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Salzburg - Monika Rathgeber, die im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal entlassene Referatsleiterin, hätte zur Abwicklung der Finanzgeschäfte überhaupt keine Vollmacht des Landes-Finanzreferenten benötigt. Die Geschäftsordnung sowie ihre Stellenbeschreibung alleine hätten sie zu solchen Transaktionen ermächtigt, heißt es in einem aktuellen Gutachten, aus dem die "Salzburger Nachrichten" am Montag zitieren.
Professor Georg Lienbacher und Erich Pürgy von der Wirtschaftsuniversität Wien haben diese Expertise im Auftrag des Landes Salzburg erstellt. Die Spezialisten für öffentliches Recht kommen zu dem Schluss, dass Monika Rathgeber schon gemäß Geschäftsordnung des Amts der Landesregierung und aufgrund ihrer Stellenbeschreibung innerhalb der "haushaltsrechtlichen Grenzen unter anderem zur Fremdmittelbeschaffung und zum Schuldenmanagement befugt und mit der eigenverantwortlichen Besorgung dieser Aufgaben betraut" war.
Die ihr erteilte Vollmacht habe daher nur insoweit eine "selbstständige normative Bedeutung", als sie diese Geschäfte nicht allein habe abschließen dürfen, was ohne Vollmacht der Fall gewesen wäre. Die vom Finanzreferenten erteilte Vollmacht habe daher eine Einschränkung der Befugnisse der Referatsleiterin bedeutet, die einer Weisung gleichkomme - mit ihr wurde der Referatsleiterin das Vier-Augen-Prinzip auferlegt.
Lienbacher und Pürgy verneinen auch die Frage, ob derivative Geschäfte innerhalb des Schuldenmanagements die Zustimmung des Landtags gebraucht hätten. Auch der jeweilige Finanzreferent musste nicht die Zustimmung der gesamten Regierung einholen, um die Vollmacht zu gewähren. (APA, 28.1.2013)
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dies Partei fühlt sich moralisch überlegen, und glaubt diese moralische Überlegenheit (*Hust) impliziert dann auch noch eine intellektuelle Überlegen ("Die werma schon umme heben"). Und wenn dann das böse Erwachen kommt, wird auf Opfer gespielt - die haben uns reingelegt (wie sie das konnten, obwohl ja Burgstaller und Co. sovieeeelll geschieter sind, bleibt dann ein ungelöster Widerspruch)
gebt den kleinparteien eine chance:
www.liberale.at
www.neos.eu
Dann schon lieber www.maennerpartei.at
Niemand hatte jemals ein Recht mit den Volksvermögen zu Zocken!
Niemand hat jemals ein Recht mit den Zwangsabgaben der Anderen zu Zocken!
Niemand hatte jemals das Recht auf Kosten der Schulden der Kinder Österreichs zu Zocken.
Weil es dieses Recht niemals gab, so sind die handelnden Personen, auch die Aufsichtsverantwortlichen, zur Verantwortung zu ziehen.
Alle diese Menschen sind dafür zu bestrafen und, wenn Schaden eingetreten ist, zur Schadenswiedergutmachung mit all deren wirtschaftlichen Möglichkeiten heranzuziehen.
Eine Privatinsolvenz dieser Typen halte ich für ausgeschlossen, ein Leben in der Mindestsicherung für erforderlich!
Was die Rechtsverdreher auch immer dazu absenfen spielt keine Rolle mehr.
Unrecht anstatt Ethik?
Da muss man erst drauf kommen!
Ohne "Vollmacht" wär sie wahrscheinlich gottgleich gewesen und hätt zu Paulus, Brenner, Burgstaller, Haslauer und dem gesamten Finanzausschuss sagen können: "Haltets die P@ppn und störts mi net - ihr verstehts eh nix davon!"
Gut, wär ja keine Lüge gewesen ....
Zitat: "Die ihr erteilte Vollmacht habe daher nur insoweit eine "selbstständige normative Bedeutung", als sie diese Geschäfte nicht allein habe abschließen dürfen, was ohne Vollmacht der Fall gewesen wäre. Die vom Finanzreferenten erteilte Vollmacht habe daher eine Einschränkung der Befugnisse der Referatsleiterin bedeutet, die einer Weisung gleichkomme - mit ihr wurde der Referatsleiterin das Vier-Augen-Prinzip auferlegt..."
Wenn es die "Vollmacht" ist, die ich aus den Medien kenne, dann erlaubt sie nur, im Namen des Landes nach außen vertretungsbefugt aufzutreten. Im Innenverhältnis hatte die keine Auswirkungen. Und da gibts die Regeln, die der Landtag bestimmt. Und die gibts sicher, die kann auch kein Landesrat aufheben!
Das ist mindestens ein Skandal von der Tragweite dieser Spekulationen, oder sogar mehr!
Aber scheren tut das die Medien etc. nicht !
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