Salzburger Vergewaltiger darf vorerst in Hausarrest bleiben

28. Jänner 2013, 17:56

Justizanstalt prüfte den Fall nach Anklageerhebung - "Dringender Tatverdacht liegt nicht vor" - Strafprozess wegen gefährlicher Drohung am 1. März in Salzburg

Salzburg - Der elektronisch überwachte Hausarrest für den rechtskräftig verurteilten Salzburger Sexualstraftäter wird trotz einer weiteren Anklage wegen gefährlicher Drohung nicht widerrufen. Zu diesem Ergebnis kam die Justizanstalt Salzburg. Der Fall sei ausführlich geprüft worden, " ein dringender Tatverdacht besteht nicht", sagte der Leiter der Justizanstalt, Oberst Dietmar Knebel, am Montag.

Die Staatsanwaltschaft nehme zwar eine Verurteilungswahrscheinlichkeit an, deshalb sei auch der Strafantrag erstellt worden. Es bestehe aber nur ein "bloßer", nicht aber ein "dringender Tatverdacht", sagte Knebel. Nach Paragraf 156c, Absatz 2/5 des Strafvollzugsgesetzes falle die Möglichkeit eines Widerrufes deshalb weg.

Kein Grund für Widerruf

Der Salzburger habe sich zudem im elektronisch überwachten Hausarrest bisher auch wohl verhalten, erklärte der Anstaltsleiter. "Er hat sich in allen Punkten an die auferlegten Weisungen gehalten. Es gibt keinen Grund, einen Widerruf auszusprechen."

Der neuerliche Strafprozess gegen den 51-jährigen Fußfesselträger ist für 1. März am Landesgericht Salzburg anberaumt. Er soll im März 2012 das frühere Vergewaltigungsopfer mit dem Umbringen bedroht haben. Wird der Mann neuerlich rechtskräftig verurteilt, ist es vorbei mit der Fußfessel. Dann könnte man keine Unbedenklichkeit mehr annehmen, so Knebel. (APA, red, DER STANDARD, 29.1.2013)

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Ich fürchte (und hoffe auch)

die Strafe von Fußfessel-Heribert beginnt erst mit Aufhebung des Hausarrests.

Ungeheuerlich was sich da abspielt.

Ja, ein Wahnsinn!

Der Rechtsstaat scheint immer mehr den Täterschutz zum Ziel zu haben.

Jetzt wollen die Lehrpersonen sich gleich per Gesetz selber als ganz Gruppe "sakrosankt" stellen. Ob das mit dem Lehrer zu tun hat, welcher wegen Pädophilie verurteilt wurde, über die Gerichte aber wieder die Kontrolle über seine potentiellen Opfer erlangen konnte (Wiedereinstellung).

Ich würde meinen, dass der Rechtsstaat (Lobbyistengesetzgebung, Justiz im korrupten Amterlhandel vertrickt) eigentlich schon komplett ausgehoben wurde. Um die Korrekturen für die Gesellschaft braucht es wohl Volkstirbunale, welche sich an den ethischen Grundlagen der Menschen (Menschenrechte) orientieren.

Zum Kotzen, diese pragmatisierten Totalversager.

"...hat sich an die auferlegten Weisungen gehalten."

Einmal davon abgesehn das er das Opfer mit dem Umbringen bedroht hat.

Interessante Interpretation der Sachlage.

Er bedroht sie (angeblich), und paar Monate später bekommt er Weisungen an die er sich halten muss.
Wenn die Weisungen vor dieser angeblicher Tat erfolgt wären, hätte ich ihr Posting grün bewertet.

Und an anderer Stelle...

wird heute darueber berichtet, dass "Po-Grabschen" als neuer Delikttatbestand eingefuehrt werden soll.

Nur, was hat das fuer einen Sinn, wenn sogar ein Vergewaltiger nur Hausarrest bekommt?

das ganze ist ohnedies eine doppelzüngige Debatte.

"Er hat sich in allen Punkten an die auferlegten Weisungen gehalten. Es gibt keinen Grund, einen Widerruf auszusprechen." Formaljuristisch mag das durchaus seine Richtigkeit haben. Dieser Fall macht aber einmal mehr deutlich,

wie sehr sich die juristische Perspektive mitunter vom Rechtsempfinden vieler Bürger entfernen kann. Zugegeben, diese Einschätzung wurde nicht von einem Gericht abgegeben, ob sie allerdings "im Namen des Volkes" erfolgt ist, sei dahingestellt.

Man kommt nicht umhin, sich als Bürger verhöhnt zu fühlen. Welche Gefühle solche Vorgänge bei Opfern sexueller Gewalt und deren Angehörigen auslösen können, möchte man sich gar nicht vorstellen. Die Hemmschwelle, sexuelle Gewalt zur Anzeige zu bringen, dadurch bei zukünftigen Opfern nicht sinken.

Es ist wirklich mehr als fraglich, ob ein so betont milder Umgang mit Sexualstraftätern wirklich von einem derart hohen Zivilisationsniveau zeugt, wie viele Juristen und Kriminologen zu glauben scheinen.

auf der Strecke bleiben immer die Opfer...

...und das ist mehr als bedenklich!!!

naja in diesem fall dürfte das opfer einfach nicht glaubwürdig sein

das ist die übersetzung von ausführlich geprüft, kein dringender tatverdacht.

anders rum wäre es bedenklich.

LESEN!

Der Typ ist RECHTSKRAEFTIG VERURTEILT. Das Opfer war also sehr wohl glaubhaft genug.

versuchen sie es nochmals, es ist nicht so schwierig

ich hab ihnen den satz nochmals herauskopiert:

Zu diesem Ergebnis kam die Justizanstalt Salzburg. Der Fall sei ausführlich geprüft worden, " ein dringender Tatverdacht besteht nicht"

und seit wann prüft die justizanstallt salzburg die glaubwürdigkeit eines opfers?

die glaubwürdigkeit des opfers geprüft hat die staatsanwaltschaft. die justizanstalt hätte bei dringendem tatverdacht den gelockerten vollzug widerrufen müssen, ähnlich der u-haft.

nun, beide sind zur ansicht gekommen, es wäre nichts dran. entweder liegt also eine große verschwörung vor oder das opfer ist nicht glaubwürdig. sie dürfen ihre lieblingsbegründung wählen.

Wie wärs mit einer dritten Möglichkeit?

Nämlich dass von Seiten der Justiz auf Verbrechensopfer einfach geschi..en wird und Verbrecher gehätschelt werden. Es gibt eine Zeugin für die Drohung, es gibt eine SMS des Vergewaltigers an die Frau in dem er eindeutig eine strafbare Handlung ("dort weitermachen wo ich aufgehört habe") ankündigt. Aber alles wurscht. Der arme Vergewaltiger war ja eh so brav und hat sich an alle Auflagen gehalten, das muss belohnt werden.
Vielleicht findet sich ja mal ein Journalist der überprüft ob es eventuell Verbindungen des Vergewaltigers zur Justiz gibt. Wundern würde es mich nicht.
Schul- oder Studienkollegen, Vereinsbrüder, Verwandtschaft usw

also doch die erste möglichkeit.

Ich habe es schon einmal gefragt, aber damals konnte mir niemand eine befriedigende Antwort geben: angesichts solcher Urteile und "Strafen", warum sollte ein Vergewaltigungsopfer Anzeige erstatten? Die Befragung bei der Polizei und das Verfahren sind eine Tortur, warum sollte man das über sich ergehen lassen, wenn der Täter dann in der Realität straffrei bleibt, selbst wenn er überführt wird, wie in diesem Fall?

Das Strafdelikt "Vergewaltigung" umfasst auch Situationen, die der alltägliche Sprachgebrauch nie so nennen würde. In diesem Fall hier spricht das Opfer via Internet selber von "Begrapschen". Sie muss es ja wohl wissen, und das macht eben auch bei den strafrechtlichen Konsequenzen einen Unterschied.

Nein!

Begrapschen fällt unter sexuelle Belästigung (par 218 STGB). Der Typ wurde wegen Vergewaltigung verurteilt. Ich glaube nicht dass sämtliche Medien ohne Konsequenzen von einem Vergewaltiger schreiben würden wenn der Täter "nur" wegen sexueller Belästigung verurteilt wurde.

Die Kontakte diese Herren möchte ich haben!

Oder weiß er zuviel über manche?

"dringender Tatverdacht" nicht gegeben

- er hat ja die Fußfessel, da kann eh nichts passieren...

Wenn es die Tochter des Staatsanwalts betreffen würde, hätten wir da das gleiche Urteil?

in fällen wie diesem dürften wir uns über selbstjustiz nicht aufregen

Na, hoffentlich

laufen in dem Haus keine wehrlosen Frauen herum...

Solange die

sich nicht - wie gehabt - selber bei ihm monatelang ins Schlafzimmer einquartieren, besteht kaum Gefahr.

Gibt es ein Liste für österreichische Richter?

Etwa so:
-Eine Vergewaltigung: Keine Konsequenz für den Täter.
-Zwei Vergewaltigungen: Ermahnung des Täters.
-Drei Vergewaltigungen: Strenge Ermahnung des Täters.
-Vier Vergewaltigungen: Strenge Ermahnung des Täters, verschärft durch die Bitte, es nicht wieder zu tun.
-Fünfte Vergewaltigung: Ganze 6 Monate FF.
Das ist aber schon wirklich streng.
-Sechste ....

Das ganze ist nicht nur eine Verhöhnung der Opfer, es höhlt auch das Vertrauen in den Rechsstaat gefährlich aus.

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