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Soll künftig leichter eingesetzt werden können: Parlamentarischer Untersuchungsausschuss
Wien - Angeblich sind alle dafür - dennoch ging lange nichts weiter: Über drei Jahre ist es her, dass die schon damals rot-schwarze Koalition der Opposition eine Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse versprochen hatte. Seither wurde viel verhandelt, auf einen grünen Zweig kamen die Parteien aber nie.
Nun nehmen die Fraktionen im Nationalrat einen neuen Anlauf. Am Donnerstagnachmittag trafen sich die Klubchefs zu einer ersten Verhandlungsrunde, bei der man sich zumindest schon einmal über Eckpunkte einigen konnte. Bis Ende April soll die Einigung über die Reform der U-Ausschüsse stehen, bis zum Sommer soll diese beschlossen sein. Geeinigt hat man sich auch, eine Expertenrunde einzusetzen, die im Februar mit der Arbeit beginnen soll.
Kern der Reform soll die Verankerung des U-Ausschusses als Minderheitsrecht sein: Nach Vorbild des Deutschen Bundestages soll auch die Opposition die Möglichkeit bekommen, ein solches Kontrollgremium einzuberufen. Die Höhe des Quorums - in Deutschland reicht ein Viertel der Abgeordneten - ist eine der Schlüsselfragen, um die sich die Verhandlungen drehen. Grünen- Abgeordnete Dieter Brosz und BZÖ-Kollege Herbert Scheibner bestätigten auch nach dem Treffen, dass das deutsche Modell Grundlage für die Gespräche sei.
Die Opposition hat wenig davon, U-Ausschüsse einzuberufen, wenn das Recht, Anträge für Zeugen und Beweismittel zu stellen, erst recht in der Hand der Mehrheit liegt. Also braucht es auch für den Ablauf der Untersuchungen Spielregeln, die Minderheitsrechte stärken. Um die dabei wie das Amen im Gebet auftauchenden Zwistigkeiten zu schlichten, ist eine Schiedsstelle geplant - bis vor kurzem einer der großen Stolpersteine bei den Verhandlungen. Dieser scheint aber ausgeräumt, seit SPÖ-Klubchef Josef Cap im Standard angekündigt hat, als Streitschlichter den von den anderen Parteien gewünschten Verfassungsgerichtshof zu akzeptieren.
Weitere von vielen offenen Fragen: Soll das Themenspektrum pro U-Ausschuss beschränkt werden, damit die Mandatare nicht wie bei der letzten Auflage auf sieben Baustellen gleichzeitig werken? Gibt es eine vorab festgelegte Deadline inklusive Prozedere für das Ende? Muss verhindert werden, dass auch jede Nebenfigur ohne Relevanz vorgeladen werden kann?
Naturgemäß sind es die Regierungsparteien, die Interesse an Beschränkungen haben, zumal sie so manchem Oppositionspolitiker im Ausschuss inquisitorische Selbstherrlichkeit nachsagen: Befragte seien behandelt worden, "als wären sie auf kurzem Freigang aus lebenslanger Haft", sagt einer aus den Koalitionsreihen.
Außerhalb der Regierung wird das anders gesehen. Die Grünen etwa wollen kein Ablaufdatum für U-Ausschüsse und keine Fesseln bei der Beweissuche. (jo, pm, DER STANDARD, 25.1.2013)
1) U-Ausschüsse sind Oppositionsrecht
2) Betroffene Parteien haben in dem betr. U-Ausschuss nichts zu suchen
3) Akten sind U-Ausschüssen unter Strafandrohung pünktlich, vollständig und vor allem UNGESCHWÄRZT zur Verfügung zu stellen
4) Es gibt kein Entschlagungsrecht vor U-Ausschüssen - auch nach Anklageerhebung durch die StA nicht, sollte jemand darauf hinweisen, dass er sich selbst belasten müsste, wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitergetagt - an der Aussagepflicht ändert das nichts!
5) Drakonische Strafandrohungen bei Verstößen gegen 3) und 4). Ein parl. U-Ausschuss ist kein Kasperltheater, wie es uns vor allem M. Schlaff in abstoßender Art und Weise geboten hat!
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Immerhin, nach drei Jahren wird also ernsthaft verhandelt.
Aus dem Ablauf des jüngsten Korruptionsuntersuchungsausschusses kann viel abgeleitet werden.
Vgl.:
SFH-5043 Zusammenstellung aller relevanten Dokumente zum Spannungsfeld : BUWOG - RECHNUNGSHOF - PARLAMENTARISCHER UNTERSUCHUNGSAUSCHUSS ( Stand 26.7.2012 )
Was wird dabei erkennbar?
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 805&page=3
Wie wäre es mit einem " AUA - Außerparalmentarischer Untersuchungsausschuss "?
http://so-for-humanity.com2000.at
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