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Noch in diesem Quartal sollen die Nebentätigkeiten der österreichischen Verfassungsrichter gesammelt auf der VfGH-Website veröffentlicht werden, derzeit sei dies in Vorbereitung. Die Grünen drängen auf eine verpflichtende Maßnahme.

Foto: dapd/Zak

Wien - Der Verfassungsgerichtshof will nach einem derStandard.at-Bericht die Nebenjobs der Verfassungsrichter künftig öffentlich machen. Noch in diesem Quartal sollen die Nebentätigkeiten gesammelt auf der VfGH-Website veröffentlicht werden, sagt Sprecher Christian Neuwirth. Das werde derzeit vorbereitet.

Den Grünen geht diese Ankündigung nicht weit genug. Sie fordern noch mehr Transparenz bei Nebenjobs der österreichischen Verfassungsrichter, indem sie per Gesetz zur Offenlegung ihrer Nebentätigkeiten verpflichtet werden. Derzeit müssen sie das nämlich nicht, was die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol bemängelt. Mit einem Entschließungsantrag am Mittwoch im Nationalrat - er soll dem Verfassungsausschuss zugewiesen werden - will sie nun die Bundesregierung zu einer Regelung auffordern.

Dass die Höchstrichter neben ihrem VfGH-Job auch noch anderen Tätigkeiten nachgehen dürfen, ist ein österreichisches Spezifikum. Zuletzt hat VfGH-Präsident Gerhart Holzinger dieses Systems im Verfassungsausschuss des Nationalrats verteidigt. Es sei ein unschätzbarer Vorteil, dass Vertreter aller wichtigen Rechtsberufe im VfGH vertreten seien, argumentierte er.

Musiol fordert Offenlegung

Musiol will daran - auch mangels Unterstützung aus den anderen Fraktionen - auch gar nichts ändern, aber für klare Regeln bei der Offenlegung sorgen. Der VfGH sei eine wichtige parlamentarische Institution. "Er soll nicht in Anschein kommen, dass Menschen an Entscheidungen beteiligt sind, die da vielleicht Eigeninteressen einbringen", sagte sie. Derzeit liege es noch im Ermessen der einzelnen Richter, sich für befangen zu erklären, wenn etwa ihre eigene Kanzlei in einem Fall involviert sei, kritisierte sie.

Der Grünen schwebt eine Novelle des Verfassungsgerichtshofgesetzes vor, die zur Offenlegung und Veröffentlichung der Berufstätigkeiten verpflichtet. Auch Beteiligungen an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, leitende Positionen etwa in Aufsichtsräten aber auch Gutachtenerstellungen, Publikationen und ehrenamtlichen Tätigkeiten sollen transparent werden. (APA/red, derStandard.at, 28.1.2013)