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Kurt Scheuchs Klage wurde abgewiesen.
Das Oberlandesgericht Wien hat die Klage von FPK-Chef Kurt Scheuch gegen derStandard.at abgewiesen, die Daten von zwei Usern bekanntzugeben, die ihn in Postings kritisiert hatten. Es revidierte die Entscheidung zugunsten Scheuchs aus der ersten Instanz - und betont die Freiheit der Meinungsäußerung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig, aber nur noch mit einer Zulässigkeitsrevision bekämpfbar. Medienanwältin Maria Windhager vertritt derStandard.at; die Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer Scheuch.
Anlass 1 zum Kröten-Sager Scheuchs: "Tiervergleich: Da gibt es bedenkliche historische Kontinuitäten zur Sprache der Nazis. Sehr bezeichnend! Man weiß ja, aus welcher Ecke die Scheuchs kommen (jetzt hätte ich beinahe geschrieben, 'aus welchem Stall' - aber das wäre ja auch ein Tiervergleich gewesen)"
In der Entscheidung heißt es: "Der erste Teil des Postings von 'Christian Eder' beruht auf einer ausreichenden Sachverhaltsgrundlage: Es ist eine notorische historische Tatsache, dass ein Charakteristikum der Propagandasprache der Nationalsozialisten der Gebrauch einer 'Rhetorik der Gewalt' war. Insbesondere die Reden Hitlers waren gespickt mit außerordentlich aggressiven, diffamierenden und unflätigen Angriffen gegen politischer Gegner. Diese wurden als übelste Kriminelle beschimpft und ihnen wurde Betrug, Sabotage, Gaunertum, Schwindel und sogar Mord zur Last gelegt. Insbesondere die Juden wurden rhetorisch dämonisiert, gleichzeitig moralisch entwertet und durch einen bestimmten Sprachgebrauch - zum Beispiel durch Tiervergleiche - entmenschlicht. Schimpfwörter wie 'Parasit', 'Wanze', 'Spulwurm' und 'Ungeziefer' sollten bewirken, dass die Empathie mit ihnen verloren ging und sich beim Hören kein Mitgefühl mit den Angegriffenen einstellte."
Im zweiten Teil des Postings dieses Users sieht das Oberlandesgericht "keine Abstempelung des Klägers als Nationalsozialist, sondern lediglich eine Bezugnahme auf die (bekannte) rechtsnationale Einstellung des Klägers und seines Bruders".
Scheuchs Klagsziel 2 von "Andreas W": "Am besten beide Scheuchs wegsperren und dann abschieben! In irgendeinen Urwald, aus dem sie hervorgekrochen zu sein scheinen. Und in welchen ist völlig egal, die armen Tiere dort werden sich schon zu wehren wissen."
Auch Poster "Andreas W" "hält sich im Rahmen der Freiheit der Meinungsäußerung", heißt es im Urteil: "Die prononcierte Position des Klägers und der politischen Partei, der er angehört, in Angelegenheiten des Fremdenwesens ist notorisch. Das Posting hat einen erkennbar satirischen Gehalt und stellt einen kritischen Beitrag zur zitierten politischen Position des Klägers in der Fremdenpolitik dar."
Fazit des Gerichts: "Insgesamt fehlt es daher an der Bescheinigung eines rechtswidrigen Sachverhalts durch den Kläger."
Wegen dieses Befundes musste sich das Gericht nicht mehr mit der Frage befassen, ob hier das Redaktionsgeheimnis anzuwenden ist, auf das sich Medienanwältin Windhager berief: "Hier besteht potenziell ein akutes Spannungsverhältnis zwischen den Bekanntgabepflichten im E-Commerce-Gesetz und dem verfassungsrechtlich verbürgten Redaktionsgeheimnis, etwa wenn ein Posting nicht mehr den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit genießen würde."
Anlass der Postings: Scheuch hatte einen Richter als "Kröte" bezeichnet, deshalb musste sich der FPK-Parteichef und Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter vor Gericht verantworten. Scheuch musste 6.600 Euro Geldbuße zahlen und sich bei dem Richter entschuldigen. (fid, derStandard.at, 24.1.2013)
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Nein, wieso auch? Es wird jeder Fall einzeln bewertet. Hier hat ein Gericht festgestellt, dass der Hinweis, dass die Sprache der Scheuchs der Sprache der Nazis ähnelt, eine ausreichende Tatsachengrundlage hat.
Wenn auf Straches Facebook-Seite rassistische, verhetzende oder zu Gewalt aufrufende Beiträge veröffentlicht werden, ist das jeweils einzeln zu beurteilen und hat mit den Kommentaren zu Kurt Scheuch nichts zu tun.
das urteil gibt keinen freifahrtschein für jede freie meinungsäusserung.
ganz im gegenteil: das gericht hat die statements bis auf den letzten beistrich analysiert und bewertet.
ich bin nicht so krank, straches fb-seite aufzurufen, und kenne daher beiträge dort nur auszugsweise via andere medien.
aber ich denke: vieles davon würde dieser gerichtlichen prüfung nicht standhalten und nicht unter den schutz der freien meinungsäusserung fallen!
zwischen diesen beiden postings und zb dem aufruf die ss aufmarschieren zu lassen ("wir brauchen wieder die männer in den langen schwarzen mänteln und dem totenkopf am kragen", so auf hatschis seite gelesen) ist ein ganz dezenter unterschied.
ich denke, dass viele leute von hatschis seite knapp an der illegalität vorbeischrammen, bzw eigentlich sogar belangbar wären, wenn es jemand in dem rahmen tun würde.
welches hervorragende arbeit für das land kärnten leistete.
doch leider ein bisserl zu sensibel und zart besaitet. diese sensible wesensart manifestiert sich aber auch im vorbildhaft feinfühligen und angenehmen umgang mit den mitbürgern.
Also der sehr sensible Herr Scheuch wird seinem Ruf gerecht und geht jetzt her und will fuer wirklich nicht beleidigende Aeusserungen noch mehr Posteridentitaeten haben? (Da braeuchte es noch nicht einmal § 115/3 zur Entschuldigung) Macht der eigentlich Geld mit seinen Unterlassungsklagen?
*seufz*
Schoen zu lesen, dass das auch hin und wieder abgewiesen wird.
zwischen 'Wanze', 'Parasit' etc. und einer 'Kröte' welche erwiesenermaßen ein Nützling ist. Es ist TATSACHE in Österreich, daß Pöbeleien und Beschimpfungen gegen rechtsorientierte Politiker oder Personen weit weniger geahndet werden, als solche gegen Linke. Wobei selbst ein 'Nazi' vor Gericht als Meinungsäusserung gewertet wird, was für mich eine der beleidigendsten Äusserungen ist, wenn es sich nicht um einen bekennenden Solchen handelt.
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