Wien - Die Landtagswahlen in Niederösterreich und Kärnten werden der erste Testfall für das neue Parteiengesetz. Ein Beispiel ist das am Mittwoch präsentierte Personenkomitee für Landeshauptmann Erwin Pröll (V). Nach Ansicht des Politikwissenschafters Hubert Sickinger müssen auch Spenden an diese "Initiative Niederösterreich" offengelegt werden. ÖVP und Personenkomitee wollten sich diesbezüglich nicht festlegen und kündigten nur allgemein an, die geltenden Gesetze einhalten zu wollen.

Für Sickinger ist die Sache klar: "Die Ausgaben des Personenkomitees sind Spenden an die ÖVP", betont der Politikwissenschafter. Folglich müsste die ÖVP die Wahlkampfausgaben des Komitees als Sachspenden melden.

Sickinger beruft sich auf das neue Parteiengesetz, das nicht nur direkte Zahlungen an Parteien als "Spenden" definiert, sondern auch Sachleistungen an einzelne Kandidaten. Übersteigt der Wert solcher Zuwendungen 3.500 Euro, dann müssen die Parteien das im jährlichen Rechenschaftsbericht melden. Großspenden über 50.000 Euro sind sofort zu veröffentlichen.

Laut Sickinger bezieht sich die Offenlegungspflicht aber nicht nur auf Sachspenden des Personenkomitees an die Partei, sondern auch auf Spenden Dritter an das Personenkomitee. Grund dafür: Das neue Gesetz verbietet anonyme Parteispenden über 1.000 Euro und untersagt folglich auch die Weiterleitung von anonymisierten Spenden "eines nicht genannten Dritten". Bei Verstößen drohen Strafzahlungen bis zum Dreifachen der verbotenen Spende.

Ob die ÖVP die Kampagne des Pröll-Komitees als Sachspende verbuchen wird, wollte man auf APA-Anfrage nicht kommentieren. Landesgeschäftsführer Gerald Karner versicherte lediglich, "wir werden uns natürlich auch in diesem Wahlkampf punktgenau an die gesetzlichen Bestimmungen halten". Auch die Obfrau des Personenkomitees, Bettina Glatz-Kremsner, betonte auf Anfrage nur allgemein, dass "alle gesetzlichen Vorgaben und Offenlegungspflichten" eingehalten würden. Bestätigt wurde von ihr allerdings, dass die "Initiative Niederösterreich" auch durch Zuwendungen der ÖVP finanziert wird.

Bei der Raiffeisen Holding Niederösterreich-Wien, deren Obmann Erwin Hameseder am Mittwoch die Unterstützung des Pröll-Komitees nicht ausgeschlossen hatte, hieß es, man sehe allfälliges Sponsoring von Veranstaltungen eines "überparteilichen Vereins" nicht als Parteispende. Außerdem werde Sponsoring in jedem Fall von den hauseigenen Juristen geprüft. Bisher habe es aber ohnehin noch "keine Nachfrage" seitens der "Initiative Niederösterreich" bezüglich Sponsoring gegeben. (APA, 24.1.2013)