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Salzburg - Der elektronisch überwachte Hausarrest für den rechtskräftig verurteilten Salzburger Sexualstraftäter wird trotz einer weiteren Anklage wegen gefährlicher Drohung nicht widerrufen. Zu diesem Ergebnis kam die Justizanstalt Salzburg. Der Fall sei ausführlich geprüft worden, " ein dringender Tatverdacht besteht nicht", sagte der Leiter der Justizanstalt, Oberst Dietmar Knebel, am Montag.
Die Staatsanwaltschaft nehme zwar eine Verurteilungswahrscheinlichkeit an, deshalb sei auch der Strafantrag erstellt worden. Es bestehe aber nur ein "bloßer", nicht aber ein "dringender Tatverdacht", sagte Knebel. Nach Paragraf 156c, Absatz 2/5 des Strafvollzugsgesetzes falle die Möglichkeit eines Widerrufes deshalb weg.
Der Salzburger habe sich zudem im elektronisch überwachten Hausarrest bisher auch wohl verhalten, erklärte der Anstaltsleiter. "Er hat sich in allen Punkten an die auferlegten Weisungen gehalten. Es gibt keinen Grund, einen Widerruf auszusprechen."
Der neuerliche Strafprozess gegen den 51-jährigen Fußfesselträger ist für 1. März am Landesgericht Salzburg anberaumt. Er soll im März 2012 das frühere Vergewaltigungsopfer mit dem Umbringen bedroht haben. Wird der Mann neuerlich rechtskräftig verurteilt, ist es vorbei mit der Fußfessel. Dann könnte man keine Unbedenklichkeit mehr annehmen, so Knebel. (APA, red, DER STANDARD, 29.1.2013)
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Der Rechtsstaat scheint immer mehr den Täterschutz zum Ziel zu haben.
Jetzt wollen die Lehrpersonen sich gleich per Gesetz selber als ganz Gruppe "sakrosankt" stellen. Ob das mit dem Lehrer zu tun hat, welcher wegen Pädophilie verurteilt wurde, über die Gerichte aber wieder die Kontrolle über seine potentiellen Opfer erlangen konnte (Wiedereinstellung).
Ich würde meinen, dass der Rechtsstaat (Lobbyistengesetzgebung, Justiz im korrupten Amterlhandel vertrickt) eigentlich schon komplett ausgehoben wurde. Um die Korrekturen für die Gesellschaft braucht es wohl Volkstirbunale, welche sich an den ethischen Grundlagen der Menschen (Menschenrechte) orientieren.
Zum Kotzen, diese pragmatisierten Totalversager.
wie sehr sich die juristische Perspektive mitunter vom Rechtsempfinden vieler Bürger entfernen kann. Zugegeben, diese Einschätzung wurde nicht von einem Gericht abgegeben, ob sie allerdings "im Namen des Volkes" erfolgt ist, sei dahingestellt.
Man kommt nicht umhin, sich als Bürger verhöhnt zu fühlen. Welche Gefühle solche Vorgänge bei Opfern sexueller Gewalt und deren Angehörigen auslösen können, möchte man sich gar nicht vorstellen. Die Hemmschwelle, sexuelle Gewalt zur Anzeige zu bringen, dadurch bei zukünftigen Opfern nicht sinken.
Es ist wirklich mehr als fraglich, ob ein so betont milder Umgang mit Sexualstraftätern wirklich von einem derart hohen Zivilisationsniveau zeugt, wie viele Juristen und Kriminologen zu glauben scheinen.
die glaubwürdigkeit des opfers geprüft hat die staatsanwaltschaft. die justizanstalt hätte bei dringendem tatverdacht den gelockerten vollzug widerrufen müssen, ähnlich der u-haft.
nun, beide sind zur ansicht gekommen, es wäre nichts dran. entweder liegt also eine große verschwörung vor oder das opfer ist nicht glaubwürdig. sie dürfen ihre lieblingsbegründung wählen.
Nämlich dass von Seiten der Justiz auf Verbrechensopfer einfach geschi..en wird und Verbrecher gehätschelt werden. Es gibt eine Zeugin für die Drohung, es gibt eine SMS des Vergewaltigers an die Frau in dem er eindeutig eine strafbare Handlung ("dort weitermachen wo ich aufgehört habe") ankündigt. Aber alles wurscht. Der arme Vergewaltiger war ja eh so brav und hat sich an alle Auflagen gehalten, das muss belohnt werden.
Vielleicht findet sich ja mal ein Journalist der überprüft ob es eventuell Verbindungen des Vergewaltigers zur Justiz gibt. Wundern würde es mich nicht.
Schul- oder Studienkollegen, Vereinsbrüder, Verwandtschaft usw
Ich habe es schon einmal gefragt, aber damals konnte mir niemand eine befriedigende Antwort geben: angesichts solcher Urteile und "Strafen", warum sollte ein Vergewaltigungsopfer Anzeige erstatten? Die Befragung bei der Polizei und das Verfahren sind eine Tortur, warum sollte man das über sich ergehen lassen, wenn der Täter dann in der Realität straffrei bleibt, selbst wenn er überführt wird, wie in diesem Fall?
Das Strafdelikt "Vergewaltigung" umfasst auch Situationen, die der alltägliche Sprachgebrauch nie so nennen würde. In diesem Fall hier spricht das Opfer via Internet selber von "Begrapschen". Sie muss es ja wohl wissen, und das macht eben auch bei den strafrechtlichen Konsequenzen einen Unterschied.
Begrapschen fällt unter sexuelle Belästigung (par 218 STGB). Der Typ wurde wegen Vergewaltigung verurteilt. Ich glaube nicht dass sämtliche Medien ohne Konsequenzen von einem Vergewaltiger schreiben würden wenn der Täter "nur" wegen sexueller Belästigung verurteilt wurde.
Etwa so:
-Eine Vergewaltigung: Keine Konsequenz für den Täter.
-Zwei Vergewaltigungen: Ermahnung des Täters.
-Drei Vergewaltigungen: Strenge Ermahnung des Täters.
-Vier Vergewaltigungen: Strenge Ermahnung des Täters, verschärft durch die Bitte, es nicht wieder zu tun.
-Fünfte Vergewaltigung: Ganze 6 Monate FF.
Das ist aber schon wirklich streng.
-Sechste ....
Das ganze ist nicht nur eine Verhöhnung der Opfer, es höhlt auch das Vertrauen in den Rechsstaat gefährlich aus.
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