um gefährliche Tendenzen in der Gesellschaft aufzuzeigen. Aber ein Gericht hat sich aber an das Recht zu halten. Und hier liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft. Das kann dieser schwammige Paragraph nicht garantieren.
Der § ist nicht schwammig, 1. man ist auch strafrrei wenn man sich vom Mob entfernt, 2. es sollen damit gerade Freisprüche wegen fehlender Beweiskette vermieden werden. Stellen sie sich vor 50 Hools gegen 50 der anderen Mannschaft. Am Ende gibts Knochenbrüche, Quetschungen, etc. Die Polizei trifft ein, aber keiner sagt aus, also können sie keine Verletzungen einen bestimmten Täter zuordnen somit gehen alle straffrei aus. Ist das in Ordnung??
Ich denke nicht, deswegen gibt es (woanders im Strafgesetz auch) solche § um eben bei solchen Massedelikten nicht jede Tat einen Täter, sondern die Teilnahme an so einem Pulk schon unter Strafe zu stellen.
Da wird kein Unschuldiger bestraft.
Tschuldigung, aber wenns keine Beweiskette gibt, dann gibts keine Beweiskette. Basta.
Was ist denn das für eiune Argumentation? Ist das ihr ernst?
Und dem Hausverstand zu folgen "ah, die haben sicher was tan, ist ja logisch", reicht nun mal nicht in einem Rechtsstaat, denn der fordert die Beweiskette ein und nicht den Billa-Hausverstand...
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