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Neu-Delhi - Nach der tödlichen Vergewaltigung einer jungen Inderin droht einem der Beschuldigten einer Gerichtsentscheidung zufolge maximal drei Jahre Freiheitsentzug. Ein Jugendgericht in Neu Delhi bescheinigte dem Verdächtigen am Montag, zum Tatzeitpunkt 17 Jahre und sechs Monate alt gewesen zu sein. Nach Erwachsenenstrafrecht hätte dem jungen Mann die Hinrichtung gedroht. Die Staatsanwaltschaft, die den insgesamt fünf mutmaßlichen Peinigern unter anderem Vergewaltigung und Mord vorwirft, kündigte Einspruch gegen die Entscheidung des Jugendgerichts an.
Für Minderjährige sieht das indische Strafrecht eine maximale Strafe von drei Jahren in einer Jugendstrafanstalt vor. Auf Grundlage von alten Schulunterlagen konnte belegt werden, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat siebzehneinhalb Jahre alt war. Den anderen mutmaßlichen Tätern der 23-Jährigen droht ein Todesurteil durch ein Schnellgericht.
Das Opfer war am 16. Dezember in einem fahrenden Bus in Neu Delhi von mehreren Männern vergewaltigt und gemeinsam mit einem Freund gefoltert worden. Die Frau starb 13 Tage später an ihren Verletzungen. Der Minderjährige soll den Ermittlungen zufolge sie und ihren Begleiter in den Bus gelockt und sich besonders grausam an ihr vergangen haben. Der Bruder der Frau kritisierte am Montag, dass dem 17-Jährigen nun nur eine milde Strafe droht. "Es ist nicht richtig, ihn davonkommen zu lassen", sagte er dem Nachrichtensender NDTV. "Wir wollen, dass alle sechs Beschuldigten hängen." Die Staatsanwaltschaft kündigte Einspruch gegen die Entscheidung des Jugendgerichts an.
Das Schnellgericht in Neu Delhi lehnte am Montag einen Antrag der Verteidigung ab, bei einem weiteren Beschuldigten zu prüfen, ob er minderjährig sei. Bei einer Anhörung im Vorverfahren äußerten sich am Montag hinter verschlossenen Türen die Anwälte der fünf volljährigen Verdächtigen zur Anklageschrift. Bereits in der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft ihre Punkte vorgebracht. Die nächste Anhörung ist für diesen Dienstag geplant. Der eigentliche Prozess beginnt erst, wenn das Gericht entschieden hat, welche Anklagepunkte zugelassen werden. Ein Datum dafür steht weiterhin nicht fest. (APA, 28.1.2013)
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1. Bin ich gegen die Todesstrafe
2. Finde ich sollten Minderjaehrige nur bei "typischen Minderjaehrigen-Vergehen" milder behandelt werden, also bei Diebstahl, Sachbeschaedigung, Ruhestoerung etc. Sobald da Verbrechen gegen Leib und Leben begangen werden, kann da, IMO, Erwachsenenstrafrecht angewandt werden. Wer alt genug ist, jemanden zu toeten, ist auch alt genug im Gefaengnis zu versauern.
ich finde nicht, dass jemand, der noch nicht voll strafmündig ist, je nach vergehen beurteilt werden kann.
entweder weiss er, was er tut, oder nicht. sonst gibts "lausbubenstreiche" und "richtige verbrechen".
eher finde ich, sollte das strafmass einander angenähert werden. in diesem fall lebenslang und 25 jahre mit möglichkeit auf bewährung, oder so.
das hat dein vorposter eigentlich eh schon geschrieben - sinn ist, dass man minderjährigen nicht im gleichen maß wie einem volljährigen schuldfähigkeit zutraut - also die richtigkeit ihres handelns einzuschätzen. die unterscheidung zwischen "lausbubenstreichen" und "verbrechen" gibts ja eh zusätzlich anhand des strafrahmens, unabhängig von minder- oder volljährigkeit
Ah so. Nun, dann habe ich es wohl schon verstanden, sehe es aber so, wie "free spirit" es im letzten Absatz schon geschrieben hat: Dass man fuer schwere Verbrechen (so was wie Mord) eben schon laenger als 3 Jahre einsitzen muss. Deutlich laenger.
Dazu kommt in dem Fall noch, dass offenbar gar nicht sicher ist, ob der Kerl wirklich unter 18 war.
Ist krone.at zugesperrt, oder warum sind hier so viele Rache/Hass/Lynch Poster? Durch Rache wird die tote Frau auch nicht wieder lebendig.
Traurig wie schnell sich Menschen von Menschlichkeit entfernen, und den Rechtsstaat (eines des groessten Guts das wir haben) ueber Bord werfen, fuer niedere Motive wie Rache.
Des selben Geistes sind wohl auch die Taeter.
...aber man sollte Rückfallsquoten gegen Null absenken, also lebenslang verwahren, wenn es nur den leisesten Zweifel gibt bezüglich Rückfallsmöglichkeit des Täters. Vorbild für Lebenslang muss Lebenslang bleiben. Das liberale Holland.
funktioniert ja auch perfekt im Alten Testament perfekt und hat die Welt eindeutig entscheidend verbessert ...
Staatlich sanktionierter Mord bleibt trotzdem Mord und macht die arme Frau auch nicht wieder lebendig.
Und Mord ist ganz sicher keine Strafe.
aber die müssten dann natürlich in den knast.
abgesehen davon finde ich es einigermaßen irritierend mit welcher sicherheit hier einige davon ausgehen, dass die angeklagten tatsächlich schuldig sind. die erfahrung zeigt, dass das nicht immer so eindeutig ist, wie es aussieht...
Ich bin über die Primitivität der bisherigen Postings entsetzt. All jene die ohne Informationen zum Hergang des Verbrechens die Todesstrafe des Minderjährigen fordern, begeben sich mit den Verbrechern auf dieselbe Stufe. Hier regiert ein meuchelnder Mob.
Dass der noch seine Strafe bekommen wird, wahrscheinlich wird ihm selbst der Gedanke irgendwann aufkommen, dass eine schnelle Hinrichtung wohl doch humaner gewesen wäre.. "Was du dir einhandelst gehört dir und kommt früher oder später zu dir zurück"
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