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Noch in diesem Quartal sollen die Nebentätigkeiten der österreichischen Verfassungsrichter gesammelt auf der VfGH-Website veröffentlicht werden, derzeit sei dies in Vorbereitung. Die Grünen drängen auf eine verpflichtende Maßnahme.
Wien - Der Verfassungsgerichtshof will nach einem derStandard.at-Bericht die Nebenjobs der Verfassungsrichter künftig öffentlich machen. Noch in diesem Quartal sollen die Nebentätigkeiten gesammelt auf der VfGH-Website veröffentlicht werden, sagt Sprecher Christian Neuwirth. Das werde derzeit vorbereitet.
Den Grünen geht diese Ankündigung nicht weit genug. Sie fordern noch mehr Transparenz bei Nebenjobs der österreichischen Verfassungsrichter, indem sie per Gesetz zur Offenlegung ihrer Nebentätigkeiten verpflichtet werden. Derzeit müssen sie das nämlich nicht, was die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol bemängelt. Mit einem Entschließungsantrag am Mittwoch im Nationalrat - er soll dem Verfassungsausschuss zugewiesen werden - will sie nun die Bundesregierung zu einer Regelung auffordern.
Dass die Höchstrichter neben ihrem VfGH-Job auch noch anderen Tätigkeiten nachgehen dürfen, ist ein österreichisches Spezifikum. Zuletzt hat VfGH-Präsident Gerhart Holzinger dieses Systems im Verfassungsausschuss des Nationalrats verteidigt. Es sei ein unschätzbarer Vorteil, dass Vertreter aller wichtigen Rechtsberufe im VfGH vertreten seien, argumentierte er.
Musiol will daran - auch mangels Unterstützung aus den anderen Fraktionen - auch gar nichts ändern, aber für klare Regeln bei der Offenlegung sorgen. Der VfGH sei eine wichtige parlamentarische Institution. "Er soll nicht in Anschein kommen, dass Menschen an Entscheidungen beteiligt sind, die da vielleicht Eigeninteressen einbringen", sagte sie. Derzeit liege es noch im Ermessen der einzelnen Richter, sich für befangen zu erklären, wenn etwa ihre eigene Kanzlei in einem Fall involviert sei, kritisierte sie.
Der Grünen schwebt eine Novelle des Verfassungsgerichtshofgesetzes vor, die zur Offenlegung und Veröffentlichung der Berufstätigkeiten verpflichtet. Auch Beteiligungen an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, leitende Positionen etwa in Aufsichtsräten aber auch Gutachtenerstellungen, Publikationen und ehrenamtlichen Tätigkeiten sollen transparent werden. (APA/red, derStandard.at, 28.1.2013)
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Verfassungsrichter haben keine Nebentaetigkeiten zu haben,bei den hohen Gehalt muss es verboten sein ,die Verfassungsrichter sollen schneller und besser arbeiten fuer die Rebuplik,das nicht Monate und oft Jahre dauert ein verfahren,zügiger arbeiten heißt die Deviese.Wer nebentaetigkeiten ausgeben will muss sich entscheiden,entweder vom Staat bezahlter Posten oder Privatwirtschaft ganz einfach,ich glaube es gibt genügend Richter die diesen überbezahlten Posten nur mit einem Einkommen übernehmen,Schluss mit den Nebentaertigkeiten.
der neue VfGH richter für die Steuersachen ist der Achatz - selbst Steuerberater. Auf der Uni als Professor tätig mit lauter Kollegen und Co-Professoren, die ebenfalls in der Steuerberatung tätig sind (95% aller Steuerprofessoren sind auch Steuerberater).
Der Ruppe war nur Uniprofessor und nie Steuerberater.
Hm, wer wohl objektiver zu urteilen imstande ist...?
Es ist wirklich nicht erklärbar, dass die VfGH-Richter vierteljährlich für je 2 Wochen zusammenkommen und die Entscheidungen der Referenten bei Kaffee und Gugelhupf abnicken.
Das gibt es sonst nirgends, auf der ganzen Welt !
So verkommen die bloß zum Feigenblatt. Sind nichts anderes als Etikett für eine Entscheidung, die ein anderer getroffen hat.
Das ist vorsätzlicher gewerbsmäßiger Etikettenschwindel.
Widerwärtig und durch nichts rechtfertigbar.
wie geht sich ein 24h-tag aus
zb.
vorstand,20 amterln und noch arbeiten
hm.
und Familie und Kinder und enkerl auch noch sozial unterwegs in der 25.stunde des Tages?
wie werden nach permanentem schlafentzug und hormonirritationen Entscheidungen getroffen?
hier sollte es wirklich keine nebentätigkeit geben, ebenso bei den mitgliedern des vwgh. die bezahlung ist ja nicht wirklich schlecht - und ich denke, daß jeder potenzielle interessenskonflikt bzw. befangenheit unbedingt ausgeschlossen werden muß. offenlegung ist zu wenig, hier schließ ich mich mayer und öhlinger an.
Das ist Unvereinbarkeit in Reinkultur - ganz egal, ob gerade ein konkreter Fall des Anwaltes bei diesem Gericht ansteht oder nicht. Ein Anwalt muss immer subjektiv die Interessen der Partei vertreten, ein Richter immer objektiv sein. Solche Eigenschaften kann kein Mensch auf Dauer vereinbaren. Dass der VfGH seine Pfründe verteidigt, ist sonnenklar. Seine "Elfenbeinturmargumentation" ist aber schwach. Dann dürfte es überhaupt nur mehr Nebenberufler in Positionen geben, wo höchstes Fachwissen gefragt ist.
Warum soll das unvereinbar sein? Wenn mein Mandant nicht beim VfGH Beschwerde erhebt, bin ich ja auch nirgendwo betroffen in der Unabhängigkeit.
Es hat ja gerade den Sinn, dass diese Juristen nicht nur abgeschottet judizieren, sondern in div. Berufen eingebunden sein solen und so auch die Praxis miteinfließen lassen.
Das "Praxisargument" ist eine Milchmädchenrechnung und stimmt einfach nicht. Das Treffen von Entscheidungen zu konkreten Lebenssachverhalten, wie das beim VfGH auch geschieht, ist ja Praxis und nicht Theorie. Wozu braucht der VfGH-Richter noch zusätzlich eine andere "Praxis"? Miteinfließen tut höchstens der Anschein, dass der VfGH-Richter wegen seiner sonstigen wirtschaftlichen Interessen nicht unbefangen urteilt, zumal dessen Entscheidungen - gerade beim VfGH - weit über den Einzelfall hinaus wirken (Beispiel: VfGH-Richter ist Anwalt und hebt ein Gesetz auf, das die Verdienstmöglichkeiten im Zivilprozess verringert). Daher geht auch nicht darum, ob gerade der konkrete Mandant Beschwerde erhebt.
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