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Franz Koloini wurde vom Geldwäsche-Verdacht freigesprochen.

Foto: APA/Schlager

Wien - "Zweifelhaft" sei für Richterin Stephanie Öner das Verhalten des damaligen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider schon. Doch " schlussendlich" gäbe es keine Hinweise auf Bestechung. Die vier Angeklagten, erklärte sie sachlich und mit klarer Stimme, sind alle freizusprechen. Das Beweisverfahren habe ihr keine Anhaltspunkte für pflichtwidriges Verhalten geliefert.

Die Causa um die Staatsbürgerschaftsvergabe an zwei russische Geschäftsmänner im Jahr 2005, der sogenannte Koloini-Prozess, fand am Montag zum zweiten Mal ein glückliches Ende für die Beschuldigten. Das Oberlandesgericht hatte nach dem ersten Verfahren eine neuerliche Durchführung angeordnet, weil es im Gegensatz zur ersten Richterin ein Amtsgeschäft feststellen konnte.

Den zwei Russen und deren Anwalt wurde laut Anklageschrift Bestechung, Haiders ehemaligem Protokollchef Franz Koloini Geldwäsche vorgeworfen. Die Geschäftsmänner Alexey B. und Artem B. hatten im Rahmen eines Sponsorings für den Rennfahrer Patrick Friesacher rund zwei Millionen Euro ans Land Kärnten übermittelt. Geht es nach der Anklagebehörde, im Gegenzug für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Rechtmäßige Einbürgerungen

Koloini hat den Überhang des für den Sportler eingerichteten Kontos, fast 200.000 Euro, von der Hypo-Bank behoben und in bar an Haider übergeben, drei Tage später winkte dieser die Staatsbürgerschaften durch. Doch abgesehen von der zeitlichen Nähe kann die Richterin keinen Zusammenhang zwischen Zahlung und Einbürgerung feststellen - sie sei aufgrund wirtschaftlicher Verdienste der Russen für die Republik rechtmäßig erfolgt.

Was das Verfahren dennoch bot, ist ein Einblick in die Vergabepraxis von österreichischen Pässen: "Natürlich hat Haider seine politischen Freundschaften in die Waagschale geworfen, um die Einbürgerung noch durchzupeitschen", sagt Verteidiger Manfred Ainedter in seinem Schlussplädoyer. Staatsbürgerschaften "im besonderen Interesse der Republik" müssen einstimmig vom Ministerrat beschlossen werden. Haider hatte beim damaligen Bundeskanzler Schüssel und anderen Regierungsmitgliedern interveniert. "Doch der Landeshauptmann Haider, der über uns schwebende Hauptangeklagte", führte Ainedter aus, "sitzt ja dank oder aufgrund seines Todes nicht hier".

Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.  (Katharina Mittelstaedt, DER STANDARD, 29.1.2013)