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Franz Koloini wurde vom Geldwäsche-Verdacht freigesprochen.
Wien - "Zweifelhaft" sei für Richterin Stephanie Öner das Verhalten des damaligen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider schon. Doch " schlussendlich" gäbe es keine Hinweise auf Bestechung. Die vier Angeklagten, erklärte sie sachlich und mit klarer Stimme, sind alle freizusprechen. Das Beweisverfahren habe ihr keine Anhaltspunkte für pflichtwidriges Verhalten geliefert.
Die Causa um die Staatsbürgerschaftsvergabe an zwei russische Geschäftsmänner im Jahr 2005, der sogenannte Koloini-Prozess, fand am Montag zum zweiten Mal ein glückliches Ende für die Beschuldigten. Das Oberlandesgericht hatte nach dem ersten Verfahren eine neuerliche Durchführung angeordnet, weil es im Gegensatz zur ersten Richterin ein Amtsgeschäft feststellen konnte.
Den zwei Russen und deren Anwalt wurde laut Anklageschrift Bestechung, Haiders ehemaligem Protokollchef Franz Koloini Geldwäsche vorgeworfen. Die Geschäftsmänner Alexey B. und Artem B. hatten im Rahmen eines Sponsorings für den Rennfahrer Patrick Friesacher rund zwei Millionen Euro ans Land Kärnten übermittelt. Geht es nach der Anklagebehörde, im Gegenzug für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Koloini hat den Überhang des für den Sportler eingerichteten Kontos, fast 200.000 Euro, von der Hypo-Bank behoben und in bar an Haider übergeben, drei Tage später winkte dieser die Staatsbürgerschaften durch. Doch abgesehen von der zeitlichen Nähe kann die Richterin keinen Zusammenhang zwischen Zahlung und Einbürgerung feststellen - sie sei aufgrund wirtschaftlicher Verdienste der Russen für die Republik rechtmäßig erfolgt.
Was das Verfahren dennoch bot, ist ein Einblick in die Vergabepraxis von österreichischen Pässen: "Natürlich hat Haider seine politischen Freundschaften in die Waagschale geworfen, um die Einbürgerung noch durchzupeitschen", sagt Verteidiger Manfred Ainedter in seinem Schlussplädoyer. Staatsbürgerschaften "im besonderen Interesse der Republik" müssen einstimmig vom Ministerrat beschlossen werden. Haider hatte beim damaligen Bundeskanzler Schüssel und anderen Regierungsmitgliedern interveniert. "Doch der Landeshauptmann Haider, der über uns schwebende Hauptangeklagte", führte Ainedter aus, "sitzt ja dank oder aufgrund seines Todes nicht hier".
Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig. (Katharina Mittelstaedt, DER STANDARD, 29.1.2013)
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Ansponserung!
Die bleibt straffrei!
"... jo klor, können wir da was machen, aber a bisserl ansponsern müssen sie uns schon! Sonst geht da gar nix!"
" ... no na net, part of the Ansponserung ..."
" ... die Schwiemu, is mit dem Ansponserungskoffer gereist ...!"
Resi
Es kommt wohl drauf an, wer angeklagt ist. Bei manchen kann man keinen Zusammenhang erkennen, bei anderen sieht man halt Fluchtgefahr solange bis endlich auch Gutachten verschiedene Zeugenaussagen bestätigen, dass er's nicht war - dann kann man ihn ja freilassen.
Für mich macht das keine gute Optik - die Justiz braucht eine Brille
http://www.heute.at/news/oest... 652,729027
Der einzige Grund warum da Strasser im Hefen sitzt ist der das er sich hat erwischen lassen und einfach in seinem suff beim Wirten zu bloed war den Mund zu halten.
Die anderen Gfrieser gehen alle frei weil, na ja, weils a bisserl schlauer sind wie da Strasser.
Zeit wirds das sich im Gesetz was aendert. Machts es doch fuer alle einfacher die Staatsbuergerschaft zu bekommen oder fuer alle schwer.
Aber wenn meine Frau mit mir nach A. kommen will und dort leben will muessen wird duch irgend welche Loops springen weil sie nicht A. ist. Aber der reiche Russenarsh kann sich den A. Pass einfach bei den rechten Gesocks kaufen.
Und das erlaubt sogar das Gestz.
Na wir haben schoene Gesetze.
Saubande!!!
in diesem Land wird sich einfach nichts ändern nicht in den nächsten 200 Jahren. Der Sumpf hat sich über Jahrzehnte wenn nicht Jahrhunderte entwickelt und ist nicht so leicht mehr einzudämmen. Die Österreichische Mentalität tut sein übriges noch dazu!!!
die österrreichische mentalität hat immerhin für hainburg, die straßenschlacht von 1927 (justizpalastpbrand), die hungerrevolten der 10er-Jahre, ja sogar für ein ganz ordentliches 1848 ausgereicht. gut nicht alles war erfolgreich, hat aber den herrschaften hats trotzdem wieder ein bisschen respekt beigebracht. was ich damit sagen will: Die sogenannte österreichische mentalität ist großteils ein mythos, der den korruptionisten und packlern entgegenkommt. Die österreichische realität sieht ein bissl anders aus. Die wut steigt und was bisher so an gschäftlmacherei toleriert, ja sogar klammheimlich bewundert wurde, geht einfach nicht mehr durch.
beim Strasser auch, in diesem Fall nicht. Damit konnte die Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen werden. Die auf frischer Tat ertappten Hendldiebe werden deshalb so leicht verurteilt, weil keine Beweisschwierigkeiten gegeben sind. Aber wenn alle dichthalten...
Hat eigentlich vor den Vorpostern irgendeiner die Gesetzesbestimmung in para 10/6 stb gelesen, da wird doch ausdrücklich das Wirt. Investment in Ö als Grund für eine Staatsbürgerschaft normiert, wenn man das nicht will soll man halt das Gesetz ändern, aber nicht sofort verbittert Korruption schreien...
die bereits erbracht wurden und noch zu erwarten sind, können laut StBG zur Verleihung der Staatsbürgerschaft führen.
Wenn aber jemandem versprochen wird, dass er die Staatsbürgerschaft dann bekommen wird, wenn er eine bestimmte Summe investiert oder gar an eine Partei zahlt, dann ist das Korruption und strafbar.
Und dies könnte hier geschehen sein.
einem erfolglosen Rennfahrer seine einzige Formel-1-Saison mit 2 Mio. Euro zu sponsern?
Man kann sich ja wirklich kaum vorstellen, woran die Republik größeres "besonderes Interesse" haben könnte.
Und innerhalb dieser Logik ist es auch völlig logisch, diese 2 Mio. Euro NICHT dem erfolglosen Rennfahrer zu geben, den man sponsern möchte.
Sondern irgendjemandem, der gar nichts mit der Formel 1 zu tun hat. Dem Kärntner Landeshauptmann z.B.
Und natürlich kann Richterin Stephanie Öner, wiederum innerhalb dieser speziellen Logik, beim besten Willen nichts daran finden, das irgendwie ungewöhnlich oder möglicherweise strafbar sein könnte.
Die Frage ist, ob Sponsoring für den Rennfahrer Patrick Friesacher ein wirtschaftliches Investment darstellen, das die Verleihung der österreichischen Staatsbpürgerschaft rechtfertigt.
Ich würde sagen, dass die nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen ein Mindestkriterium darstellt, das bei der Förderung eines zweitklassigen Autorennfahrers sicher nicht erfüllt ist.
Welcher signifkante wirtschaftliche Vorteil sollte Österreich sonst dadurch entstanden sein?
Was muss man denn tun um in Österreich wegen Korruption ins Gefängnis zu wandern???
Vor einigen Jahrzehnten noch wäre der Justizpalast angesichts einer derartigen Justiz wieder in Flammen aufgegangen aber wir haben uns ja alle schon daran gewöhnt dass wir Tag für Tag belogen und betrogen werden...
Das machen Konzerne auch so - völlig überhöhte Rechnungen ausstellen, wo jeder weiss das das niemals stimmen kann.
Hier hängen auch Richter mit drinnen in diesem Sumpf der Korruption.
Politiker DÜRFEN kein Geld in die Hand bekommen - sie stehlen es, so wie Haider.
Gut das er nicht mehr stehlen kann.
Na, wenn sie's schon so sagt, wird's wohl so sein... lol
Ein Gerichtssprecher hatte zuvor aber mit unsicherer und belegter Stimme verkündet, dass das OLG "im Gegensatz zur ersten Richterin ein Amtsgeschäft feststellen konnte."
natürlich gab es Korruption mittels Gegengeschäften. Immer die Notwendigkeit der direkt nachweislichen Barzahlung und mißbräuchlichen Verwendung am besten mit schriftlichen Geständnis ist eine Farce!
Wenn du $100.000 Schulden hast, ist das dein Problem, wenn du $ 1Mio Schulden hast, ist es das Problem der Bank.
Genau so ist es mit der Bestechlichkeit in Österreich.
Für 100.000 kriegst du 4 Jahre, egal ob 2 oder 12 Mio, du wirst freigesprochen, der Blöde ist der Steuerzahler.
Im übrigen bin ich der Meinung, die Schüssel/Faymann-Schutzallianz zwischen Rot und Schwarz muss zerstört werden.
http://www.facebook.com/pages/Die... 5257012368
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