Salzburg: Referatsleiterin benötigte keine Vollmacht

28. Jänner 2013, 11:12

Gutachten: Ermächtigung alleine durch Geschäftsordnung und Stellenbeschreibung

Salzburg - Monika Rathgeber, die im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal entlassene Referatsleiterin, hätte zur Abwicklung der Finanzgeschäfte überhaupt keine Vollmacht des Landes-Finanzreferenten benötigt. Die Geschäftsordnung sowie ihre Stellenbeschreibung alleine hätten sie zu solchen Transaktionen ermächtigt, heißt es in einem aktuellen Gutachten, aus dem die "Salzburger Nachrichten" am Montag zitieren.

Professor Georg Lienbacher und Erich Pürgy von der Wirtschaftsuniversität Wien haben diese Expertise im Auftrag des Landes Salzburg erstellt. Die Spezialisten für öffentliches Recht kommen zu dem Schluss, dass Monika Rathgeber schon gemäß Geschäftsordnung des Amts der Landesregierung und aufgrund ihrer Stellenbeschreibung innerhalb der "haushaltsrechtlichen Grenzen unter anderem zur Fremdmittelbeschaffung und zum Schuldenmanagement befugt und mit der eigenverantwortlichen Besorgung dieser Aufgaben betraut" war.

Die ihr erteilte Vollmacht habe daher nur insoweit eine "selbstständige normative Bedeutung", als sie diese Geschäfte nicht allein habe abschließen dürfen, was ohne Vollmacht der Fall gewesen wäre. Die vom Finanzreferenten erteilte Vollmacht habe daher eine Einschränkung der Befugnisse der Referatsleiterin bedeutet, die einer Weisung gleichkomme - mit ihr wurde der Referatsleiterin das Vier-Augen-Prinzip auferlegt.

Lienbacher und Pürgy verneinen auch die Frage, ob derivative Geschäfte innerhalb des Schuldenmanagements die Zustimmung des Landtags gebraucht hätten. Auch der jeweilige Finanzreferent musste nicht die Zustimmung der gesamten Regierung einholen, um die Vollmacht zu gewähren. (APA, 28.1.2013)

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22 Postings
Weiß jemand,

welche Ausbildung Frau Monika Rathgeber hat ?

Ich denke, daß die Entscheidung über die Art der Veranlagung einer Milliarde Euro man ja wohl nicht einer Hilfskraft überlassen hat.

"eigenverantwortlich" bedeutet NICHT ALLEIN befugt !

.
Ein Verstoß gegen eine Weisung zum - eigentlich selbstverständlichen - Vieraugenprinzip ist auch ein Verstoß gegen die Dienstpflichten.

und ein nachvollziehbares berichtswesen wäre wohl verfassungswidrig gewesen. wer hat das gutachten beauftragt/bezahlt?

Was stört:
Dass eine Partei die permanent über die ach so bösen Spekulanten herzieht SELBST derivative Geschäfte mit Steuergeld macht.

Das ist der Punkt..

dies Partei fühlt sich moralisch überlegen, und glaubt diese moralische Überlegenheit (*Hust) impliziert dann auch noch eine intellektuelle Überlegen ("Die werma schon umme heben"). Und wenn dann das böse Erwachen kommt, wird auf Opfer gespielt - die haben uns reingelegt (wie sie das konnten, obwohl ja Burgstaller und Co. sovieeeelll geschieter sind, bleibt dann ein ungelöster Widerspruch)

jetzt LIF/NEOS

gebt den kleinparteien eine chance:
www.liberale.at
www.neos.eu

is dir des ned peinlich?

nur so.

Für noch mehr Chaos?

Ist da noch eine Steigerung möglich? Echt jetzt?

Damit

auch die Kleinen an den Futtertrog kommen.

Grunz! Grunz!

Hat den Vorteil: Diese Sprach verstehen auch Onkel Erwin und die anderen Bauerntölpel, die jetzt schon am Futtertrog stehen ....

Niemand!m

Niemand hatte jemals ein Recht mit den Volksvermögen zu Zocken!

Niemand hat jemals ein Recht mit den Zwangsabgaben der Anderen zu Zocken!

Niemand hatte jemals das Recht auf Kosten der Schulden der Kinder Österreichs zu Zocken.

Weil es dieses Recht niemals gab, so sind die handelnden Personen, auch die Aufsichtsverantwortlichen, zur Verantwortung zu ziehen.

Alle diese Menschen sind dafür zu bestrafen und, wenn Schaden eingetreten ist, zur Schadenswiedergutmachung mit all deren wirtschaftlichen Möglichkeiten heranzuziehen.

Eine Privatinsolvenz dieser Typen halte ich für ausgeschlossen, ein Leben in der Mindestsicherung für erforderlich!

Was die Rechtsverdreher auch immer dazu absenfen spielt keine Rolle mehr.

Unrecht anstatt Ethik?

Logisch! Heißt ja auch "Vollmacht", weil sie die Befugnisse der Referatsleiterin einschränkt!

Da muss man erst drauf kommen!

Ohne "Vollmacht" wär sie wahrscheinlich gottgleich gewesen und hätt zu Paulus, Brenner, Burgstaller, Haslauer und dem gesamten Finanzausschuss sagen können: "Haltets die P@ppn und störts mi net - ihr verstehts eh nix davon!"

Gut, wär ja keine Lüge gewesen ....

Natürlich

kann man Vollmachten auch beschränken. Wo ist das Problem?

Also, zurück an den Start: Eisl!

Hä? In Salzburg gabs keine Kompetenzgrenzen?

Zitat: "Die ihr erteilte Vollmacht habe daher nur insoweit eine "selbstständige normative Bedeutung", als sie diese Geschäfte nicht allein habe abschließen dürfen, was ohne Vollmacht der Fall gewesen wäre. Die vom Finanzreferenten erteilte Vollmacht habe daher eine Einschränkung der Befugnisse der Referatsleiterin bedeutet, die einer Weisung gleichkomme - mit ihr wurde der Referatsleiterin das Vier-Augen-Prinzip auferlegt..."
Wenn es die "Vollmacht" ist, die ich aus den Medien kenne, dann erlaubt sie nur, im Namen des Landes nach außen vertretungsbefugt aufzutreten. Im Innenverhältnis hatte die keine Auswirkungen. Und da gibts die Regeln, die der Landtag bestimmt. Und die gibts sicher, die kann auch kein Landesrat aufheben!

Das stimmt mich sehr nachdenklich!

Selber Landesgesetze erlassen, aber nicht einmal die eigene Geschäftsordnung kennen, zum Interpretieren dieser benötigt man eine Expertise von der Uni!

Das ist doch immer so, dass der Gesetzgeber selbst gar nix weiß und trotzdem die Vollmacht hat die Gesetze zu beschliessen!

Das ist mindestens ein Skandal von der Tragweite dieser Spekulationen, oder sogar mehr!
Aber scheren tut das die Medien etc. nicht !

Referatsleiterin benötigte keine Vollmacht

Hat eigentlich jemand das Gegenteil behauptet?

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