Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Kurt Scheuchs Klage wurde abgewiesen.
Das Oberlandesgericht Wien hat die Klage von FPK-Chef Kurt Scheuch gegen derStandard.at abgewiesen, die Daten von zwei Usern bekanntzugeben, die ihn in Postings kritisiert hatten. Es revidierte die Entscheidung zugunsten Scheuchs aus der ersten Instanz - und betont die Freiheit der Meinungsäußerung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig, aber nur noch mit einer Zulässigkeitsrevision bekämpfbar. Medienanwältin Maria Windhager vertritt derStandard.at; die Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer Scheuch.
Anlass 1 zum Kröten-Sager Scheuchs: "Tiervergleich: Da gibt es bedenkliche historische Kontinuitäten zur Sprache der Nazis. Sehr bezeichnend! Man weiß ja, aus welcher Ecke die Scheuchs kommen (jetzt hätte ich beinahe geschrieben, 'aus welchem Stall' - aber das wäre ja auch ein Tiervergleich gewesen)"
In der Entscheidung heißt es: "Der erste Teil des Postings von 'Christian Eder' beruht auf einer ausreichenden Sachverhaltsgrundlage: Es ist eine notorische historische Tatsache, dass ein Charakteristikum der Propagandasprache der Nationalsozialisten der Gebrauch einer 'Rhetorik der Gewalt' war. Insbesondere die Reden Hitlers waren gespickt mit außerordentlich aggressiven, diffamierenden und unflätigen Angriffen gegen politischer Gegner. Diese wurden als übelste Kriminelle beschimpft und ihnen wurde Betrug, Sabotage, Gaunertum, Schwindel und sogar Mord zur Last gelegt. Insbesondere die Juden wurden rhetorisch dämonisiert, gleichzeitig moralisch entwertet und durch einen bestimmten Sprachgebrauch - zum Beispiel durch Tiervergleiche - entmenschlicht. Schimpfwörter wie 'Parasit', 'Wanze', 'Spulwurm' und 'Ungeziefer' sollten bewirken, dass die Empathie mit ihnen verloren ging und sich beim Hören kein Mitgefühl mit den Angegriffenen einstellte."
Im zweiten Teil des Postings dieses Users sieht das Oberlandesgericht "keine Abstempelung des Klägers als Nationalsozialist, sondern lediglich eine Bezugnahme auf die (bekannte) rechtsnationale Einstellung des Klägers und seines Bruders".
Scheuchs Klagsziel 2 von "Andreas W": "Am besten beide Scheuchs wegsperren und dann abschieben! In irgendeinen Urwald, aus dem sie hervorgekrochen zu sein scheinen. Und in welchen ist völlig egal, die armen Tiere dort werden sich schon zu wehren wissen."
Auch Poster "Andreas W" "hält sich im Rahmen der Freiheit der Meinungsäußerung", heißt es im Urteil: "Die prononcierte Position des Klägers und der politischen Partei, der er angehört, in Angelegenheiten des Fremdenwesens ist notorisch. Das Posting hat einen erkennbar satirischen Gehalt und stellt einen kritischen Beitrag zur zitierten politischen Position des Klägers in der Fremdenpolitik dar."
Fazit des Gerichts: "Insgesamt fehlt es daher an der Bescheinigung eines rechtswidrigen Sachverhalts durch den Kläger."
Wegen dieses Befundes musste sich das Gericht nicht mehr mit der Frage befassen, ob hier das Redaktionsgeheimnis anzuwenden ist, auf das sich Medienanwältin Windhager berief: "Hier besteht potenziell ein akutes Spannungsverhältnis zwischen den Bekanntgabepflichten im E-Commerce-Gesetz und dem verfassungsrechtlich verbürgten Redaktionsgeheimnis, etwa wenn ein Posting nicht mehr den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit genießen würde."
Anlass der Postings: Scheuch hatte einen Richter als "Kröte" bezeichnet, deshalb musste sich der FPK-Parteichef und Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter vor Gericht verantworten. Scheuch musste 6.600 Euro Geldbuße zahlen und sich bei dem Richter entschuldigen. (fid, derStandard.at, 24.1.2013)
Übernimmt 60 Prozent
Springer-Verlag führt Bezahlmodell für Onlineausgabe ein - Es werde "kostenpflichtige und kostenlose Inhalte nebeneinander" geben
filmclicks.at geht mit Print-Inhalten online
Florian Liebisch wird Head of New Media Development, Wolfgang Götz und David Koppensteiner verstärken Verkaufsteam
"Spiegel Online", "Zeit Online" und sueddeutsche.de lassen Sympathien für Paid-Content-Modell der "taz" erkennen
Videos von Highlights aller Spiele aus der Premier League inkludiert
Deutsches Gericht vertritt nicht die Auffassung, dass der Redakteur ein Journalist ist
Dirk Manthey und Georg Altrogge widmen sich neuen Projekten
Kolportiert: Aboplattform für Einnahmen über leih- und werbebasierte Modelle
Conde Nast Entertainment produziert geskripptete Serien für populäre Magazinmarken
Seitenbetreiber entschuldigten sich für "Hexenjagd" und wollen Regeln in Zukunft konsequenter durchsetzen
VÖZ-Diskussion über Finanzierungsmodelle für Medien - Auch österreichische Verlage erwägen Bezahlschranken
Beim diesjährigen Journalismusfestival im italienischen Perugia war Datenjournalismus eines der zentralen Themen. Spannende Einblicke gab es dabei zur journalistischen Aufdeckungsarbeit bei Offshore-Leaks und der Datensammelwut bei der Obama-Kampagne
Videostrategie setzt auf höhere Werbegelder und den Aufbau von Journalisten als Videobrands
Drei Millionen neue Seher durch erste eigene Serie und Steigerung des Quartalsumsatzes auf eine Milliarde Dollar
Wirtschaftliche Gründe gibt das Management für die Einstellung an, die Mitarbeiter sehen politische Motive
Gründer von mojedelo.com bleiben als Geschäftsführer an Bord
Anzeigen sollen in Kürze auch in der Desktop-Version erscheinen
"Churnalism" vergleicht Artikel mit PR-Aussendungen und Wikipedia
Neue interaktive Plattform soll Fernsehsendungen mit ergänzenden Informationen begleiten
Manuel Reinartz übernimmt die operativen Aufgaben
Einführung war ursprünglich im Herbst geplant - "Wenn man von den Lesern Geld will, muss man etwas Besonderes bieten"
Wikileaks will weitere 1,7 Millionen US-Depeschen veröffentlichen - "Kissinger Cables" stammen aus den Jahren 1973 bis 1976
Wie wild jeden niederklagen, das hat Haider auch schon gemacht und dabei genauso ständig verloren. Aber es geht ja nur um die Klage selber, als Einschüchterung der politischen Gegner.
Aber wehe wenn sich wieder mal jemand wegen der eigenen braunen Rülpser aufregt, das ist dann alles freie Meinungsäußerung und die Aufreger nur linkslinke Jagdgesellschaftsanschläge der Freimaurer.
er ist nicht nur landeshauptmannstellvertrer mit feiner klinge und geschliffener rhetorik, auch als parteichef der fpk ist er mit seiner toleranten und offenen gesellschaftspolitik vorbild für alle wahren demokraten.
dieses angenehme gesamterscheinungsbild wird durch sein ausgeprägtes demokratieverständnis noch zusätzlich aufgewertet.
holzhammerpolitik war gestern, zarte scheuch politik das heute.
da werden von den scheuchs politiker und auch richter schon mal übel beschimpft, aber kaum wird es dem hr. kurt scheuch einmal mit gleicher oder ähnlicher münze zurückgezahlt, sollen die kritiker per gerichtsurteil mundtot gemacht werden.
und das sollen dann auch bitte alle forumsuser/innen mitbekommen, zwecks der abschreckung.
als nächstes wird sicher der hr. böhmdorfer, der ja alle anklagen von haider gg. unliebige journalisten etc. in den 90ern als anwalt vorgebracht hat, im orf, atv, puls4 ausrücken und uns erklären, dass das schon richtig sei was der hr. scheuch kurt so macht.
alles bekannt und erschreckend gleichzeitig.
DEr Witz dabei ist ja: selbst wenn derstanderd.at zur Herausgabe der Daten verurteilt worden wäre, bräuchte man keine große Angst vor Folgeprozessen gegen die eigene Person zu haben;
diese unterbemittelten Scheuchs schnupft wohl jeder, rein intelligenzmäßig, juristisch glaubhaft mit dem Linken Nasenloch;
Ich habe null Sympathie für die Brüder Scheuch, aber wenn ich die Postings lese um die es geht und dann daran denke, was mir schon wegzensiert wurde, bleibt mir der Mund offen stehen. Meinungsfreiheit gilt im Standard wohl auch nur, wenn man die "richtige" Meinung vertritt.
zahlt die gerichtskosten der steuerzahler? indirekt? wie rennt das? oder finanzieren wir über das gehalt? wie kommts, dass der - im vergleich zu otto-normal-bürger - es sich leisten kann, sowas einzuklagen?
welche klageflut käme auf, scheuch und co. gegenüber, wenn sich's otto-normal-verbraucher leisten könnte...
2.klassen-klage-gesellschaft?
denn natürlich dürfen Menschen, natürlich die richtigen, mit Tieren verglichen werden - Banker und Fondmanager z.b. werden mit Heuschrecken verglichen und das wird durchaus nicht als faschistisch empfunden von der Posterschaft
ist der umstand, dass der kurtl das standardforum überhaupt wahrnimmt. diese foren werden von einer winzigen minderheit meist beschäftigungsloser linkslastiger online-freaks frequentiert.
ich an kurtls stelle würde diese foren "net amoi ignoriern".
hm tata, weiser aus dem süden.
Muss man schon über TOR in Foren posten? oder ist das nur der dreiste Versuch den Leuten Angst einzujagen und die negativen Meinungsäußerungen zu deren Person zu unterbinden. Hm, wer hat sowas nochmal gemacht... ps. ich hab mal von einem Kärntner gehört, dass einem Scheuchkind der Hitlergruß in der Schule herausgerutscht ist - das Kind war allerdings zu jung um zu wissen was das überhaupt ist.
Bitte nicht verklagen
heißen die beiden übeltäter. wetten, beide namen sind fiktiv und hinter beiden versteckt sich ein und dieselbe person, eh schon wissen wer. bin mir sicher, dass die medienanwältin des standard.at nicht weiß, um wen es sich handelt, denn die profile "beider user" werden ebenfalls fiktiv sein. auch wenn der standard.at wollte oder müsste, könnte er die echten daten gar nicht herausgeben, da sie nicht vorhanden sind. der hinter beiden fiktiven nicks sich versteckende echte user ist ein geviefter it-experte, dessen echten namen und anschrift er niemals in seinen profilen preisgibt. merke: leute die etwas davon verstehen, können völlig anonym im netz surfen z.b. über ein öffentl. netzwerk (uni, bibliothek etc.)
Gleiches Recht für Alle!
Die Scheuchs halten sich bei Wortmeldungen mit politischem Kontext ja auch nicht sehr zurück. Dort zählen die das gern unter "Freiheit der Meinungsäußerung". Darum soll das auch für die Bürger gelten!
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.