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Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des deutschen Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung. Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt, entschied die höchste richterliche Instanz Deutschlands am Donnerstag. Das gleiche gelte für den Telefonanschluss. Konkrete Summen nannte der Gerichtshof nicht.
Damit zählen Internet und Telefon laut höchstrichterlichem Urteil zu den wenigen Wirtschaftsgütern, bei denen sich ein Ausfall typischerweise "auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt". Das ist Voraussetzung für einen derartigen Ersatzanspruch und war bisher vor allem für Fahrzeuge und Wohnhäuser anerkannt.
Im konkreten Fall hatte der Kunde eines Internetproviders seinen Tarif gewechselt - anschließend funktionierte der DSL-Anschluss zwei Monate lang überhaupt nicht mehr: Kein Internet, kein Festnetz, kein Fax.
Der Mann aus Bayern wollte Schadenersatz. Doch in den Vorinstanzen gewährten ihm die Gerichte nur die konkreten Mehrkosten für Mobiltelefongebühren und die Rechnungen eines anderen Anbieters.
Der Bundesgerichtshof hob das auf und verwies den Fall zurück an das zuständige Landesgericht. Was die Höhe des Ersatzanspruchs angeht, beließ es das Gericht bei allgemeinen Hinweisen.
Viel dürfte es aber nicht werden: Der Anspruch richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten für den Internetanschluss, abzüglich des Gewinns des Providers. Von den 50 Euro pro Tag, welche der Kläger gefordert hatte, dürfte dies eine gute Strecke entfernt sein.
Außerdem gibt es keinen Schadenersatz, wenn dem Anschlussinhaber ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht und die Mehrkosten dafür ersetzt werden.
Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sah sich durch das Urteil in der Ablehnung von Sperren des Internetzugangs für Einzelne bekräftigt. Internetnutzung sei ein Bürgerrecht, erklärte sie. (APA, 25.01. 2013)
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Insbesondere UPC, zumindest gefühlt, dürfte das ziemlich teuer zu stehen kommen. Privat nutzen wir A1, hier war in vielen Jahren sehr wenige Ausfälle zu beklagen, diese auch nur für sehr kurze Zeit. Manchmal vielleicht auch eine sehr langsame Leitung.
Bei UPC allerdings, 100 Meter Luftlinie entfernt im Büro, haben wir mindestens 1 Mal pro Woche einen Ausfall, mal für ein paar Minuten, mal einige Stunden. Grauenvoll.
aber seit der Orange-Übernahme ist das dropped call verfallen. Schadenersatz bei Internetausfall fände ich gut, da der technische Support auch viel abzockt, falls der Netzbetreiber geschlampt hat, soll er gefälligst Schadenersatz leisten, vor allem, wenn die vesprochene Geschwindigkeit nicht erreicht wird. Ich habe 3,6 Down und 2,5 Up und benutze den HUAWEI MF60 WLAN-router mit Orange.
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