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Instagram, Twitter und Facebook: Fotos von Speisen sind in sozialen Netzwerken mindestens so normal wie der Like-Button unter einem Blog-Artikel. Doch die Foodblogger dieser Welt könnten schon bald etwas ausgebremst werden. Der "New York Times" zufolge haben die ersten Restaurants in den USA bereits mit einem Fotografier-Verbot reagiert.
Der New Yorker Koch David Bouley ist nicht der einzige, den die aufgestellten Stative, Blitze und andere Kameraausrüstungen im Restaurant-Ambiente stören. Laut ihm müsste man diesen Menschen Einhalt gebieten. Wenn es sein muss, mit Verboten. Doch weil man die Gäste nicht verärgern will, wird ihnen stattdessen angeboten, das Essen noch in der Küche zu fotografieren. Das sei einfach, denn man redet den Gästen einfach ein, dass der Marmortisch in der Küche einfach besser rüberkommt.
Doch vielen Restaurants ist das zu aufwendig und sie verzichten auf einen Kompromiss mit den Gästen. Stattdessen setzt man auf strikte Verbote, um die Gäste am Nebentisch nicht zu verärgern. Auch rücksichtsvollen Fotografen, die weder aufstehen noch Blitze verwenden, wird keine Ausnahme eingeräumt. "Keine Fotos erlaubt" lautet das Motto in mittlerweile zahlreichen Restaurants und Diners, wenn der Gast doch das Smartphone oder die Kamera zückt.
Vor allem High-End-Restaurants, die renommiert und beliebt sind, haben sich zu dieser Maßnahme entschieden, nachdem sich andere Gäste von dieser Aktivität gestört fühlten. Auch die Köche fühlten sich teilweise nicht ganz wohl bei der Sache und haben interveniert. Mache Restaurants stellen die Fotos der Gerichte am nächsten Tag online. Doch die Leute würden die Fotos sofort an ihre Freunde verschicken wollen und nicht jeder halte sich an die Einschränkungen. Argumentiert wird oft mit dem Werbefaktor, der dem Restaurant zu Gute kommt.
Auch in Wien gab es bereits Berichte über verärgerte Restaurant-Besitzer und Cafés, die Gästen das Fotografieren verbieten wollten. Wie das österreichische Magazin für Ess- und Trinkkultur "A la Carte" bereits im Vorjahr berichtete, würden sich auch in Österreich einige Restaurants wünschen, dass Gäste vom Fotografieren Abstand nehmen. Im Steirereck hingegen toleriert man die Foodblogger zumindest solange sie keinen Blitz einsetzen oder während des Essens aufstehen.
Heutzutage sei das laut Steirereck-Küchenchef Heinz Reitbauer normal. Früher hingegen habe man einen Fotografen schon mal der Werksspionage bezichtigt. Im Wiener Palais Coburg will man schlechte Bilder von Essen vermeiden. Auch das Restaurant dort stellt Fotos von Essen online und will damit die schlechte Präsentation des Essens im Netz vermeiden. Und sein Gutes hätte das Ganze auch, so Reitbauer: "Köche, die - sagen wir einmal - unsauber arbeiten, fliegen heute leichter auf". (red, derStandard.at, 24.1.2013)
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"people only use iphones to take photos of their food"
http://www.youtube.com/watch?fea... IRBxRlsYR0
=]
ich kann die wirte aber gut verstehen.
wenn ein gutes bild, ein dem guten essen entsprechendes, gemacht werden soll, benötigt man die richtige ausrüstung. und die aufzubauen und einzusetzen ist ganz sicherlich für andere gäste störend.
wenn jetzt aber wer sein handy auspackt und fotografieren will, kann eigentlich nur ein mistfoto heraus kommen. das schaut dann schnell aus wie der allerletzte fraß. und da steht dann irgendwo im netz der name des lokals drunter.
also ehrlich, mir als wirt würde das auch nicht gefallen.
Es gilt Panorama-Freiheit. D.h. alles was du auf der Straße fotografieren kannst ohne Hilfsmittel wie eine Leiter: geht.
Ein ähnliches Foto vom Haus vis a vis im ersten Stock: geht nicht.
Ausnahmen sind nur der beleuchtete Eifel-Turm und das Atomium in Brüssel. Da spinnen die ... wer auch immer, geht nicht.
Zu Hause das Futter fotografieren: geht.
Im Lokal das Futter fotografieren: geht nicht, außer man hat die Erlaubnis.
in österreich wohl:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hund... achverhalt
Doch, das ist erlaubt,was nicht erlaubt ist ist das Fotografieren von "besonderen" sozusagen "einmaligen" Stellen, wodurch man ein bekanntes, urheberrechtlich geschütztes Foto zwangsläufig imitieren würde.
Z.B. gibt's beim Eiffelturm enorm viele Orte, an denen das Fotografieren verboten ist (unter anderem das Fotografieren direkt von unten).
Doch niemals ist das Motiv des Bildes geschützt vor abermaliger photografischer Darstellung!
Zu seinen 3 Fragen:
1) Nein, das ist völliger Unfug!
2) Ja, davon war bei ihm aber zuvor nicht die Rede, sondern von "Perspektivenschutz"; lol.
3) Na sicher gibt es die, aber das hat meist militärische oder auch kommerzielle Gründe, nicht aber urheberrechtliche des Fotoschutzes!
Zu seiner Sachlichkeitsaufforderung: Diese selbst ist der Inbegriff des Keifens.
Er gehe in sich!
1. Ist kein Unfug. Denken Sie an die Hunderwasserentscheidung.
2. URHEBERRECHT betrifft IMMER das Verwenden von Fotos.
3. Doch. Sobald man sich auf nicht öffentlich zugänglichem Gebiet befindet hat man nicht die Erlaubnis Fotos zu fertigen.
Bedenken Sie, wir reden nicht ausschließlichh von Österreich sondern von internationalen Positionen.
"Bleiben Sie sachlich und keifen Sie nicht soviel" ist in Ihren Augen als Keifen?
Wow. Ihnen wurde in der Anstalt offensichtlich nicht geholfen.
Auch der Tour Eiffel ist freilich ein Kunstwerk, aber die Urhebrrechtsfrist ist längst abgelaufen, daher darf man ihn aus urheberrechtlichen Sicht frei fotografieren. Wenn dort unterhalb des Turms (wie er angibt) ein Fotoverbot besteht, dann hat das vermutlich kommerzielle Gründe, die aber urheberrechtlich nicht durchsetzbar wären.
ad 2) Wie klug er jetzt, nach meiner Nachhilfe, plötzlich ist.
ad 3) Was er meint, ist offenbar der Schutz der Privatsphäre; oder aber eben der Schutz, den Kunstwerke genießen. Grundsätzlich kann ich aber alles, was keinen BESONDEREN Schutz genioeßt, aus allen beliebigen Perspektiven fotografieren, egal ob vor mir schon ein anderer dasselbe geschossen hat. Exakt dies hatte er aber irrig und falsch verneint.
1. Wo habe ich den Terminus Perspektivenschutz verwendet? Beschäftigen Sie sich mit dem Fall und lernen Sie dazu, dass es sich hierbei um ein genauso Urheberrechtlich geschütztes Gebäude wie jedes andere handelt, jeder Architekt hat das Urheberrecht über die Gestaltung des Gebäudes.
Beim Eiffelturm ist die Lichtfassade geschützt, daher dürfen Fotos nicht verwendet werden. Siehe Punkt 2, es geht primär um die Verwendung der Fotos, auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen.
2. Ja, manche sind eben klug. Damit müssen Sie sich eben abfinden.
3. Das hat nix mit Privatsphäre zu tun, das kann auch ein unbewohntes Privatgrundstück sein oder eine private Lagerhalle.
Kopierrecht ausgeschlossen ist, aus ähnlichen Gründen wie das der Fall ist bei Musiknoten.
Was er aber oben beauptet hat, man dürfe aus besonderen Blickwinkeln und Perspektiven nicht fotografieren, um bereits existierende Fotos nicht in ihrer Bedeutung zu schmälern, und zwar dies aus urheberrechtlichen Gründen: DAS ist völliger Nonsens! - Die Lichtfassade beim Eiffelturm ist gleichfalls ein Kunstwerk, daher besonders geschützt. Hat aber auch das nichts mit Perspektive zu tun.
2) Sicher, nur er nicht.
3) Unsinn. Er belege das mit Gesetzen, Urteilen oder anerkannten Urheberrechtsspezialisten. Er missinterpretiert hier die Google-Entscheidungen.
Schuster bleib bei deinem Leisten!
Soll mir Recht sein. Weils aber so toll witzig ist, nochmals sein Ausgangspost:
<<<Doch, das ist erlaubt,was nicht erlaubt ist ist das Fotografieren von "besonderen" sozusagen "einmaligen" Stellen, wodurch man ein bekanntes, urheberrechtlich geschütztes Foto zwangsläufig imitieren würde. >>>
Käse hoch drei, sozusagen!
Seine kaltschnäuzige Präpotenz, hier ohne Jurist zu sein, geschweige denn eine Ahnung zu haben, derlei Diskussion über Juridisches Fachwissen anzuzetteln, ist durchaus beeindruckend.
Vor allem für Psychiater, wie ich annehme.
Beim Eifelturm (Frankreich) sind nur die Lichteffekte urheberrechtlich geschützt. Andernfalls fotografiere ich die Karlskirche zu Wien und kassiere dann die Touristen ab.
Aber das Atomium in Belgien ist nach dortigen Gesetzten aus urheberechtlichen Gründen nicht (kommerziell) legal zu fotografieren.
Ah, stimmt, da wars die Beleuchtung - sorry!
Die Karlskirche können Sie zwar fotografieren, aber dabei müssen Sie aufpassen, dass Sie keine besondere Perspektive verwenden, die von einem anderen Fotograf vorher verwendet wurde (z.B. vom Dach eines gegenüberliegenden Hauses o.ä.), dann können Sie es nicht veröffentlichen.
http://hoesmann.eu/rechtsgeb... recht/#103
und
http://hoesmann.eu/rechtsgeb... recht/#126
Man darf alles am Eiffelturm fotografieren und auch (privat) veröffentlichen. Bei der Nachtbeleuchtung wurde nur ausgemacht, dass man ein entsprechendes Copyright zum Bild hinzufügt.
Die Karlskirche wurde in den letzten 150 Jahren garantiert von allen Seiten fotografiert. Aber sie bringen mich auf eine Idee:
Alle Bauwerke Österreichs mit einem Minihubschrauber fotografieren. Da wäre ich noch der erste bei zukünftig normalen Perspektiven.
Dieses Essenfotografieren ist genauso unhöflich wie Telefonieren bei Tisch, nur dürfte so etwas heutzutage jedem egal sein. Ich hasse nichts mehr, als wenn mein Gegenüber keine 15 Minuten seines Lebens nicht damit verbringen kann, am Handy herumzuspielen.
Was anderes ist das bei Selbstgekochtem, wer stellt denn nicht gerne eigene Leistungen zur Schau? Solangs nichts bereits gegessenes ist...
Fotografierverbote greifen immer mehr um sich, z.B. beim Hornbach. Heutzutage, wo fast Jeder mittels Handy eine Kamera mithat, ist ein schnelles Foto kein Problem. Offensichtlich drückt Viele das schlechte Gewissen, sie haben Angst, beim Kundenbeschei$$en ertappt zu werden. Daher sollte es eigentlich ein Verbot für Fotografierverbote geben, denn wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten (siehe Videoüberwachung). Wer nicht, gehört sowieso öffentlich auf'blattlt!
[quote]
die aufgestellten Stative, Blitze und andere Kameraausrüstungen
[/quote]
Kann ich absolut verstehen. Stört mich als Gast, als Koch und als Photograph. Foodblogger als Photographen zu bezeichnen ist ja schon grenzwertig, wobei einige Kollegen zu Foodbloggern wurden.
Anyway, mit Smartphones oder Kamera den Abend festzuhalten sollte weiterhin möglich sein. WÄRE ES AUCH, wenn es nicht einige wieder auf Kosten ALLER übertreiben würden.
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